Aus dem SFV-Archiv:

Kommentar

vom 16.01.2001


Zu diesen einleitenden Worten ist nicht viel auszuführen. Die Vertragsparteien und der Standort der Anlage werden bezeichnet. Auf eine korrekte Bezeichnung des Eigenerzeugungsanlagen-Betreibers ist zu achten. Schließlich ist er der Vertragspartner und damit Verpflichteter und Anspruchsberechtigter.