Das Urteil des Oberlandesgerichts Münster vom 5. Oktober 2018 hat dem Hambacher Wald ein Überleben von einem oder zwei Jahren geschenkt. Maßgeblich war hier der vorläufige Rechtsschutz. Es sollte verhindert werden, dass durch die Fortsetzung der Rodungsarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen würden, die der Bechsteinfledermaus eines ihrer letzten Refugien nehmen würde.

Geschätzt weniger als ein Prozent unserer Mitstreiter weiß, wie eine Bechsteinfledermaus aussieht. Sie gehört zu einer der vielen hundert Tierarten, die alle durch die Ausbreitung der menschlichen Technik vom Aussterben bedroht sind und für die sich selten auch nur eine schützende Hand rührt. Um die Bechsteinfledermaus geht es den meisten der unermüdlichen Hambach-Protestierer zwar auch, aber nicht in erster Linie.

Dem RWE auf der anderen Seite geht es wohl kaum um die Arbeitsplätze, die der RWE-Obermanager Schmitz ständig erwähnt, um sein soziales Engagement zur Schau zu stellen. Denn die Arbeitsplätze sind nicht wirklich gefährdet. Wenn RWE die von ihm weggebaggerten Wälder, Felder, Dörfer und Wiesen nicht als Mondlandschaften sondern - wie schon so oft versprochen - als Erholungsgebiet hinterlassen will, so wird RWE nicht nur seine bisherige Belegschaft bis zu ihrer Verrentung voll beschäftigen können, sondern auch noch deren Kinder, selbst dann, wenn der Braunkohleabbau schon morgen beendet würde.

Fazit: Würde man die gegensätzlichen Meinungen beider Seiten ehrlich und unverblümt einander gegenüberstellen, so würden sie etwa lauten:
Wir, die Klima-, Umwelt und Naturschützer versuchen, den Braunkohleabbau zu beenden um den Klimawandel zu stoppen und die fortschreitende Zerstörung eines schutzwürdigen alten Waldes zu beenden. Die andere Seite will die Braunkohlegruben des lukrativen Gewinnes wegen noch so lange wie möglich weiter leerbaggern ("auskohlen") und ihre Braunkohlekraftwerke weiter laufen lassen.

Ein gerechtes Urteil müsste nun entscheiden, ob der Klimawandel tatsächlich so gefährlich ist, wie behauptet wird, und ob die Braunkohleverstromung einen nennenswerten Einfluss ausübt.

Die Gesetze in unserem Land sind allerdings nicht so formuliert, dass sie ein direktes Urteil zu der beschriebenen Streitfrage zulassen. Das Wort "Klimaschutz" kommt unseren Wissens bisher in keinem Gesetz vor und auch der Umbau von einer Braunkohle-Mondlandschaft in ein Erholungsgebiet wird dort nicht erwähnt.

Zwar ist das Prinzip des Abstrahierens in der deutschen Rechtsprechung der übliche Weg für die Erledigung von Streitfällen, und auch der einstweilige Rechtsschutz gegen das Schaffen vollendeter Tatsachen ist nichts Ungewöhnliches. Doch die Tatsache, dass eine arme Fledermaus, die wahrscheinlich längst durch den gewaltigen Lärm und das Zutackern ihrer Nisthöhlen endgültig vertrieben wurde, den formalen Grund für die vernünftige Gerichtsentscheidung liefern musste, zeigt dass das derzeitige Rechtssystem mit den großen Problemen dieser Zeit seine Probleme bekommt.

Zwei Lösungsansätze lassen sich vor diesem Hintergrund plausibel erklären.

Zum einen versucht eine Gruppe um MdL Patrick Friedel und Hans-Josef Fell, den Klimaschutz als Staatsziel in die bayerische Verfassung zu implementieren, mit dem Folgeziel, dies später auch in die bundesdeutsche Verfassung aufzunehmen.

Zum anderen klagt der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. beim Bundesverfasssungsgericht direkt gegen die Vernachlässigung des Klimaschutzes durch den Gesetzgeber, weil dadurch (unter anderem) das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hochgradig gefährdet wird.

Im November noch soll die Klage beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht werden. Mit dabei ist auch der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Die Beauftragung und Finanzierung der Klage übernimmt der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
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