Der vorliegende Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz [1] ist für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Vertrages absolut unzureichend. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler [2] weisen seit Jahren immer wieder darauf hin, dass es weit ambitionierterer Anstrengungen zur Senkung der Treibhausgasemissionen bedarf als dies mit diesem Gesetz, das ja Teil des unzureichenden Klimapakets der Bundesregierung ist, möglich ist.

In der Verfassungsbeschwerde des SFV, des BUND und 11 Einzelklägern fordern wir deshalb mit Nachdruck, dass die Bundesregierung die notwendigen Entscheidungen trifft, um innerhalb kürzester Zeit Nullemmissionen in allen Berreichen der Energieversorgung, dem Verkehr und der Landwirtschaft zu erreichen.

Neben den vielen Kritikpunkten, die an der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs angebracht werden müssen (z.B. diskontinuierlicher Ausstiegsplan, hohe und ggf. nicht europarechtskonforme Entschädigungsangebote für Anlagenbetreiber) stellen wir fest, dass dieser Gesetzentwurf ein weiterer Baustein in einer insgesamt völlig inkonsistenten Klimapolitik der aktuellen und vergangener Bundesregierungen ist.

So beschreibt der Gesetzentwurf zwar einen – wenn auch unter Klimagesichtspunkten völlig unzureichenden – Ausstiegsplan aus Stein- und Braunkohle zur Verstromung, ohne jedoch im gleichen Zuge aufzuzeigen, wie die Energieversorgung stattdessen erfolgen soll: Die Formulierungen im Gesetzentwurf betreffen – mit Ausnahme der Regelungen zur KWK – nur den Stromsektor. Seit langem ist jedoch klar, dass es eines Plans zur Verbesserung der Sektorkopplung bedarf und allem voran eines sehr zügigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien.

Ohne gleichzeitig zum Kohleausstieg die Erneuerbaren Energien sehr schnell auszubauen, besteht die große Gefahr, dass zunehmend Kohlestrom durch Erdgasstrom ersetzt wird. Dem Klima ist damit jedoch kaum oder nur wenig gedient, wenn man die Sekundäremissionen von Methan aus der Erdgasgewinnung, insbesondere beim Fracking, mit einrechnet.

Zudem kritisiert der SFV die geplanten weiteren Entschädigungen für stromintensive Unternehmen. Anstatt auf EU-Ebene auf die schnelle Einführung eines Grenzausgleichs für emissionsbelastete Importprodukte hinzuwirken, wie dies die Kommissionspräsidentin im Zuge ihres New Deal vorgeschlagen hat, plant die Bundesregierung stattdessen Zuschüsse bei den Netzgebühren für die betreffenden Unternehmen. Dies führt nicht zu den notwendigen Effizienzsteigerungen und Einsparungen, denen sich stromintensive Unternehmen endlich auch in Deutschland stellen müssen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Referentenentwurf dem Klimaschutzflickwerk der Bundesregierung einen weiteren Flicken hinzufügt. Stattdessen wäre ein integriertes, alle Sektoren (Strom, Wärme und Mobilität) umfassendes Gesetzeswerk notwendig, in dem der sehr ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren Energien Wind und Solar in Verbindung mit der schnellen Einführung von Saisonspeichern in Form von grünem Wasserstoff, erneuerbarem Methan oder Methanol eine zentrale Rolle spielt.

[1] Download Referentenentwurf Kohleausstiegsgesetz

[2] https://www.scientists4future.org/infomaterial/infos-fuer-medienschaffende/scientists-for-future-zum-klimapaket/