Glaubwürdigkeitsverluste der Stromwirtschaft

vom 04.09.2000


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter,
wir erhielten in den letzten Tagen mehrere Anrufe mit der Mitteilung, dass der Anrufer nach dem SPIEGEL-Artikel vom 25.8.00 den Bau seiner großen PV-Anlage zurückstellen wolle.

Dies ist Anlass für die folgende Rundmail...

In dem genannten Artikel wird für September 2000 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen den Weiterbestand des deutschen Gesetzes zum Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG) angekündigt. Wir haben dazu bereits eine Richtigstellung von Hans-Josef Fell MdB per sfv-rundmail versandt.

Wer ohne Kenntnis der Hintergründe den SPIEGEL-Artikel gelesen hat, der kommt überhaupt nicht auf die Idee, dass ein renommiertes Blatt in diesem Fall einer gezielten Fehlinformation aufgesessen sein könnte.

Wir selber, durch langjährige trübe Erfahrungen gewitzt, haben sofort beim EuGH nachgefragt, und siehe da: Dort liegt noch nicht einmal eine Klage gegen das EEG vor, von einem Urteil kann also erst recht nicht die Rede sein!

Wer die Strategie der Stromwirtschaft gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien kennt, wird sich durch "Schreckens- meldungen" wie die aus dem SPIEGEL nicht so leicht aus derFassung bringen lassen. Es scheint mir deshalb wichtig, Ihnen einige Hinweise zu diesem Thema zu geben. Die folgende Aufzählung aus dem Repertoire der Stromwirtschaft soll Sie zumindest nachdenklich stimmen.


- Europäische Bestimmungen als Vorwand
Kein Stromversorger wagt es mehr, öffentlich gegen die Nutzung der Erneuerbaren Energien aufzutreten. Er sucht deshalb nach einem Vorwand, warum das fortschrittliche Deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) "leider" (Krokodilsträne!) nicht genutzt werden darf.

Dabei gibt es ein abgekartetes Zusammenspiel zwischen der Stromwirtschaft und der Europäischen Wettbewerbskommission, dort speziell Alexander Schaub (FDP), der auf Wunsch der Stromwirtschaft willig Schreckensmeldungen streut.

Es geht weniger darum, das EEG tatsächlich durch den europäischen Gerichtshof aufheben zu lassen (dafür gibt es sachlich wohl kaum einen vernünftigen Grund), sondern es geht um die Erzeugung von Unsicherheit bei potentiellen Betreibern.


- Bremsen durch Zermürbung des 100.000 Dächerprogramms.

Hier wird der Attentismus (Attentismus = zwanghaftes Abwarten) der potentiellen Betreiber genutzt. Der Barwert des 100.000 Dächerkredits liegt inzwischen weit unterhalb 10 % der Investitionssumme, doch warten die meisten Interessenten immer noch lieber ein Jahr oder länger, um auch noch diese Möglichkeit mitzunehmen.

Hier spielt das BMWi die Karte der Stromwirtschaft, indem es mögliche Kreditbewilligungen ohne sachliche Notwendigkeit in die Zukunft verschiebt. Anträge, die jetzt eingereicht werden, sollen voraussichtlich erst Mitte oder Ende 2001 bewilligt werden. Als Grund wird vorgeschoben, man wolle eine Überhitzung des Marktes vermeiden. Wer sich mit Installateuren unterhält, wird feststellen, dass von einer Überhitzung überhaupt nicht die Rede sein kann. Im Gegenteil, Verzweiflung macht sich breit, weil ein potentieller Kunde nach dem anderen entnervt durch die Faxen beim 100.000 Dächerprogramm von seinem Auftrag zurücktritt.


- Einspeiseverträge mit unzumutbaren Vertragsbedingungen
Die Stromwirtschaft nutzt die Tatsache, dass das EEG keine Strafbestimmung für den Fall der Nichtbefolgung vorsieht. Es werden Einspeiseverträge mit unzumutbaren Vertragsbedingungen angeboten. Jüngst berichtete z.B. ein Anlagenbetreiber erbost, sein Netzbetreiber habe ihm eine Einspeisevergütung von 6 Pf/kWh für Nachtstrom (aus Solarenergie, ha, ha!) und 12 Pf/kWh für Tagstrom vorgelegt.

Von weit über 100 Einspeiseverträgen, die unsere Rechtsanwältin überprüft hat, gab es kaum einen einzigen ohne Beanstandungen.

Zahlungen der Netzbetreiber erfolgen nur unter Vorbehalt.
Die Laufzeit der Vergütung wird entgegen der Intention des Gesetzgebers auf weit unter 20 Jahre festgesetzt und viele Mängel mehr.

Netzbetreiber weigern sich sogar, die Anlagen anzuschließen, wenn der Vertrag nicht in ihrem Sinne unterzeichnet wird.


- Stimmungsmache gegen das EEG bei den Stromkunden
Einige Stromversorger teilten jüngst ihren Kunden eine saftige Preiserhöhung um 10 DM im Grundpreis und 1,5 Pf/kWh im Arbeitspreis mit.

Begründung: diese Preiserhöhung würde durch das EEG verursacht.

Die Behauptung ist falsch, und jeder könnte es überschlägig nachrechnen, wenn er die Rahmenbedingungen kennt:

2 % Windstrom im öffentlichen Netz
Mehrkosten für Windstrom ca. 15 Pf/kWh
15 Pf/kWh * 2 % / 98 % = 0,3 Pf/kWh


50 MW installierte Solaranlagen mit Netzeinspeisung in Deutschland macht Solarstromerzeugung
jährlich 800 * 50 000 kWh = 40 000 000 kWh
Gesamte Stromerzeugung
der BRD 519 000 000 000 kWh
Anteil der Solarstromerzeugung mithin unter 0,01 %

Mehrkosten für Solarstrom ca. 65 Pf/kWh
(Solarstrom wird schwerpunktmäßig um die Mittagszeit erzeugt und ersetzt somit teuren Spitzenlaststrom.) Wir rechnen hier trotzdem großzügig mit 97 Pf/kWh
97 Pf/kWh * 0,01 % / 99,99 % = 0,0001 Pf/kWh
Also Mehrkosten für Wind plus Solar
0,3 Pf/kWh + 0,0001 Pf/kWh = ca. 0,3 Pf/kWh.

Nicht aber, wie fälschlich behauptet 1,5 Pf/kWh.


Psychologisch besonders geschickt der Schluss-Satz zu der wahrheitswidrigen Preiserhöhungs-Begründung: "Schließlich werden wir alle davon profitieren, da die zusätzlich erwirtschafteten Gelder nur einem Zweck dienen: Der Verbesserung der Umwelt und der klimatischen Verhältnisse.
Eine Verbesserung, die jeden einzelnen positiv betrifft."


- Einflußnahme der Stromversorger auf die Banken
Banken erhalten "wohlgemeinte" Warnungen, dass sie Kredite für die Finanzierung von Windanlagen evtl. nicht zurückerhalten würden, weil es fraglich sei, ob das EEG vor dem EuGH Bestand haben würde.


- Einflußnahme auf die Presse

Zwar liegt überhaupt keine Klage gegen das EEG beim EuGH vor, aber der SPIEGEL berichtet über ein Urteil, welches für den September zu erwarten sei, und das EEG kippen würde.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26.8.00 käut auf Seite 3 in spektakulärer Aufmachung die bekannten, längst widerlegten Vorurteile gegen die Windenergie wieder.


Soweit unsere sicherlich lückenhafte Aufzählung.


Und was können wir dagegen tun?

Wichtig ist zunächst einmal zu erkennen, wie stark unsere Position ist:

Die Stromwirtschaft ist dabei, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gründlich zu verspielen. Wer immer wieder lügt, dem glaubt man schließlich nicht mehr.

Wir haben den großen Vorteil, dass wir nicht zur Wahrheitsverdrehung greifen müssen. Wir brauchen unsere wahren Ziele nicht zu verbergen.

Deshalb lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
Fragen Sie nach! Schweigen Sie nicht!
Diskutieren Sie das Thema im Bekanntenkreis!
Schreiben Sie Leserbriefe!
Wenden Sie sich an Politiker, wenn Sie die Gelegenheit sehen!

Wichtig ist Öffentlichkeit!!!

Es geht um die Meinungsführerschaft zur Energiewende.


Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck