Wenn die Stromwirtschaft die kostendeckende Vergütung nicht verhindern kann, versucht sie, sie zu verwässern.
In einer Seminartagung, Dezember 1995, gab VDEW (Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke) die unten stehenden Hinweise:

Die kostendeckende Vergütung läßt sich mit folgenden Maßnahmen verwässern:

  • Grünen Tarif anbieten. Wenn das nichts hilft:
  • Keine volle Kostendeckung zugestehen: "Die Betreiber sollen auch einen eigenen Beitrag leisten". Deshalb Vergütung auf unter 1,89 DM/kWh senken, Laufzeit kürzer als 20 Jahre festlegen.
  • Kapitalisierung der Vergütung anbieten. "Stadtwerke können sich nicht so lange binden".
  • Inanspruchnahme öffentlicher Förderung zur Voraussetzung machen.
  • Anlagengröße beschränken auf unter 5 kW.
  • Vergütung nach Anlagengröße staffeln.
  • Nachweis bestimmter Energiesparmaßnahmen zur Voraussetzung machen.
  • Überprüfung der Verträge nach 3 Jahren ankündigen.
  • Nachweis der Investitionskosten verlangen.
  • KV jedes Jahr erneut individuell ausrechnen nach dem Prinzip: Je höher der Anlagenertrag, desto geringer die KV.
  • Zahlung der KV nur unter Vorbehalt gewähren.