Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 13.12.06 beim Bundestag einen Antrag zur Vorlage eines Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEW) gestellt. Sie fordert darin, bis März 2007 einen Entwurf eines ordnungsrechtlichen Wärmegesetzes vorzulegen.

Um einen Anreiz zum Bau von Erneuerbare-Energien-Wärmeanlagen zu schaffen, könnte das zukünftige EEW nach Ansicht von Bündnis90/DieGrünen folgende Strukturen haben: Für Betreiber neu errichteter Wärmeerzeugungsanlagen und für Anlagenbetreiber, die bestehende Anlagen austauschen oder modernisieren, wird eine Verpflichtung zum anteiligen Mindesteinsatz von Wärme aus regenerativen Energiequellen eingeführt. Die Pflicht soll auch für die Betreiber von Wärmenetzen gelten. Diejenigen, die dieser regenerativen Baupflicht im Wärmesektor nicht folgen, sollen eine Ersatzabgabe in Relation zur installierten Leistung der fossilen Wärmeerzeugungsanlage zahlen. Das Aufkommen aus
dieser Abgabe soll z.B. zur Förderung von regenerativen Wärmeerzeugungs- und Wärmespeicher-Projekten usw. genutzt werden.

Der Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen, im Wärmesektor ordnungspolitische Vorgaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien einzuführen, wird vom SFV ausdrücklich begrüßt. Ein solches Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEW) könnte - unabhängig von Steuergeldern und Fördertöpfen - den Anstoß zur Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien erbringen.

Zu zwei Details des Grünen-Antrages erhebt der SFV allerdings ernsthafte Einwände:

Erstens: Im Antrag der Grünen findet man auch den Vorschlag, kleine gebäudenahe Windenergie- und Wasserkraftanlagen zu fördern. Diese hätten nach Ansicht der Antragsteller den Vorteil, dass Wind- und Wasserstrom günstig (da ungeregelt) in Wärme umgewandelt werden könnte.

Die Umwandlung der hochwertigen Energieform Elektrizität in die minderwertige Energieform Wärme stellt eine Verschwendung von Exergie dar und ist deshalb strikt abzulehnen. Zur Erklärung: Die Anwendungsbreite von elektrischer Energie ist unvergleichlich höher als die Anwendungsbreite von Wärmeenergie. Elektrischer Strom sollte deshalb ins öffentliche Netz eingespeist werden, solange dort noch Strom aus fossilen oder aus Atomkraftwerken verdrängt werden kann.

Außerdem bringt dieser Vorschlag auch deshalb keine Vereinfachung, weil die vorgeschlagenen gebäudenahen Wind- und Wasserkraftanlagen auch dann Energie erzeugen, wenn das Gebäude keinen Wärmebedarf hat (z.B. im Sommer). Der erzeugte Strom müsste dann doch entweder zeitweilig im Hausnetz verbraucht oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Eine "Regelungstechnik" wäre dazu - entgegen der Annahme - unerlässlich.

Unser zweiter Kritikpunkt ist die von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Verbrennung von Bioenergie zur Wärmeversorgung. Wir stimmen ihr nur unter der Voraussetzung zu, dass sie in wärmegeführten KWK-Anlagen erfolgt - also nur dann, wenn die Wärme benötigt wird. Der ganzjährige Betrieb einer ungeregelten KWK-Anlage führt nämlich dazu, dass Wärme auch dann produziert wird, wenn keine Wärmebedarfsanforderungen im Gebäude vorliegen. Eine solche Anlagenführung wäre energetisch uneffektiv, denn die erzeugte Wärme müsste dann ungenutzt an die Umgebung abgegeben werden, die ohnehin im Sommer zu warm ist. So mussten im vergangenen Sommer sogar die Leistung einiger Atomkraftwerke gedrosselt werden, weil sie das Flusswasser zum Schaden der Wasserbiologie unzulässig aufheizten. KWK-Anlagen sollten nicht in die Fußstapfen der Atomkraftwerke treten. Der Antrag der Grünen sollte aus dem genannten Grund ausdrücklich durch die Forderung ergänzt werden, nur einen wärmegeführten Betrieb der KWK-Anlagen zuzulassen, d.h. solche Anlagen nur dann zu betreiben, wenn ihre Wärme benötigt wird.

Der vollständige Antrag von Bündnis90/Die Grünen ist auf den Internet-Seiten von Hans-Josef Fell als pdf-Datei verfügbar.