Photovoltaikanlagen extra versichern?

Wenn man eine PV-Anlage baut, hat man sich im Vorfeld schon über Modultypen, Netzanschluss, Finanzierung (Einspeisevergütung) usw. informiert. Zusätzlich sollte man sich auf jeden Fall -schriftlich- über Möglichkeiten informieren, Sachschäden, die an der Anlage und Haftungsschäden die durch die Anlage entstehen können,  abzusichern. Bei der Kostenaufstellung müssen die Kosten für eine Versicherung auf jeden Fall als jährlich anfallende Kosten miteinkalkuliert werden.
Außerdem sollte man für sich als PV-Anlagenbesitzer abklären, ob man bei Ausfall der Anlage den dadurch bedingten Ertragsausfall finanziell verkraften kann.
Wird die PV-Anlage auf einem "fremden" Dach/Grundstück installiert, ist eine vorherige Beratung durch einen Versicherungsunternehmer ohnehin dringend anzuraten.

Gegen Sachschäden kann man eine PV-Anlage relativ einfach versichern. Die möglichen Gefährdungen und daraus entstehende Schäden sind kalkulierbar, weil sie höchstens den Wert der Anlage ausmachen. Schäden, die einem Dritten durch die PV-Anlage  zugefügt werden, können jedoch zu unkalkulierbaren Schadensersatzansprüchen führen. Diese Kosten sollten daher auf jeden Fall durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sein.

Einige Versicherungsunternehmen bieten ein gesondertes Versicherungspaket "Solarversicherung" an, in dem die oben genannten Schäden komplett versichert werden können, andere integrieren sie in ihre bestehenden Versicherungsverträge.
(Alle Angaben sind ohne Gewähr, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit)
 
 

Haftung für Personen- und/oder Sachschäden durch PV-Anlagen

Ein Dachdecker bessert z. B. das Dach aus, berührt ein blankes Kabel und wird durch einen Stromschlag verletzt, oder die Anlage fällt vom Dach und beschädigt das Auto des Nachbarn. In solchen Fällen stellt sich natürlich die Frage "Wer haftet jetzt für den entstandenen Schaden?"

Laut Gesetz muss der Besitz gefahrenfrei und verkehrssicher sein. Ist er es nicht, haften Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken, wenn jemand zu Schaden kommt, unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. Dieses finanzielle Risiko und auftretende Folgeschäden decken normalerweise Haftpflichtversicherungen ab. Nun sind bei PV-Anlagen verschiedene Situationen gegeben:

  • Die PV-Anlage ist auf dem Dach eines selbst genutzten Einfamilienhauses installiert. Normalerweise (nicht immer) greift hier die Privathaftpflicht. Risikozuschläge in Abhängigkeit von der Größe sind möglich.
  • Die PV-Anlage ist auf dem Dach eines eigenen Mehrfamilienhauses installiert. Normalerweise besteht dann Versicherungsschutz über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

  • Einige Versicherer haben in ihrer Privat-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aber keine Versicherungsmöglichkeit für solche PV-Anlagen, die - wie es heutzutage üblich ist - den erzeugten Strom ins Stromnetz einspeisen.

  • Die PV-Anlage wird auf einem fremden Grundstück oder Gebäude gebaut. In diesem Fall sollte eine gesonderte Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abgeschlosssen werden, um gegen Regress- oder Schadensersatzforderungen abgesichert zu sein. Der Versicherungsvertrag sollte auf jeden Fall Mietsachschäden oder eine Zusatzdeckung "Allmählichkeits- und Gebäudeschäden" einschließen, da Schäden an gemieteten Sachen nicht unbedingt in einer Betreiberhaftpflichtversicherung enthalten sind. Ein Allmählichkeitsschaden ist z.B. dann eingetreten, wenn durch einen Montagefehler allmählich Feuchtigkeit ins Dach eindringt und Monate später einen Sachschaden verursacht.

  • Einige Versicherungsunternehmen bieten individuelle Versicherungsverträge an.
     
  • Wird die Anlage im (eigenen) Unternehmen installiert, ist sie normalerweise über die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert, wenn in dieser das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko enthalten ist.
  • Haftung während der Installationszeit der PV-Anlage: Unterschreitet die Bausumme einen gewissen Wert, sind Haftungsschäden während der Bauzeit normalerweise über die Privathaftpflicht eines Hauseigentümers abgedeckt. Liegt die Bausumme höher, ist für die Bauzeit bzw. Installation eine separate Haftpflichtversicherung für Bauherren erforderlich. Es ist noch zu beachten, dass der Installateur einer PV-Anlage zwar verschuldenssabhängig haftet, der Bauherr aber trotzdem noch für verschuldensunabhängig entstehende Schäden haftbar gemacht werden kann. (Gefährdungshaftung).
Wichtig:
Man sollte grundsätzlich bei seiner Haftpflichtversicherung schriftlich anfragen, ob die PV-Anlage, auch wenn sie Strom ins öffentliche Netz einspeist, in den oben genannten Fällen mitversichert ist oder mitversichert werden kann, und sich dies auch schriftlich bestätigen lassen. Einige Versicherungsunternehmen bieten eine gesonderte Solarhaftpflichtversicherung an.

Einige Versicherungsunternehmen weisen darauf hin, dass sich die Versicherungsvoraussetzungen ändern, wenn man zur Stromeinspeisung ins Netz ein Gewerbe anmeldet. Ihrer Ansicht nach hat man als Gewerbetreibender dann eine Betreiber-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Dies gilt sowohl für den Betrieb einer Anlage auf dem eigenen Grundstück und Gebäude als auch auf fremden Grundstücken und Gebäuden.
 
 
 

Sachschäden

  • Versicherung über die Wohngebäudeversicherung
Die Photovoltaikanlage gilt baulich gesehen als ein Bestandteil des Gebäudes. So wird sie normalerweise in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen. Die Anlage muss aber dem Wohngebäude-Versicherer gemeldet werden; je nach Versicherungspolice könnte sich dann die Versicherungssumme für das Haus um die Investitionssumme der PV-Anlage erhöhen. Schäden, welche durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitz und Leitungswasser entstehen, sind dann gedeckt. Dies ist der allgemeine Tenor vieler Versicherungen. Es stimmt aber nicht in jedem Fall: Ist die Anlage zum Beispiel eine Auf-Dach-Variante, so sind bei älteren Verträgen Schäden häufig nicht gedeckt, wohl aber bei einer In-Dach-Version. Die Auf-Dach-Anlage gilt dann nach § 95 BGB als Gebäudescheinbestandteil und muss extra versichert werden. In neueren Verträgen sind diese Bestandteile meistens mitversichert. Entsprechendes gilt für die Deckung von Überspannungsschäden an der PV-Anlage durch Blitzschlag. Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Bedienungsfehler können durch die Gebäudeversicherung normalerweise nicht abgedeckt werden.

Will man die PV-Anlage über die Wohngebäudeversicherung gegen Sachschäden absichern, muss unbedingt mit der Versicherung schriftlich abgeklärt werden, ob und gegen welche Schäden die Anlage bis zu welcher Höhe mitversichert werden kann, gegebenenfalls ist eine Deckungserweiterung vorzunehmen.
 

  • Gesonderte Versicherung der PV-Anlage
Für die PV-Anlage kann auch eine gesonderte Versicherung zur Deckung von Sachschäden abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich in der Regel um die Deckung von "Allgefahren". Dies sind z. B. Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost, Schneedruck, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Ausführungsfehler, Schadenssuchkosten u.a.. Die Versicherung erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Verkabelung, Einspeisezähler, Wechselrichter etc.. Je nach Versicherung sind Anlagen bis zu einer bestimmten Größe bei Nutzungsausfall beitragsfrei mitversichert. Dabei wird der Ertragsausfall nur bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Die Haftungszeit ist meistens begrenzt (s. u. Stillstand der Anlage).
Ist die Anlage bereits in der Gebäudeversicherung enthalten, können die dort versicherten Gefahren in der Spezial-Police ausgeschlossen werden. Einige Versicherungen gewähren für die bereits versicherten Schäden Rabatt auf die Prämie. Der Ertragsausfall, der  aus Schäden entsteht, die über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind, wird dann natürlich nicht ersetzt.
Häufig ist in den Verträgen eine Eigenbeteiligung bei Schadensfall enthalten.

Auf Anfrage können im Rahmen dieser Versicherungen häufig noch weitere Zusatzrisiken mitversichert werden.

Die Beiträge sind u. a. abhängig von der installierten Leistung, Laufzeit des Vertrages, Versicherungsumme, Art des Aufbaus (Flachdach/Schrägdach).
 

  • Sachschäden in der Bauphase
Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten,  z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, können über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert werden. Die Versicherung gilt hauptsächlich für Installateure sowie bei Selbstmontage, wenn eine fachlich versierte Person die Montage überwacht.

Wird die Anlage in einen Neubau integriert, greift im Schadensfalle normalerweise die Bauleistungsversicherung, bzw. die Installation der Anlage kann in sie aufgenommen werden. Entsprechende Fragen sind aber mit der Versicherung zu klären!

Entsteht während der Bauphase der PV-Anlage auf einem Wohnhaus an der PV-Anlage ein Schaden, so ist dieser im günstigsten Fall über die Gebäudeversicherung abgesichert. Dies gilt aber nur für die in der Gebäudeversicherung abgesicherten Schäden. Entsprechende Fragen sind mit der Versicherung zu klären!
 
 

Stillstand der Anlage

Wird die PV-Anlage z. B. durch einen Sachschaden stillgelegt, ergibt sich daraus ein Ertragsausfall. Ergänzend kann für diesen Fall eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung ersetzt den Ertragsaufall jedoch nur, wenn er durch Schäden verursacht wurde, gegen die bereits eine Versicherung - vielleicht sogar nur bei der selben Versicherungsgesellschaft- besteht (ersatzpflichtiger Sachschaden). In einigen Solaranlagen- und Sachversicherungen ist der Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung bereits bis zu einer bestimmten Höhe  beitragsfrei mitversichert. Dies ist u. a. abhängig von der Größe der Anlage. Die Haftungszeit ist meistens begrenzt. Teilweise wird keine Entschädigung bei Unterbrechung gezahlt, wenn sie durch Teile der Anlage entsteht, die während der Lebensdauer der Anlage erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen. Einige Versicherungen zahlen nur bei einem Totalausfall, nicht jedoch bei einem Teilausfall der  Anlage. Der zu erwartende Ertragsausfall wird -je nach Versicherungsvertrag- in Abhängigkeit von der Jahreszeit gezahlt; z. B. ist der zu zahlende Betrag im Winter geringer als im Sommer.

Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob sich die Ausgabe einer zusätzlichen Prämie im Verhältnis zur zu erwartenden Schadenshöhe überhaupt lohnt.
 
 

Folgende Unternehmen haben zu dem Thema "Versicherung von Photovoltaikanlagen" schriftlich Stellung bezogen:
Mannheimer Versicherung AG;  Württembergische Versicherung AG; versikoASS in Köln; Debeka Allgemeine Versicherung AG; Victoria Versicherungsgesellschaften; AXA-Versicherung AG