Vorbehalt bei 100.000 Dächer-Kredit

vom 05.01.2001 (überholt)


Sehr geehrte 100.000 Dächer-Geschädigte,
wir hatten Ihnen die Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Patrik Schweisthal weitergegeben, bei Annahme des Darlehens zu verschlechterten Bedingungen einen schriftlichen Vorbehalt abzugeben.

Dies führte in einigen Fällen zu Problemen.


Dazu nun der Rat von Rechtsanwalt Dr. Schweisthal:

Der Antragsteller muß sich durchrechnen, ob er sein konkretes Projekt zu den neuen Konditionen umsetzen kann.

Ist dies nicht der Fall, so muß er zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen das Darlehen ablehnen und kann mit der Ablehnung erklären, dass er sich sämtliche Ansprüche aus seinem Antrag vorbehält. Wegen des nicht erhaltenen Darlehens und des insgesamt gescheiterten Projektes kann er Schadensersatz in Geld verlangen, wenn die KfW dem Grunde nach haften muß.

Möchte er das Vorhaben trotz der schlechteren Konditionen in jedem Falle umsetzen, so sollte er das Darlehen wie angeboten abnehmen und sich, unabhängig vom Ausgang eines nachfolgenden Rechtsstreits an die Darlehensvereinbarung halten.

Wenn KfW oder Hausbank seinen Vorbehalt zurückweisen, kann der unbedingte Wunsch nach dem Darlehen durch folgende Formulierung klargestellt werden:

"Ihr Darlehensangebot nehme ich ohne Vorbehalt an. Ich gebe gleichzeitig folgende Erklärung ab: Soweit mir im Zusammenhang mit meinem ursprüglichen Antrag weitergehende Ansprüche zustehen, werde ich diese geltend machen."


Als Schadensersatz kann dann noch der Differenzschaden zu dem Darlehen zu alten Konditionen geltend gemacht werden, nämlich in Höhe die Zinsdifferenz und der letzten beiden ursprünglich zu erlassenden Raten.

Soweit die Empfehlung des Rechtsanwalts.

Wer kann Informationen weitergeben zu folgenden Fragen des Rechtsanwalts:

a. Eingangsdatum eines Antrags bei der KfW, der nach dem 27.3.00 bei der KfW einging, aber noch zu den guten alten Konditionen bewilligt wurde.

b. Schriftliche Originaläußerungen der KfW, in denen die Bearbeitung zu alten Konditionen bei Eingang vor dem 1.4.00 zugesagt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck