Sehr geehrte Damen und Herren,

der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und der Bund der Energieverbraucher e.V. laden Sie herzlich ein zu einer PRESSEKONFERENZ am 21. Mai 2014.

Das Thema lautet:
Ist die EEG-Novelle in wichtigen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig? Ein Gutachten, das der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Felix Ekardt, Universität Rostock, im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland erstellt hat, bejaht diese Frage.

Dieses Gutachten wollen wir Ihnen in der Pressekonferenz vorstellen.

ZEIT: Mittwoch, den 21. Mai 2014, 11:00 Uhr

ORT: Invalidenstr. 91 (Bundesverband Erneuerbare Energien), 10115 Berlin

Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Ekardt vorab zu wichtigen Punkten seines Gutachtens: "Die EEG-Novelle in der vorliegenden Fassung verletzt in Teilen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen sind zu knapp bemessen. Ferner wird ohne hinreichenden Grund der Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken - klimapolitisch massiv kontraproduktiv - viel stärker als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziell begünstigt. Unzulässig ist es auch, die Biomasseanlagen-Förderung für bereits vorhandene - und nicht nur für neue - Anlagen auf die einmal erreichte jährliche Höchstleistung zu begrenzen. Die Investitionen von Anlagenbetreibern, die erst kürzlich viel Geld in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben und bis jetzt daher eine entsprechende Stromleistung gar nicht erreichen konnten, werden damit rückwirkend entwertet."

Ekardt sieht auch europarechtliche Probleme: "Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission, an denen sich der EEG-Entwurf besonders bei den Ausnahmeregelungen für die Industrie orientiert, sind mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar."

Zudem verstoße die EEG-Novelle sowie das Gesamtkonzept der bisherigen deutschen Klimapolitik gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit insbesondere junger Menschen, da der Klimawandel nicht wirksam bekämpft werde. Dazu Ekardt: "Der Gesetzgeber hat zwar erhebliche Gestaltungsspielräume, dass er aber den Klimaschutz in Zukunft weniger konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und verletzt die Grundrechte."

Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bitte bestätigen Sie uns diese per E-Mail an: zentrale@sfv.de


Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Frere-Roger-Str. 8-10
52062 Aachen
Tel.: 0241-511616

Dr. Aribert Peters
Bund der Energieverbraucher e.V.
Frankfurter Strasse 1
53572 Unkel
Telefon 02224-9227-0