In der Diskussion zur Einführung eines umfassenden Energiesteuersystems wird von Umweltfreunden häufig die Forderung erhoben, die Erneuerbaren Energien von einer Energiebesteuerung auszunehmen. Damit werde - so meinen Befürworter dieser Lösung - ein wirkungsvolles Instrument ausgenutzt, mit dessen Hilfe Erneuerbare Energien gegenüber fossil/atomaren Energieträgern konkurrenzfähig werden würden. Durch eine Energiebesteuerung könnten Investitionen in Forschung, Entwicklung und Kapazitätserweiterungen angestoßen werden.

Der SFV als Vorkämpfer einer schnellstmöglichen Energiewende setzt sich jedoch eindeutig für die Besteuerung ALLER Energien - fossiler, atomarer und erneuerbarer Herkunft - ein. Diese Forderung mag für Freunde der Erneuerbaren Energien zunächst unverständlich sein.

Häufig wird jedoch übersehen, dass die Energiewende nicht nur durch den Ausbau Erneuerbarer Energien, sondern auch durch Senkung des Energiebedarfs vorangetrieben werden muss . Die Steigerung der Energieeffizienz und des Energiesparens durch Suffizienz (Verzicht auf Energieeinsatz) wurde bisher sträflich vernachlässigt. Die wirkungsvollsten Anreize hierfür ergeben sich aus einer deutlichen Verteuerung aller Energien durch Energiesteuern.

Folgende drei Instrumente können die Energiewende wirkungsvoll beschleunigen:

1. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
2. Solare Baupflicht für Neubauten und Nachrüstpflicht für Altbauten
3. Besteuerung aller Energien zur Erhöhung von Energieeffizienz und Energiesuffizienz

Zu 1.:

Für den schnellstmöglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor steht uns in Deutschland bereits ein fortschrittliches Instrument zur Verfügung - das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Durch die im EEG klar definierte Abnahme- und Vergütungsverpflichtung wird Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) ein uneingeschränkter Vorrang gegenüber der Einspeisung von Strom aus fossil/atomaren Kraftwerken eingeräumt. Die Festlegung von Mindestvergütungssätzen soll den wirtschaftlichen Betrieb der Solarstrom-, Windkraft-, Wasserkraft-, Bioenergie- und Geothermie-Anlagen ermöglichen und damit intensive Investitions- und Forschungsvorhaben ankurbeln. Gesetzliche Nachbesserungen sind insofern notwendig, da die Vergütungssätze angehoben werden müssen, um einen gewinnbringenden Betrieb von EE-Anlagen zu ermöglichen. Dies würde das Ausbautempo der Erneuerbaren Energien weiter beschleunigen.

Zu 2.:

Um den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranzubringen, sollte nach Meinung des SFV künftig eine solare Baupflicht für Neubauten und eine Nachrüstpflicht für Altbauten im Baugesetz festgeschrieben sein. Ebenso sollten Maßnahmen der Energieeffizienz im Altbaubestand gesetzlich verpflichtend geregelt sein.

Eine solche solare Baupflicht würde endlich eine umfassende und hinreichende Förderung der Erneuerbaren Energien - auch außerhalb des Strombereichs - ermöglichen.

Zu 3.:

Für eine Energiewende ist es jedoch ebenso zwingend, Maßnahmen zur Energieeffizienz und - suffizienz auf den Weg zu bringen. Die Bemühungen, mit Energiespar-Appellen Einsparpotenziale zu aktivieren und Investitionen anzuregen, währen schon viele Jahre - mit geringem Erfolg. Die vielversprechendste - weil marktwirtschaftliche - Methode wird in der öffentlichen Diskussion jedoch leider nur zögerlich angebracht: die Verteuerung der Energie durch eine Anhebung der Energiesteuer. Dieses Instrument würde die Nutzung umfassender Energieeffizienz-Methoden bundesweit ankurbeln.

Die Einnahmen aus einer solchen Energiesteuer sollten unserem Vorschlag entsprechend in die Finanzierung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherung und damit direkt in die Senkung der Lohnnebenkosten fließen. Dies hätte den "Nebeneffekt", dass Unternehmer wieder Arbeitskräfte einstellen würden. Personalintensive Unternehmen könnten expandieren, energieintensive Unternehmungen würden zur Kasse gebeten werden. Außerdem hätte eine solche Regelung zur Folge, dass wieder qualitativ hochwertige Produkte hergestellt würden, bei denen sich Werterhaltung durch Wartung und Grundüberholung mit geringerem Energie- und Grundstoffeinsatz aber höherem Personaleinsatz lohnen würde. Dienstleistungen in sozialen und kulturellen Bereichen würden mobilisiert sowie Forschungs- und Entwicklungsaufgaben - auch und vor allem in Fragen der Energieeffizienz - forciert.

Eine umfassende gesamtgesellschaftliche Umstrukturierung kann nur durch die Besteuerung ALLER Energieträger möglich werden. Würde man auf die Besteuerung der Erneuerbaren Energien verzichten, so würde man sich bei deren zunehmendem Anteil der Besteuerungsgrundlage berauben.

Auch die Idee, zumindest in der Anfangsphase der Energiesteuer-Umstrukturierung den Erneuerbaren eine Steuerbefreiung zu gewähren, muss abgelehnt werden. Steuerbefreiungen können nur als eine kurzfristige Zwischenlösung angesehen werden, solange kein überzeugenderes Förderkonzept entwickelt wurde. Hierzu zählt die derzeitige, zeitlich begrenzte Steuerbefreiung für biogene Kraftstoffe.

Zusammenfassung:

  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmesektor kann durch das EEG, durch Festlegungen zur solaren Baupflicht im Neubau sowie durch eine Nachrüstpflicht im Altbau wirkungsvoll angestoßen werden.
  • Um eine umfassende Energiesteuer-Reform voranzubringen, muss künftig der gesamte Endenergiebedarf in eine Besteuerung einbezogen werden.
  • Sinkende Steuereinnahmen durch eine Befreiung der Erneuerbaren von der Energiesteuer führen dazu, dass Erfolge auf dem Arbeitsmarkt nur schleppend vorangehen. Die Zahlung eines Energiegeldes zur privaten Absicherung der Energie-Mehrkosten entfaltet erst zu spät seine Wirkung und könnte damit soziale Problemsituationen initiieren.
  • Auch mit Erneuerbaren Energien muss sparsam umgegangen werden. Würde man z. B. eine Stromsteuerbefreiung für Solar- oder Windstrom durchsetzen, so würde der Strommix in der Anfangsphase billiger werden und zur Verschwendung führen.