Klimaschutz muss ins Zentrum der politischen Aktivitäten rücken. Alle Akteure sollten deshalb so schnell wie möglich Aktionen in Gang setzen, um den Klimawandel durch eine Reduktion der Treibhausgasemissionen abzumildern. Alle Chancen müssen wahrgenommen werden. Aufgabe der Bundespolitik muss es sein, Gesetze zu erlassen, die Klimaschutzmaßnahmen - ohne Einschränkungen - auf den Weg bringen. Aber auch Städte und Gemeinden müssen aktiv werden!

Hier eine Auswahl wesentlicher Maßnahmen und Beschlüsse, die dazu beitragen, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren:

  • Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten und/oder eine Verpflichtung zur Wärmedämmung nach Passivhausstandard.

Über genaue Regelungen haben wir bereits in mehreren Beiträgen informiert. Näheres finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort "Solare Baupflicht".

  • Ausweisung neuer Vorranggebiete für die Installation von Windrädern.

Windanlagen müssen verstärkt im Binnenland und auch in windschwachen Gebieten installiert werden. Deshalb sollten nicht nur alle Möglichkeiten genutzt werden, die Genehmigung von Windkraftanlagen im Außenbereich zu erleichtern. Auch durch die Ausweisung neuer Baugebiete müssen Investoren gezielt angespochen werden. Insbesondere sind Einschränkungen der Bauhöhe für Windanlagen im Gemeindegebiet ausdrücklich außer Kraft zu setzen. Gerade in windschwächeren Gebieten kann man durch größere Bauhöhen den Höhenwind besser nutzen.

  • Selbstverpflichtung der Kommune, nachträgliche Verschattungen von Gebäude-Solaranlagen durch Neubauten oder Bepflanzungen zu untersagen.

Nachträgliche Verschattung von Solaranlagen führen dazu, dass Solarstromerträge vermindert und der Betrieb der Anlagen unwirtschaftlich werden. Kommunale Regelungen über zulässige Höhen von Gebäuden und Anpflanzungen können Solaranlagenbetreibern einen wichtigen Schutz ihrer Investition gewähren.

  • Erleichterte Genehmigungen von Solaranlagen auf Häusern, die dem Denkmal- und Ensembleschutz unterliegen.

In Dächer oder Fassaden integrierte PV- oder Solarthermieanlagen können auf Gebäuden, die dem Denkmal- oder Ensembleschutz unterliegen, durch Umriss, Struktur und Farbe unauffällig integriert werden. Hier gibt es bereits viele hervorragende Beispiele und Techniken, wie Solarinstallationen sich in den übrigen Baukörper harmonisch einbinden lassen. Die Denkmalschutzbehörde sollte hier eigene Anregungen geben.

  • Dächer kommunaler Einrichtungen zur Installation von Solaranlagen zur Verfügung stellen.

Kommunale Einrichtungen wie Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindergärten verfügen meistens über große Dachflächen. Um diese für die Solarenergie nicht ungenutzt zu lassen, sollten Bürgergemeinschaftsprojekte angeregt und Einzelinvestoren unterstützt werden.

  • Gesetzliche Schwierigkeiten, die umweltfreundlichen kommunalen Vorhaben entgegenstehen, analysieren und Vorschläge erarbeiten.

Kommunen können sich mit Verbesserungsvorschlägen an das Bau-, Wirtschafts- und Umweltminiterium wenden. Auch der SFV ist an solchen Vorschlägen interessiert.