Damit unterschritt der PV-Zubau den gesetzlich festgelegten (ohnehin viel zu niedrigen) Zubaukorridor von 2400 MW um mehr als 900 MW, so dass nach § 31 (4) Nr. 2 EEG 2014 die Reduzierung der Vergütung weiterhin ausgesetzt werden musste.
Die letzte Absenkung der Einspeisevergütung fand übrigens im September 2015 statt und betrug auch da nur noch die Hälfte der vom Gesetzgeber anvisierten monatlichen Kürzung von 0,5 %.
Unter Betreiber-Themen => Vergütungstabelle finden Sie die aktuellen Einspeisevergütungen für PV-Anlagen bis einschließlich 100 kW.
Ab dem 1.1.2016 muss PV-Strom aus Anlagen über 100 kW direktvermarktet werden.
Die Erlösobergrenzen nach dem Marktprämienmodell für die Monate April - Juni 2016 sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1422/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Photovoltaik/DatenMeldgn_EEG-VergSaetze/DatenMeldgn_EEG-VergSaetze_node.html#doc405794bodyText4