EU-Solarpakt

vom 13.10.2000


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Umweltfreunde,

das "Nein" der Dänischen Bevölkerungsmehrheit zum EURO zeigt, dass es nicht genügt, den Zusammenschluss Europas nur mit wirtschaftlichen Vorteilen zu begründen.

Speziell in der Energiepolitik stellt sich die Frage, ob Europa hier nur den Sinn haben soll, den Stromkonzernen einen europaweiten freien Handel mit konventionell erzeugten Strom zu garantieren.

Wir stellen uns unter einem vereinigten Europa mehr vor!

Deshalb regen wir einen EU-Solarpakt an, der - ähnlich wie seinerzeit EGKS und EURATOM es für Kohle und Atomkraft getan haben - nunmehr den erneuerbaren Energien Sonne, Wind, Wasser und Biomasse Vorrang einräumt bis zur vollständigen Ablösung der konventionellen Energien.

Begründung:

Der freie Wettbewerb genießt in der Europäischen Gemeinschaft - so wie sie derzeit konzipiert ist - wirtschaftspolitisch oberste Priorität.
Beklagenswerterweise stehen deshalb die erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Strom in einem reinen Preiswettbewerb mit den konventionellen Energien.

Einschränkungen des Wettbewerbes sind im gegebenen Vertragssystem nur als Ausnahme möglich. Der z.Zt. von der europäischen Kommission vorgelegte Richtlinienentwurf zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sieht Ausnahmebedingungen zugunsten der erneuerbaren Energien vor, damit diese ein bestimmtes Mengenziel erreichen sollen.

Wenn die im Richtlinienentwurf angestrebten Mengenziele erreicht sein werden, endet folglich - auch wenn dies nicht ausdrücklich gesagt wird - der Ausnahmefall, und der Regelfall (reiner Preiswettbewerb mit den konventionellen Energien) tritt wieder ein.

Dieses Vorgehen wird den Erfordernissen einer fortschrittlichen Energiepolitik nicht mehr gerecht.

Besonders nachteilig ist die vorhersehbare Tatsache, dass gerade dort, wo die angestrebten Mengenziele früher als vorgesehen erreicht werden, die Ausnahmeregelung auch früher enden würde, womit der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien dort abrupt gestoppt würde.

Die erneuerbaren Energien werden zwar bis zum Erreichen der Mengenziele erhebliche Preisverbilligungen erreicht haben. Doch selbst dann kann von einem fairen Wettbewerb nicht die Rede sein, weil weiterhin ein hoher Teil der Kosten konventioneller Energien nicht von deren Nutzern, sondern von Unbeteiligten getragen wird.
Diese Nichtberücksichtigung der "externen Kosten" stellt die eigentliche Wettbewerbsverzerrung dar!

Die Hoffnung, dass es gelingen könnte, die Nutzer der konventionellen Energien mit den von ihnen verursachten externen Kosten zu belasten, ist unrealistisch, da es hier nicht nur um materielle Werte geht. Wie hoch schätzt man z.B. die Kosten der zu erwartenden Flutopfer in Bangladesch ein? Was kostet ein Menschenleben in der dritten Welt? Wie legt man diese Kosten auf den Preis für eine Kilowattstunde um?

Ergebnis:

1. Die konventionellen Energieträger haben massive Nachteile, die nicht monetär erfassbar sind.

Folgerung:

Eine Ablösung durch Energieträger, die diese Nachteile nicht haben, ist anzustreben.

2. Das bisherige Gemeinschaftsrecht steuert die Verwendung von Energieträgern allein nach monetär erfassbaren Gesichtspunkten.

Folgerung:

Die Ablösung der konventionellen Energieträger muss über eine neue Gemeinschaftsvereinbarung geregelt werden, welche den erneuerbaren Energieträgern jenseits von monetären Erwägungen Vorrang einräumt.
Die bisherige Ausnahme - Nutzung der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung - muss zur Regel erklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf von Fabeck, Georg Engelhard, Britta Marold