Datum: 16.01.2004

1. Lesung zur EEG-Novellierung am 16. Januar


87. Sitzung des Bundestages

(Interessante Auszüge aus Redebeiträgen haben wir farblich hervorgehoben und teilweise kommentiert.)

 

Berlin, Freitag, den 16. Januar 2004
Beginn: 9.00 Uhr
 

Präsident Wolfgang Thierse:

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe die Zusatzpunkte 8 a und b auf:

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich

- Drucksache 15/2327 -

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)

- Drucksache 15/2328 -

Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache eineinviertel Stunden vorgesehen.
Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Bundesminister Jürgen Trittin das Wort.

Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesen Tagen reden wir viel über Innovationen. Dabei bleibt richtig, dass Stillstand vielfach Rückschritt ist. Wer an der Spitze bleiben will, muss die richtigen Innovationen rechtzeitig einführen und diese müssen den zentralen Herausforderungen gerecht werden.Wir brauchen Innovationen, die dem Klimawandel entgegenwirken. Wir brauchen Innovationen, die dazu beitragen, dass Armut und Unterentwicklung überwunden werden, und sie sollten tunlichst die Wettbewerbsfähigkeit und die Technologieführerschaft Deutschlands voranbringen.
Wir legen Ihnen heute zwei Gesetzentwürfe vor, die der Innovation in der Energieversorgung dienen: den Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und die Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes. Beide Gesetze machen es wirtschaftlich attraktiv, in klimaschonende Innovationen zu investieren. Klimaschutz wird belohnt, klimapolitische Abstinenz aber bestraft. Beide Gesetze schaffen Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.
Der Emissionshandel selber ist schon als politisches Instrument eine Innovation. Es ist eine Alternative zum Ordnungsrecht. Künftig regelt der Markt, wo CO2 am kostengünstigsten eingespart wird. Gegenüber der Selbstverpflichtung der deutschen Industrie bringt der Emissionshandel den Unternehmen Einsparungen von bis zu 500 Millionen Euro jährlich.
Ab 1. Januar nächsten Jahres soll der Emissionshandel in ganz Europa starten. Das ist ein sehr knapper Zeitplan. Wir sind, glaube ich, mit der Vorlage dieses Gesetzes diesem Zeitplan gerecht geworden. Mittlerweile wissen wir: Wir haben 2 629 Anlagen, die vom Emissionshandel betroffen sind. Wir müssen alles tun, damit zum 1. April der so genannte Nationale Allokationsplan der EU zur Notifizierung vorgelegt werden kann.
Die Richtlinie zum Emissionshandel ist eigenständiges europäisches Recht. Wir haben dieses Recht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf unbürokratisch in nationales Recht umgesetzt. Es bedarf für die Unternehmen keines neuen Genehmigungsverfahrens. Die Zertifikate werden kostenlos vergeben. Die Emissionserklärungen der Unternehmen werden nicht umständlich überprüft, sondern durch Gutachter zertifiziert. Auch deshalb ist dieses Gesetz nicht zustimmungspflichtig.
Der Emissionshandel funktioniert nur nach dem Prinzip "cap and trade". Der "cap" - also der Deckel - ist vorgegeben. Deutschland insgesamt - private Haushalte, Verkehr, Gewerbe, Industrie und Energiewirtschaft - darf zwischen 2008 und 2012 nur noch 846 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen. Diese Obergrenze müssen alle Sektoren gemeinsam einhalten.
Über die Verteilung unterhalb dieses Deckels entscheiden zunächst Sie, also der Deutsche Bundestag. Dabei ist zu beachten: Der Emissionshandel ist ein System kommunizierender Röhren. Anders gesagt: Was der eine Sektor, was die eine Branche nicht schafft, das müssen andere zusätzlich erbringen. Kommt zum Beispiel insgesamt mehr Braunkohle zum Einsatz, so muss etwa die Autoindustrie schneller verbrauchsärmere Fahrzeuge auf den Markt bringen.

(Dr. Angela Merkel [CDU/CSU]: Quatsch!)

Was man dem Verband der Elektrizitätswirtschaft Gutes gibt, das muss der VDA bezahlen oder umgekehrt. Das hört sich gelegentlich dramatischer an, als es ist, insbesondere für Deutschland. Wir sind nämlich Spitzenreiter im Bereich des Klimaschutzes. Wir haben mit 21 Prozent zwar die höchste Reduktionsverpflichtung; allerdings haben wir dieses Ziel mit 19,1 Prozent im Jahre 2002 schon fast erreicht. Der Emissionshandel wird es uns erleichtern, dieses Ziel zu erreichen.

Kommentar des SFV: Der bisherige Erfolg der Bundesregierung bei der Erfüllung seiner Klimaschutzziele relativiert sich allein durch die Tatsache, dass der Großteil der Reduktionsverpflichtungen allein schon durch die Stilllegung vieler emissionsreicher Betribe in der ehemaligen DDR zurückzuführen ist. Eine weitere Reduktion des Treibhausgasausstoßes um 1,9 % kann man deshalb kaum als eine ambitionierte Zielvorgabe interpretieren.

Die Bundesregierung wird der Wirtschaft im Rahmen des Emissionshandels nicht mehr und nicht weniger abfordern, als die Wirtschaft selbst in der Vereinbarung zur Kraft-Wärme-Kopplung zugesagt hat. Danach will sie gegenüber dem Jahre 1998 - damals haben diese Sektoren 508 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen - 45 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Die Wirtschaft hat damals zugesagt, 35 Millionen Tonnen CO2 in den Bereichen Energie und Industrie einzusparen und eine Minderung von 10 Millionen Tonnen CO2 durch eigene Maßnahmen in den Bereichen Haushalt und Verkehr nachprüfbar zu realisieren. Auf dieser Geschäftsgrundlage werden der Emissionshandel und die Verteilung der Rechte hier ablaufen. Sie, der Bundestag, werden im Rahmen des Gesetzes über den Nationalen Allokationsplan auch über die Allokationsregeln entscheiden. Wir wollen gerade bei diesen Regeln dem Grundsatz folgen, dass Wachstum nicht durch Konsum der Bürger, sondern vor allem durch Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen erzeugt wird.
Der Emissionshandel soll Impulse für ein nachhaltiges Wachstum geben. Wir werden deswegen Regeln vorschlagen, wie mit bestehenden Anlagen und mit dem Ersatz bestehender Anlagen umzugehen ist, wie Early Action, wie Kraft-Wärme-Kopplung zu berücksichtigen ist und wie mit neuen Anlagen umzugehen ist. Wir wollen beispielsweise prozessbedingte Emissionen aus Stahlwerken und Zementöfen ohne jeden Reduktionsfaktor übernehmen. Über diese Regeln sprechen wir zurzeit noch mit der Wirtschaft. Wir streben mit ihr ausdrücklich einen Konsens an. Wir sind da offen für Vorschläge.
Aber auch hierbei gilt der Grundsatz: Es handelt sich um ein System kommunizierender Röhren. Wer zum Beispiel eine größere Reserve für Neuanlagen installieren muss, der muss wissen, dass dies notwendigerweise zur Konsequenz hat, dass bei den bestehenden Anlagen schärfere Reduktionsverpflichtungen bestehen. Das ist die Folge dieses "cap".

Kommentar des SFV: Im Jahr 2005 startet in der Bundesrepublik der Handel mit Emissionszertifikaten. Wir bedauern sehr, dass es den zahlreichen Kritikern nicht möglich war, dieses uneffektive Instrument zu verhindern. Der SFV wird trotzdem weiterhin auf die Unzulänglichkeiten der Zertifikatehandels aufmerksam machen und aufzeigen, dass dieses Instrument andere Klimaschutzmaßnahmen behindert. Einen Grundsatzartikel zu diesem Thema finden Sie unter Emissionshandel .

Wachstum durch Innovationen im Umweltbereich ist auch ein Ziel des zweiten Gesetzes: der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Durch dieses Gesetz besteht bereits heute eine wichtige Branche; die erneuerbaren Energien sind eine Boombranche - 10 Milliarden Euro Jahresumsatz, 135 000 Arbeitsplätze und 50 Millionen Tonnen CO2-Einsparungen jährlich -, die das Klima schützt.Diese Zahlen schlagen sich übrigens auch in einem wachsenden Export nieder.Deutschland ist heute, beispielsweise was die Stromerzeugung aus Wind angeht, Weltmarktführer. Wir sind mittlerweile die Nummer zwei in der Solartechnologie. Wir liegen vor den USA und knapp hinter Japan. Diese Novelle zielt darauf, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent der heutigen Stromversorgung zu erhöhen. Wir wollen damit auch eine Vorlage für die große Konferenz "Renewables 2004" geben, zu der Deutschland die Welt im Juni dieses Jahres nach Bonn eingeladen hat.

Mit der vorliegenden Novelle wollen wir die Potenziale aller erneuerbarer Energien optimal erschließen. Bei der Windkraft setzen wir Anreize, neue Anlagen an guten Standorten aufzubauen und ältere Anlagen zu modernisieren. Windschwache Standorte werden nicht mehr in dem Maße wie bisher gefördert. Die Degression, das heißt der Druck, zur Marktfähigkeit zu kommen, wird erhöht. Wir wollen Offshorewindparks gezielt fördern.

Kommentar des SFV: Da im EEG nur für den eingespeisten Strom eine Vergütung vorgesehen ist, bleibt es für uns unverständlich, warum in der öffentlichen Diskussion zur Novellierung des EEG immer wieder darauf hingewiesen wird, dass künftig Windanlagen an windschwachen Standorten weniger gefördert werden sollen. Wir meinen - wenn Investoren den Mut aufbringt, auch in windärmeren Gebieten Windkraftanlagen zu betreiben, so bleibt dies ganz allein ihr Risiko. Damit leisten sie auf eigenes Risiko einen Beitrag zur Verbesserung der Windtechnik. Für Windanlagen im Binnenland und auch in windschwächeren Gebieten spricht zudem folgende Überlegung: Je weiter und gleichmäßiger Windanlagen über Deutschland verteilt sind, desto gleichmäßiger ist der Windstrombeitrag. Beim Durchzug eines Sturmgebiets von Norden nach Süden liefern erst die nördlichen Windräder Strom, dann die mittleren und schließlich die südlichen Windräder. Deshalb ist die Verteilung von Windanlagen über das ganze Land von Vorteil.

Wir heben die Vergütung für Strom aus Biomasseanlagen an und verbessern die Förderung des Einsatzes von hochmodernen Technologien wie Brennstoffzellen in diesem Bereich.

Kommentar des SFV: Auf der im Januar stattgefundene 13. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas e.V. in Leipzig wurde von verschiedenen Redner mit großer Bestimmtheit und mehrfach darauf hingewiesen, dass die in der EEG-Novelle angedachten Vergütungssätze für Biomasse viel zu gering seien. Zudem wurde angeregt, die zwei völlig verschiedenen Energieerzeugungstechniken aus Biogas/Biomasse im EEG voneinander zu koppeln und unterschiedlich zu vergüten. In einer Unterschriftenaktion wurde im Anschluss an den ersten Veranstaltungstag von zahlreichen Anwesenden ein Appell unterschrieben, in dem die Anhebung der Vergütungssätze ausdrücklich gefordert wurde.

Mit der Härtefallregelung tragen wir dafür Sorge, dass stromintensive Betriebe künftig stärker entlastet werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bleibt ein kostengünstiges Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Stromumlage beträgt für einen privaten Haushalt etwa 1 Euro pro Monat. Wir haben aber auch gesetzlich festgelegt, dass künftig nur noch die Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt werden dürfen, die nachweislich von den erneuerbaren Energien verursacht werden. Es kann nicht sein, dass einige Netzbetreiber, wie das heute der Fall ist, 0,25 Cent, andere 0,42 Cent und manche sogar mehr als 0,60 Cent umlegen. Das ist bloße Abzockerei, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Dem schieben wir mit dem neuen EEG einen Riegel vor. So etwas ist künftig illegal. Die neu zu schaffende Wettbewerbsbehörde wird die Einhaltung der Regelungen genau überwachen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir machen mit den beiden Gesetzen den Weg frei für eine umfassende Modernisierung der Energieversorgung in Deutschland. Das hilft dem Klima, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und sorgt massiv für Innovationen in Deutschland.
Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegen Dr. Peter Paziorek, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Emissionshandel und der Novelle zum EEG stehen wichtige Weichenstellungen in der Umwelt- und der Energiepolitik in Deutschland bevor, Weichenstellungen, die in ihrer Bedeutung und in ihren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland nicht unterschätzt werden dürfen. Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, wir seien bei der Meldung der Regelungen betreffend den Emissionshandel gemäß der europäischen Richtlinie im Zeitplan. Herr Minister, für die CDU/CSU-Fraktion bestreite ich dies ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Denn spätestens Ende März dieses Jahres müssen die wesentlichen Regelungen betreffend die Zuteilung der Emissionsberechtigungen für die 2 600 Anlagen in Deutschland nach Brüssel gemeldet werden. Wir hatten erwartet, dass die Bundesregierung heute ein Konzept vorlegt, aufgrund dessen der Deutsche Bundestag beurteilen kann, nach welchen Grundregeln die Emissionsberechtigungen den Industrieanlagen zugeteilt werden. Aber der Entwurf eines TEHG, das Sie heute in erster Lesung vorgelegt haben, ist nichts anderes als der Entwurf eines reinen Verfahrens-, Zuständigkeits- und Organisationsgesetzes. Sie wollen lediglich aufgrund einer Kabinettsentscheidung die Regelungen betreffend die Zuteilung der Emissionsberechtigungen nach Brüssel melden, ohne dem Parlament vorher die Möglichkeit zu geben, Einfluss zu nehmen. Das halten wir mit der Stellung des Parlaments für nicht vereinbar.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Dr. Hermann Scheer [SPD])

Herr Minister, wenn ich mir das Verfahren zur Härtefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das Verfahren zum EEG-Vorschaltgesetz und den Terminplan für die Einführung des so genannten Dosenpfands anschaue, dann habe ich den Eindruck, dass Sie immer nach dem gleichen Prinzip arbeiten: Zuerst werden Informationen gegeben. Dann wird plötzlich ein Fahrplan auf den Tisch gelegt, der für Zeitdruck sorgt, sodass im Ausschuss oder im Bundestag kurzfristig entschieden werden muss, auch wenn es sich um wichtige parlamentarische Fragen handelt. Wir haben den Eindruck, dass bei Ihnen Zeitdruck inzwischen auch Methode ist, um in wichtigen politischen Fragen Ihre Weichenstellungen durchzusetzen. Das werden wir bei dieser wichtigen Frage unter keinem Gesichtspunkt mehr akzeptieren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie haben Recht, wir stehen hinter der Sache: Emissionshandel, wenn man ihn richtig macht, bedeutet ein überzeugendes marktwirtschaftliches Programm, nicht nur reines Ordnungsrecht. Aber hierbei geht es auch um die Frage, welchen Sektoren, welchen Bereichen der Wirtschaft - das geht von der Zement-, Stahl-, Alu-Industrie bis hin zu Kraftwerken zur Stromerzeugung - Berechtigungen zugeteilt werden. Die Menge der Berechtigungen entscheidet später darüber, welche wirtschaftlichen Produktionen in welchem Umfang in einem Bereich tatsächlich noch realisiert werden können.

[...]

Deshalb fordern wir Sie auf, Herr Minister, jetzt schnellstens, noch in der nächsten Sitzungswoche im Januar, Ihre Vorstellungen zum Nationalen Allokationsplan konkret vorzulegen, damit dieses Parlament beurteilen kann, wie sich Ihre umweltpolitischen Vorstellungen auf den Arbeitsmarkt, auf die Arbeitsplätze, auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und auch auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auswirken können. Sie sind verpflichtet, dies so schnell wie möglich vorzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Sehr richtig!)

[...]

Noch einige kurze Ausführungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU bekennt sich zu dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland zu erhöhen.

(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Aber?)

Das haben wir im Wahlprogramm festgeschrieben. Wir bekennen uns auch zu dem Ziel, die EU-Richtlinie umzusetzen und bis zum Jahre 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 12,5 Prozent zu erhöhen. So lautet unsere klare Aussage.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Genauso treffen wir aber auch die klare Aussage: Wenn Sie an dem Gesetzesentwurf zum EEG festhalten und keinen Kompromiss anstreben, wird die Union diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. Sie verschlechtern die Situation für die Biomasse; Sie verschlechtern die Situation für die Wasserkraft.

Kommentar des SFV: Diesen Aussagen stimmen wir unbedingt zu!

Sie setzen zwar durchaus interessante und richtige Schwerpunkte beim so genannten Repowering, der Erneuerung bestehender Windkraftanlagen, und wir sind auch durchaus offen für Beratungen über Offshore-Windenergieanlagen, zum Beispiel im Bereich von Nord- und Ostsee. Es geht aber nicht an, dass Sie das allgemeine Bekenntnis zur Windenergie so ausgestalten, dass weiterhin Mitnahmeeffekte beim Bau von Windenergieanlagen an windungünstigen Standorten im Binnenland möglich sind. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen, dass die Schwerpunkte bei der Windenergie im Binnenland anders gesetzt werden. Im gleichen Atemzug weise ich auch darauf hin, dass die Unionsfraktion dem Vorschaltgesetz trotz großer Bedenken zum Verfahren in Sachen Photovoltaik bzw. Solar - ich habe das vorhin geschildert - vor Weihnachten zugestimmt hat. Wir haben damit deutlich gemacht, dass auch wir die erneuerbaren Energien ernst nehmen und sie stärken wollen. Es kann aber nicht sein, dass Sie, um Ihr Klientel zu streicheln, ganz bestimmte Sektoren im Bereich der erneuerbaren Energien weiter stützen und zum Beispiel die Chancen, die die Biomasse bietet, vernachlässigen. Das ist nicht richtig. Gerade die Biomasse bietet die Chance, die Konflikte, die im Binnenland teilweise entstehen, zu vermeiden oder zu lösen. Deshalb sagen wir: Wenn die Schwerpunkte nicht anders gesetzt werden als in Ihrer Vorlage, dann kann eine Zustimmung nicht erfolgen.

Kommentar des SFV:
Anfang Januar veröffentlichten wir die folgende Überlegung: Da das EEG-übliche System der zeitunabhängigen Mindestvergütungen für jede gelieferte Kilowattstunde bisher nicht die besondere Stärke der Biomasse berücksichtigt, auf Grund seiner Speicherfähigkeit Strom genau dann liefern zu können, wenn er besonders wertvoll ist, sollte es künftig einen besonderen Anreiz zur Erzeugung von Strom in Spitzenlastzeiten geben. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Biomasse-Vorschaltgesetz. Bisher stimmte die Landesregierung Rheinland-Pfalz unserem Vorschlag zu und brachte diesen in den Umweltausschuss der Bundesrates ein. Eine Stellungneahme der CDU zu unserem Vorschlag steht noch aus.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch etwas Grundsätzliches sagen: Die Unionsfraktion bekennt sich zu dem Verdopplungsziel bis zum Jahr 2010. Sie aber schreiben in diesem Gesetzentwurf schon eine weitere Zielvorstellung fest, nämlich bis zum Jahre 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20 Prozent zu steigern. Wir waren doch gemeinsam der Auffassung, dass die derzeitigen Umlagen - Sie sagen immer, es handele sich nicht um Subventionen; ich würde sie als indirekte Subventionen bezeichnen - daraufhin geprüft werden müssen, ob sie tatsächlich den erneuerbaren Energien zur Marktreife verhelfen; denn irgendwann müssen die erneuerbaren Energien im Vergleich zu den bisherigen Energieangeboten konkurrenzfähig sein.

Kommentar des SFV:
Die CDU spricht sich hier klar für eine Deckelung der Förderung Erneuerbarer Energien aus.
Sie macht damit deutlich, dass sie sich noch immer nicht ernsthaft für eine 100%ige Energiewende einsetzt und gänzlich außer acht lässt, dass die Konkurrenzfähigkeit Erneuerbarer Energien danz allein erst dadurch erreicht werden kann, wenn konventionellen Energien zum einen nicht weiterhin Subventionen in Milliardenhöhe zugewendet, zum anderen endlich auch externe Kosten zugerechnet werden.

(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Trotz Ihres Widerstands!)

Aus dem Grunde muss geprüft werden, ob die erneuerbaren Energien eines Tages tatsächlich ohne Umlagen, also ohne indirekte Subventionen, auskommen. Deshalb ist es richtig, dass man die gesetzliche Förderung auf das Jahr 2010 begrenzt. Wenn Sie aber heute schon davon reden, dass Ihre Zielvorstellungen bis zum Jahr 2020 reichen, dann bedeutet das doch im Klartext, dass die Prüfung im Jahre 2010 keinerlei Bedeutung hat.

(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Quatsch!)

Das wollen wir nicht.
Wir sind bereit, das Verdopplungsziel bis zum Jahre 2010 mitzutragen. Wir machen aber nicht mehr mit, wenn Sie heute schon gesetzgeberische Vorgaben für die Jahre 2020 ff. erlassen. Das wäre nämlich ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass immer wieder überprüft werden muss, ob erneuerbare Energien konkurrenzfähig sind. Aus dem Grunde richten wir die dringende Aufforderung an Sie, auch in diesem Punkt das Gesetz zu ändern; sonst können wir nicht zustimmen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegen Ulrich Kelber, SPD-Fraktion. Ulrich Kelber (SPD):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir am Freitagmorgen, zur so genannten Kernzeit, über Klimaschutz sprechen. Das wird der Bedeutung des Themas durchaus gerecht. Ganz genau geht es heute um ein neues Instrument für den Klimaschutz in Europa und in Deutschland: den Emissionshandel, also den Handel mit einer immer kleiner werdenden Zahl von Berechtigungen für die Emission schädlicher Treibhausgase, um punktgenau klimapolitische Ziele erreichen zu können. Zum ersten Mal sprechen wir heute über den Emissionshandel anhand eines konkreten Gesetzentwurfs. Auch das macht eine neue Qualität der Diskussion aus.
Stichwort Qualität der Diskussion: Herr Paziorek, ich fand es überzeugend, wie Sie das entschiedene Jein der CDU/CSU zur Förderung der erneuerbaren Energien vorgetragen haben und wie Sie wieder einmal einen Spagat geschafft haben, indem Sie einerseits sagen, das Parlament solle beim Emissionshandel entscheiden, sich aber andererseits beschweren, dass die Regierung keine Schwerpunkte setze. Ich habe darauf gewartet, dass Sie einmal Ihre Position zu den wichtigen Inhalten des Emissionshandels darstellen. Sind Sie wirklich immer darauf angewiesen, dass Jürgen Trittin und die SPD für Sie vordenken? Oder haben Sie auch eine eigene Meinung zu dem Thema?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Widerspruch bei der CDU/CSU)

Bei der Förderung erneuerbarer Energien erkennt auch der Laie ziemlich schnell den Zusammenhang zwischen der Maßnahme selbst und dem Klimaschutz. Beim Emissionshandel ist dieser Zusammenhang für viele Beobachter nicht direkt erkennbar. Mikroallokation, Makroallokation, Erfüllungsfaktor, Zertifikate, Derivate, Banking, Borrowing - das sind unglaublich viele neue Begriffe, die eher verwirren als klar machen, worum es geht.
Bei all diesen neuen Begriffen droht der eigentliche Zweck des Emissionshandels manchmal in den Hintergrund zu geraten. Deswegen noch einmal ganz deutlich: Wer wie viel Geld mit dem Handel von Zertifikaten verdienen kann, ist völlig zweitrangig. Entscheidend ist: Ist dieses Instrument geeignet, zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten unsere Klimaschutzziele punktgenau zu erfüllen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Schaffen wir es, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren?
Der Erfolg hängt auch davon ab, ob wir die Funktionsweise und den Sinn des Emissionshandels einer breiten Bevölkerungsschicht deutlich machen können, ob wir erklären können, dass der Emissionshandel ein Instrument ist, um punktgenau ehrgeizige Klimaschutzziele zu erreichen. Dazu werden die knapp 60 Prozent des Kohlendioxidausstoßes in Deutschland, für die die großen Kraftwerke und Industrieanlagen verantwortlich sind, individuell auf die einzelnen gut 2 500 Anlagen - ganz genau sind es zurzeit 2 629 Anlagen - aufgeteilt.
Bis zum Jahr 2012 muss jede Anlage ihre Emission von Treibhausgasen um eine bestimmte Menge reduzieren. Das ist der für den Klimaschutz wichtige Teil. Gut ist, dass jedes Unternehmen den kostengünstigsten Weg wählen kann: Es kann entweder die Emissionen wie vorgegeben zum Beispiel durch technische Maßnahmen selbst reduzieren, es kann die Klimaschutzziele übererfüllen und nicht mehr benötigte Emissionsrechte an andere verkaufen oder es kann solche Rechte von anderen Firmen zukaufen.
Ohne bürokratischen Aufwand werden wir so unsere Klimaschutzziele erreichen. Da die deutschen Firmen als Gesamtheit die Klimaschutzziele bis 2012 sogar übererfüllen werden - davon gehe ich aus -, werden sie Emissionsrechte an Firmen in anderen europäischen Ländern für viel Geld verkaufen können. Wir werden also die Klimaschutzziele erfüllen und gleichzeitig als Volkswirtschaft Geld verdienen. Mehr kann man von einem Gesetz nicht erwarten.
Ich wiederhole noch einmal: Emissionshandel ist ein Instrument für den Klimaschutz. Anstrengungen für den Klimaschutz sind wichtiger denn je. Es gibt sehr viele negative Entwicklungen und bisher nur wenige positive Nachrichten. Wir haben gestern über die Weigerung Russlands gesprochen, das Kioto-Protokoll, durch das der Klimaschutz erweitert werden soll, zu ratifizieren und damit in Kraft zu setzen. Das ist eine negative Nachricht. Die Verweigerungshaltung der USA beim Klimaschutz insgesamt ist die größte Negativbotschaft, weil dieses Land der Hauptklimakiller ist und auf Kosten anderer Gesellschaften und vor allem künftiger Generationen lebt. Negativ sind auch neue Erkenntnisse über das Ausmaß bisheriger Klimaveränderungen, die größer sind als angenommen. Negativ sind neue Erkenntnisse über die Gefahr eines Zusammenbruchs des Golfstroms durch eine Veränderung des Salzgehalts im Nordatlantik. Die Folge wären drastische, schnelle Klimaveränderungen in Europa.

Negativ sind auch die neuen Erkenntnisse über einen schnellen, massiven Anstieg des Meeresspiegels durch Eisrutsch. Die Gletscher in Grönland und in der Antarktis sind instabiler als gedacht. Wenn sie einmal abrutschen, können sie innerhalb weniger Jahre einen Anstieg des Meeresspiegels um viele Meter bewirken.
Es gibt aber auch Hoffnungszeichen. Der Emissionshandel der EU ist ein solches Hoffnungszeichen. Aber auch die Erfolge Deutschlands und Großbritanniens bei der Minderung der Emission von Treibhausgasen sind positive Signale. Es ist doch nicht seltsam, dass gerade die beiden großen Länder der EU, die auf diesem Gebiet die größten Erfolge aufweisen können, nämlich Großbritannien und Deutschland, darauf drängen, dass man für die Zeit nach 2012 weitere ehrgeizige Ziele steckt. Wir haben bewiesen, dass solche Ziele erreicht werden können. Wir haben bewiesen, dass Klimaschutz nicht mit Wohlstandsverlust, sondern mit Wohlstandsgewinn - Stichwort "Emissionshandel" - verbunden sein kann.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die enormen Wachstumsraten beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind ebenfalls ein Pluspunkt für den Klimaschutz. Natürlich sind wir stolz darauf, dass Deutschland auf diesem Gebiet Weltspitze ist. Nach dem Eigenlob für Deutschland möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass China, ein Land mit riesigen Wirtschaftswachstumsraten, angekündigt hat - das ist eine der besten Nachrichten -, mit dem Ziel modernisieren zu wollen, die Kohlendioxidemissionen zu senken und nicht zu erhöhen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Fazit: Es gibt einige positive Beispiele. Es bieten sich Chancen für den Klimaschutz.
Zurück zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Heute findet die erste Lesung statt. Am 9. Februar gibt es eine öffentliche Anhörung des Bundestages. Das Gesetz wird viele technische und juristische Einzelheiten zum Ablauf des Emissionshandels regeln. Das noch spannendere Gesetz, das Gesetz zum Nationalen Allokationsplan, wird regeln, welche Anlage wie viel emittieren darf und wie stark die Emissionen vermindert werden müssen. Dieses Gesetz wird noch kommen.
Nach der Anhörung im Umweltausschuss werden wir natürlich über die Details des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes diskutieren. Zu drei Grundsätzen möchte ich aber kurz etwas sagen. Ich halte es für richtig, keine neue Bürokratie für die Überwachung und Erfassung der Anlagen aufzubauen, sondern auf die bewährten Instrumente der Bundesländer zu setzen.
Ich halte es für richtig, keine neue Behörde zur Verwaltung der Emissionszertifikate zu schaffen, sondern diese Aufgabe dem Umweltbundesamt anzuvertrauen.
Ich halte es ferner für richtig, dass das Parlament die Grundsätze festlegt, nach denen die Verteilung stattfindet. Wir sollten uns aber nicht um die Verteilung der Emissionen auf 2 629 Anlagen kümmern müssen, sondern die Verteilung in einer Verordnung regeln.
Das sind drei wichtige Festlegungen, die im Gesetz vorgesehen sind, die wir so auch umsetzen sollten. Parallel zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz findet bereits die Diskussion über den Nationalen Allokationsplan statt. In den letzten Tagen wurden frühere Aussagen von Wirtschafts- und Oppositionsvertretern über Ausnahmen und Sonderwünsche im Emissionshandel zurückgenommen oder nur noch sehr leise vertreten.
Der Grund dafür ist klar: Jeder dieser Sonderwünsche hat eine ganz eindeutige Folge. Die Anzahl der Emissionsberechtigungen ist durch die Klimaschutzziele begrenzt. Jeder Sonderwunsch, jede Ausnahme führt dazu, dass anderen Kraftwerken und anderen Industrieanlagen höhere Auflagen auferlegt werden müssten und sie demzufolge mit Mehrkosten für den Klimaschutz belegt würden. Das heißt, jede Ausnahme, die Sie fordern, führt dazu, dass andere stärker belastet werden. Auch das muss man der Öffentlichkeit deutlich machen.
Noch eines muss gelten: Der Emissionshandel darf nicht zur Bevorzugung der Anlagen heutiger Marktteilnehmer gegenüber den Anlagen zukünftiger Marktteilnehmer führen. Manche Wirtschaftsverbände vertraten seltsame Vorstellungen, die aus meiner Sicht mit Marktwirtschaft nicht mehr viel zu tun hatten.
Letztlich muss auch die freiwillige Klimaschutzvereinbarung der deutschen Industrie erfüllt werden. Sie kann nicht wegdefiniert werden. Gleichzeitig muss die deutsche Wirtschaft aber auch das Signal erhalten, dass sie infolge des Emissionshandels nicht mit Mehrbelastungen belegt wird.
Parallel zur Einführung des EU-Emissionshandels müssen wir uns um andere nationale und internationale Instrumente des Klimaschutzes kümmern. Wir brauchen eine Weiterentwicklung des nationalen Klimaschutzprogramms.
Wir müssen uns darum kümmern, dass das Kioto-Protokoll in Kraft gesetzt wird, und darum weiterhin Druck auf Russland ausüben; darüber haben wir gestern diskutiert. Erst dann können wir die flexiblen Instrumente im EU-Emissionshandel ebenfalls einsetzen. Erst dann kann der Export von Klimaschutztechnologien erfolgen und eine Kooperation mit anderen Industriestaaten und Entwicklungsländern aufgebaut werden.
Über die Zeit nach 2012 müssen wir nachdenken; wir müssen über so etwas wie Kioto II nachdenken. Wir brauchen eine weitere deutliche Senkung der Emission von Treibhausgasen. Diese Koalition hat eine weltweit anerkannte Schrittmacherfunktion übernommen, indem sie gesagt hat: Wenn sich die EU zu einer Minderung um 30 Prozent bekennt, dann schaffen wir in Deutschland auch eine Minderung um 40 Prozent.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Um mit den Schwellen- und Entwicklungsländern als Partner im Klimaschutz deutlich zusammenarbeiten zu können, braucht es ein klares und bestimmtes Bekenntnis, nämlich dass auf lange Sicht jeder Mensch für die gleiche Menge an Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich sein muss, egal wo er wohnt. Es kann nicht sein, dass der Norden mit 20 Prozent der Bevölkerung auf Dauer für 80 Prozent der Emission von Treibhausgasen verantwortlich ist. Jeder hat die gleichen Rechte; das ist die einzige demokratische Möglichkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Können wir das schaffen? - Ja. Die dazu notwendigen Technologien sind vorhanden bzw. in wenigen Jahren entwickelbar. Wir schaffen das!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegin Birgit Homburger, FDP-Fraktion.

Birgit Homburger (FDP):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute nach der Debatte, die wir gestern über das Kioto-Protokoll geführt haben, die Einführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Die Einführung des europäischen Emissionshandels ist im Prinzip eine gute Nachricht. Eine nachhaltige Klimapolitik verlangt, dass pro eingesetztem Euro so viel Treibhausgase wie möglich vermieden werden. Oder andersherum gesagt: Es geht darum, Treibhausgasemissionen so kostengünstig wie möglich zu verringern. Dazu kann der Emissionshandel einen wesentlichen Beitrag leisten. Ich freue mich, dass diese Erkenntnis, die die FDP seit den 80er-Jahren vertritt, in diesem Hause zwischenzeitlich mehrheitsfähig geworden ist.

(Beifall bei der FDP - Ulrich Kelber [SPD]: Warum haben Sie das denn nicht eingeführt? Haben Sie das verhindert, Frau Merkel?)

Die FDP war die erste Fraktion, die dazu konkrete Vorschläge gemacht hat.

(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: So ist es!)

Unermüdlich haben wir unsere Vorstellungen zum Emissionshandel und auch zur Förderung regenerativer Energien hier im Deutschen Bundestag eingebracht. Da fragt sich natürlich: Was hat eigentlich die Bundesregierung in all diesen Jahren getan, Herr Trittin?

Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Nationale Alleingänge!)

Sie haben vorhin Kriterien formuliert und gesagt, eine rechtzeitige Einführung sei von großer Bedeutung. Dazu kann ich nur feststellen: Noch im letzten Jahr, und zwar im Juni 2003, hat nicht nur Ihr Kollege Clement, sondern auch Bundeskanzler Schröder beispielsweise in der "FAZ" erklärt, wir brauchten den Emissionshandel nicht.

(Horst Friedrich [Bayreuth] [FDP]: Da schau her!)

Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Wenn Sie davon sprechen, man müsse ein solches Instrument rechtzeitig einführen, weil es ein völlig neues Instrument sei und sich die Beteiligten darauf einstellen müssten, dann haben Sie, Herr Trittin, an dieser Stelle mit Ihrer Verweigerung in den letzten Jahren großen Schaden angerichtet. Sie sind schuld daran, dass es hier im Augenblick Unsicherheit gibt.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Nun droht also das Kind in den Brunnen zu fallen. Die Spielregeln des europäischen Emissionshandels wurden weitgehend ohne die Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Nun wird mit heißer Nadel und in aller Eile die Umsetzung vorbereitet. Es gibt durchaus Anlass zur Sorge, dass ein Debakel droht und dass ein hocheffizientes Instrument in einem rot-grünen chaotischen und bürokratischen Monster endet.

(Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Richtig!)

Allein die Tatsache, dass die Ökosteuer, die KWK-Regelungen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und diverse Selbstverpflichtungen mit dem Emissionshandel verknüpft werden müssen, macht das ganze Drama deutscher Regelungswut deutlich.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die FDP hat seit langem für die Einführung des Emissionshandels plädiert. Denn wir halten es für ein überlegenes Instrument. Deshalb stellt sich die Frage, warum die vorgelegten Regelungsentwürfe im Augenblick kaum Freude auslösen. [...]

Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt, nämlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Da sieht es leider kaum besser aus. Dass heute die EEG-Novelle und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz gemeinsam beraten werden, ist ein Produkt parlamentarischer Ablaufplanung. Eigentlich müsste es viel mehr sein: Es müsste nämlich gewollt sein. Ist es denn nicht so, dass der Emissionshandel ein wichtiges Element des Klimaschutzes ist und dieser wiederum - neben anderen Aspekten - ein zentrales Argument für die Förderung der erneuerbaren Energien ist? Wenn das so ist, dann muss man offensichtlich die Förderung erneuerbarer Energien mit der internationalen Klimapolitik verbinden.

(Beifall bei der FDP)

Nichts liegt näher und nichts anderes wird dringender gebraucht. Von nichts anderem, Herr Trittin, ist diese Bundesregierung weiter entfernt, als tatsächlich hier eine Verknüpfung herzustellen. Sie haben auch das in den letzten Jahren vollkommen verschlafen.

(Beifall bei der FDP - Carl-Ludwig Thiele [FDP]: Leider wahr!)

Sie haben nach wie vor keine langfristige Klimaschutzstrategie. Wenn Sie hier von einem Gesamtkonzept reden, kann ich Ihnen nur sagen: Wir wollen die Verknüpfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit dem Klimaschutz und wir sind der Meinung, dass an dieser Stelle das EEG durch ein modernes Instrument ersetzt werden muss, nämlich durch ein marktwirtschaftliches Fördermodell. Wir müssen auch in der Speichertechnologie vorankommen, um zu erreichen, dass die regenerativen Energien auf Dauer grundlastfähig werden. Wenn sie grundlastfähig werden, dann müssen wir die Netze nicht mehr ausbauen, dann müssen wir die bisherige Regelenergie nicht mehr vorhalten, dann haben wir eine große Entwicklungschance für die erneuerbaren Energien.
Das will die FDP, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das kapiert diese Bundesregierung nicht.

Kommentar des SFV: In der Kampagne gegen die Erneuerbaren Energien findet sich vermehrt das Argument, Sonnen- und Windenergie seien nicht "grundlastfähig". Damit wird der Eindruck erweckt, eine ununterbrochene Stromversorgung sei nur mit Grundlastkraftwerken möglich. Unserer Meinung nach wird künftig jedoch nicht die Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren Energien sondern deren Regelfähigkeit von zentraler Bedeutung sein. Regelbaren Biomasse- und Speicherkraftwerke werden hier eine zentrale Bedeutung einnehmen. In unserer Veröffentlichung
Grundlastfähigkeit oder Regelbarkeit - Ihre Bedeutung für die künftige Stromversorgung

finden Sie weitere Erläuterungen zum Thema.

(Beifall bei der FDP - Marco Bülow [SPD]: Gott sei Dank nicht!)

Die FDP wird sich - wie immer - konstruktiv an den Beratungen beteiligen. Die FDP hat einen großen Anteil daran, dass das Instrument des Emissionshandels politisch mehrheitsfähig wurde. Wir sind überzeugt, dass es ein überlegenes Instrument ist, dass man klimapolitische Ziele zu den geringsten Kosten realisieren kann. Deshalb wird die FDP alles daransetzen, dass dieses Instrument funktionsfähig wird, dass wir es vernünftig nutzen können und dass es nicht durch grünen Dilettantismus kaputt gemacht wird.
Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort dem Kollegen Marco Bülow, SPD-Fraktion. Marco Bülow (SPD):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Aus meiner Sicht ist der Klimawechsel das größte Problem, mit dem wir es heute zu tun haben. Er ist noch ernster zu nehmen als die Terrorgefahr.
Diese Worte von David King, dem obersten wissenschaftlichen Berater von Tony Blair, waren neulich in der Zeitschrift "Science" zu lesen. Ich glaube, dieser Mann hat völlig Recht.
In vielen Debatten muss man leider erkennen, dass viele immer noch nicht wissen, um was es hier geht. Wir stehen mitten in einem Klimawandel und er ist tatsächlich eines der größten Probleme, wenn nicht das größte Problem. Wir sprechen häufig - das merkt man an den Wortbeiträgen - über Formalia: wann was eingereicht wurde usw. Es geht aber darum, die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels, in dem wir mittendrin stecken, einzudämmen. Ich halte nichts von Horrorszenarien. Deswegen bin ich dafür, darüber zu sprechen - das haben wir getan -, mit welchen Maßnahmen man gegen den Klimawandel zu Felde ziehen kann und vor allen Dingen welche Chancen mit dem Klimaschutz verbunden sind.
Auf eine der Maßnahmen zum Klimaschutz ist Herr Kelber heute schon eingegangen, nämlich den Emissionshandel. Durch moderne Kraftwerke kann Energie eingespart und können CO2-Emissionen gesenkt werden. Unser Kraftwerkspark und fast alle Kraftwerke in Europa sind veraltet. Darüber müssen wir sprechen. Wir müssen über die Vermeidung von CO2 sprechen - auch das tun wir. Beispielsweise würde die Abschaltung aller Standby-Geräte dazu führen, dass ein Atomkraftwerk überflüssig wird. Auch die Förderung der erneuerbaren Energien - damit komme ich zu dem Thema, das heute auf der Tagesordnung steht - ist eine wichtige Maßnahme. Die Verknüpfung mit dem Klimaschutz müsste selbst der FDP mittlerweile offensichtlich sein.
Zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG. Es ist das weltweit erfolgreichste Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien. Das wird in allen Studien bestätigt, das sagen alle Wissenschaftler.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich meine, wir sollten das auch in Deutschland langsam zur Kenntnis nehmen.

(Ulrich Kelber [SPD]: Andere Länder kopieren das!)

Erfolgreich ist es vor allen Dingen deshalb, weil es mithilft - das ist die konkrete Verknüpfung mit dem Klimaschutz -, 50 Millionen Tonnen CO2 in Deutschland zu vermeiden. Aber nicht nur das: Fast 50 Millionen Tonnen weiterer Luftschadstoffe, die immer unter den Tisch fallen, die aber auch sehr wichtig sind, werden durch die Förderung der erneuerbaren Energien vermieden.

(Beifall bei der FDP)

Das EEG ist auch ein Beschäftigungsprogramm. 135 000 Menschen sind im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigt; das ist eine Beschäftigungswirksamkeit, die kein anderer Energiebereich erreicht. Es ist ein Mittelstandsprogramm, weil die Menschen, die im Bereich der erneuerbaren Energien in Arbeit gebracht werden, und die Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, hauptsächlich im Mittelstand angesiedelt sind; das fordern wir ja auch immer.
Es ist ein Technologieprogramm, das eine innovative und moderne Technologie fördert, die Zukunft hat und bei der Deutschland an der Spitze mitmacht.
Deswegen ist es auch ein Exportprogramm. Wenn sich die Technologien weiter durchsetzen und auch andere Länder darauf bauen - das tun sie; sie kopieren das EEG zunehmend -, werden wir die Möglichkeit haben, diese Technologien zu exportieren.
Es ist auch ein Sicherheitsprogramm. Wir wissen, dass viele fossile Ressourcen in Ländern und Regionen zu finden sind, in denen die sicherheitspolitische Lage schwierig ist und in denen die Konflikte und Kriege um Öl und andere Ressourcen zunehmen werden. Deshalb bringt die Förderung der erneuerbaren Energien auch die Sicherheit nach vorne.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das EEG übererfüllt also die Anforderungen und schafft viele Möglichkeiten; das meinte ich mit "Chancen". Man könnte sagen: Es ist eine unserer wichtigsten "Nachwuchshoffnungen", die wir für die Zukunft brauchen, die unentbehrlich wird und die uns Perspektiven gibt.
Jetzt geht es darum, den Nachwuchs in eine neue Lebensphase zu begleiten. Wir novellieren das Erneuerbare-Energien-Gesetz, um es an die neuen Verhältnisse anzupassen und um es noch effizienter und erfolgreicher zu machen. Dies ist die erste Lesung zur Novellierung. Seit Dezember liegt der Regierungsentwurf zur Novellierung vor, der eine gute Grundlage für unsere Beratungen bildet. Ich werde hier keine Detaildiskussion beginnen. Aber wir müssen natürlich in den Ausschüssen und in den Fraktionen über die Details reden und mit den Sachverständigen darüber diskutieren; das ist bereits in vollem Gange. Dazu sind alle herzlich eingeladen. Am 8. März findet zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung in diesem Hause statt. Ich glaube, dann werden wir noch einmal über die Details zu reden haben und auch vernünftige Ergebnisse bekommen.
Ich möchte nur ganz kurz auf die Punkte eingehen, die für uns wichtig sind.
Zu der kleinen und großen Wasserkraft. Auf der einen Seite müssen wir darüber diskutieren, dass wir weiterhin die kleine Wasserkraft betreiben und sie auch fördern, auf der anderen Seite gibt es im Novellierungsentwurf die Öffnung - zumindest ein kleines Tor - zur großen Wasserkraft. - Das ist der erste Diskussionspunkt
Der zweite Diskussionspunkt ist die Bioenergie, die sehr große Chancen bietet. Ich glaube, dass wir diese Chancen noch weiter verfolgen müssen, als wir es im Gesetzentwurf getan haben..

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Außerdem haben wir über die Windkraft und die Härtefallregelung zu reden. Auch hier gibt es Diskussionspunkte, die wir noch näher ansprechen müssen. Über die Photovoltaik müssen wir Gott sei Dank nicht mehr sprechen. Denn mit unseren Beschlüssen vom Dezember letzten Jahres haben wir hierfür eine gute Grundlage geschaffen. So stellt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Solarenergie, Gerhard Stryi-Hipp, fest, mit der Verabschiedung des Photovoltaik-Vorschaltgesetzes sei Deutschland einer der weltweit attraktivsten Märkte für Solaranlagen. Genau diese Bedingung wollen wir für alle Sparten schaffen oder erhalten. Das ist im Bereich der erneuerbaren Energien unser Ziel. Hier sind wir auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir laden alle, insbesondere die Union, ein, sich dem erfolgreichen Projekt EEG anzuschließen. Allerdings dürfen wir bei unseren Diskussionen nicht hinter den jetzigen Stand des Entwurfes zurückfallen. Aber bei den Diskussionen im Plenum höre ich ja immer - das freut mich jedes Mal -, dass die Union eigentlich viel mehr will, als in den Entwürfen enthalten ist. Aber ich weiß, dass gerade bei Ihnen von der CDU/CSU eine Riege sitzt, die in diesem Bereich eigentlich viel weniger will. Darüber müssen Sie innerhalb der Union eine Diskussion führen. Dann, denke ich, können wir eine gute Basis schaffen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Paziorek, wirklich absoluter Blödsinn ist es, beim Thema Energiepolitik zu sagen: Wir diskutieren nur bis zum Jahr 2010. - Nein, auch die Perspektive des Jahres 2020 ist fast zu niedrig gegriffen. Natürlich muss man sich Nahziele wie die Jahre 2010 oder 2020 setzen. Aber man muss auch weiter in die Zukunft schauen. Wenn man sich überlegt, dass ein Kraftwerkspark, der gebaut wird, 40 Jahre Bestand hat, also zwei Generationen lang vorhanden ist, dass die Auswirkungen des Klimas nicht in zehn oder 20 Jahren zu reparieren sind und dass Atomenergie zig Generationen strahlt, dann kann man beim Thema Energiepolitik nicht sagen, dass man nur bis zum Jahr 2010 diskutiert. Vielmehr muss man auch darüber hinaus eine Perspektive schaffen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine wichtige Neuerung im Entwurf zur Novellierung ist die eingeforderte Transparenz, gerade im Umgang mit den Kosten. Bereits im Dezember letzten Jahres habe ich zur Kostendiskussion Stellung genommen. Die entsprechenden Übertreibungen sind aber immer noch vorhanden und die unfairen Kostenvergleiche hören nicht auf. Der neueste Clou zeigt sich bei der Begründung für die Steigerung der Stromkosten für den Kunden in diesem Jahr. Da werden die steigenden Kosten, die die Stromanbieter den Kunden aufbürden, mit den Regelungen im Bereich der erneuerbaren Energien begründet. Das ist wieder eine Milchmädchenrechnung, der man entgegentreten muss.
Zur Erklärung möchte ich Folgendes sagen: Im letzten Jahr haben die Stromversorger den Verbrauchern für die erneuerbaren Energien Kosten in Rechnung gestellt, deren Höhe über den realen Ausgaben lag. Hierbei stützte man sich auf Prognosen. Das kann man so hinnehmen, wenn diese Kosten in diesem Jahr verrechnet werden und den Kunden gegebenenfalls Geld zurückerstattet wird.

(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Pustekuchen!)

Stattdessen liegen für das Jahr 2004 Prognosen vor, die wieder völlig überhöhte Kosten beinhalten. Die realistischen Kosten betragen 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Die Versorger führen aber Erhöhungen von teilweise 0,8 Cent pro Kilowattstunde durch. Wer diesen Umstand mit dem Verweis auf die erneuerbaren Energien erklärt, der hat, wie ich finde, den Schuss nicht mehr gehört.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Hierbei handelt es sich also um eine achtmal so hohe Rechnung. Übrigens, weitere Stufen der Ökosteuer haben wir dieses Jahr auch nicht eingeführt. Also kann diese Begründung für die Erhöhungen nicht richtig sein.
Also, lieber Verbraucher, liegt diese deutliche Erhöhung der Preise nicht an den erneuerbaren Energien. Haken Sie bei Ihrem Stromanbieter genauer nach, wenn er die Preise erhöht.
Denken Sie daran, dass es richtig teuer wird, wenn wir die Energiewende nicht konsequent fortsetzen und dem Klimawandel nicht entgegenwirken.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir sind dazu gewillt, aber wir brauchen die Unterstützung aller.
Danke und Glückauf!

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Präsident Wolfgang Thierse:

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Peter Paziorek das Wort.

Dr. Peter Paziorek (CDU/CSU):

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bülow, Sie haben gesagt, in der Energiepolitik müsse über das Jahr 2010 hinausgeschaut werden. Mir haben Sie vorgeworfen, dass meine Aussage, wir müssten im Jahre 2010 prüfen, welchen Beitrag die erneuerbaren Energien weiterhin leisten könnten, nicht den Grundanforderungen an Energiepolitik entspricht.

(Ulrich Kelber [SPD]: Nein, das hat er nicht gesagt!)

- Das hat er sehr wohl so gesagt.

(Ulrich Kelber [SPD]: Nein!)

Klar ist: Wir brauchen in Deutschland ein Energiekonzept, das belastbar ist und Schwerpunkte setzt: für den Anteil von konventionellen, fossilen Energieträgern, von Gaskraftwerken, von - dieser Ansicht sind wir - der Kernenergie und von erneuerbaren Energien. Das alles muss in Deutschland geleistet werden. Ihre Regierung hat den Versuch gemacht, ein solches Energiekonzept zu formulieren. Der frühere Wirtschaftsminister Müller musste an einem parlamentarischen Abend vor kurzem aber erklären, dass er leider dabei gescheitert ist, ein solches Energiekonzept in der rot-grünen Bundesregierung durchzusetzen.

(Birgit Homburger [FDP]: So ist es!)

In einem solchen Energiekonzept könnten die Weichenstellungen für eine Energiepolitik vorgenommen werden, die über das Jahr 2010 hinausreicht.

(Ulrich Kelber [SPD]: Von wann stammt das letzte?)

Ich kritisiere, dass Sie es nicht schaffen, ein belastbares Energiekonzept für die Energiepolitik insgesamt zu formulieren, dass Sie aber ausgerechnet für den Teilbereich der erneuerbaren Energien Ziele festsetzen wollen, die bis weit über das Jahr 2010 hinausgehen und bis 2020 oder 2025 reichen. Man muss sich die Frage stellen: Warum legen Sie ein solches Konzept nur für einen Teilbereich und nicht für alle Bereiche der Energiepolitik vor? Sie wären glaubwürdiger, wenn Sie den Anteil der erneuerbaren Energien in einem Gesamtkonzept zur Energiepolitik ausweisen würden, das über das Jahr 2010 hinausgeht.
Wir haben den Eindruck, Sie machen nur Klientelpolitik. Für die Brennstoffe, bei denen es wirklich spannend wird, nämlich bei der Braunkohle und der Steinkohle - hier spielt auch die Frage der heimischen Kohle und der Importkohle eine Rolle -, schaffen Sie es nicht, ein Energiekonzept vorzulegen. Sie beschränken sich nur auf einen einzigen Teilbereich, nämlich auf den Bereich der erneuerbaren Energien. Sie drücken sich vor den Schularbeiten, die Sie tatsächlich zu leisten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Kommentar des SFV: Man kann es in der Tat als ein großes Dilemma der heutigen Energiepolitik bezeichnen, dass von der Bundesregierung derzeit kein konsequentes und tragfähiges Gesamtkonzept einer künftigen Energieversorgung vorgelegt wird. Auf der einen Seite wird über anstehende, milliardenschwere Investitionen zur Erneuerung/Modernisierung des konventionellen Kraftwerkparks diskutiert. Andererseits wird jedoch die Erkenntnis von den Substitutionsmöglichkeiten der Erneuerbaren Energien - die man durch eine intensive Förderung forcieren kann - nicht konsequent zu Ende gedacht.

Präsident Wolfgang Thierse:

Kollege Bülow, Sie haben Gelegenheit zur Antwort.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt ist er sprachlos!)

Marco Bülow (SPD):

Das hätten Sie wohl gerne. Ich bin aber nicht so schnell sprachlos.
Herr Kollege Paziorek, ich habe nicht gesagt, dass wir hinsichtlich des Jahres 2010 keine Prüfung mehr unternehmen sollten. Ich habe nur festgestellt, dass es Zwischenschritte geben muss, um zu überprüfen, ob man auf dem richtigen Weg ist. Man kann doch nicht so tun, als ob im Jahr 2010 die Zeit endet, sondern man muss über diesen Zeitpunkt hinaus Perspektiven haben.
Darüber hinaus habe ich, wie ich denke, deutlich gemacht, dass gerade in der Energiepolitik kleine Schritte nicht reichen, sondern dass man mutig nach vorne gehen muss.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wie sieht die Realität in Deutschland aus? Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beträgt mittlerweile 8 Prozent. Wir wollen bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 12,5 Prozent erreichen. Sie haben gesagt, dass Sie hinter diesem Ziel stehen. Dieses Ziel geht also in Ordnung. Aber in der Zeit danach muss es doch auch weitergehen, schließlich geht der Vorrat an fossilen Brennstoffen dann zu Ende. Deswegen haben wir uns zum Beispiel das Ziel gesetzt, dass im Jahr 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien 20 Prozent betragen soll. Das ist im Vergleich zu 12,5 Prozent keine große Steigerung mehr; vielleicht müsste man sich noch ehrgeizigere Ziele setzen.
Ich gebe Ihnen in dem Punkt Recht, dass wir ein umfassendes Energiekonzept brauchen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es ist schön, dass Sie mit uns einer Meinung sind. Dann werden wir gemeinsam intensiv daran arbeiten können. - Hier sind wir auf dem Weg. Wir haben nun erst das Konzept für den Bereich der erneuerbaren Energien vorgelegt. Wir haben auch Konzepte zu den anderen Bereichen erarbeitet, die heute aber nicht zur Diskussion stehen. Darüber werden wir zusammen diskutieren.
Ihnen gefällt aber nicht, dass in unserem Konzept geschrieben steht, dass wir den Atomausstieg verfolgen. Die weitere Nutzung der Atomkraft bringen Sie immer wieder zur Sprache. Das wollen wir nicht. Die Nutzung der Atomkraft fehlt in unserem Energiekonzept. Dafür ist unser Energiekonzept nachhaltig und reicht über das Jahr 2010 hinaus. Es ist aber nicht nur in dem Punkt nachhaltig, dass wir festschreiben, dass wir den nachfolgenden Generationen keine Atomstrahlung und keine Endlager zumuten wollen. Es geht vielmehr darüber hinaus und ist ein nachhaltiges Energiekonzept, das auch den nächsten Generationen dient. Dieses Ziel werden wir erreichen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegen Georg Girisch, CDU/ CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Georg Girisch (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bülow, lassen Sie mich vorweg eines klarstellen: Wir von der CDU/CSU-Fraktion sind nicht gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz;

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Marco Bülow [SPD]: Aber?)

das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Wir haben mit dem Stromeinspeisungsgesetz aus den 90er-Jahren das Fundament für das heutige EEG gelegt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Marco Bülow [SPD]: Dem haben wir zugestimmt!)

Wir haben unseren Willen in den vergangenen Wochen und Monaten nicht nur verlautbaren lassen, wie die Bundesregierung das in den vergangenen Monaten öfter getan hat. Wir haben nicht blockiert. Trotz des von unserer Seite schon oft beklagten Hauruck-Verfahrens bei der Novellierung des EEG haben wir kurz vor Weihnachten dem so genannten Photovoltaik-Vorschaltgesetz zugestimmt. Hier haben wir unter Beweis gestellt, dass wir im EEG zusammenarbeiten wollen, dass wir zur Kooperation bereit sind. Wir haben erfahren müssen, wie schwierig es ist, wenn die Industrie Planungsunsicherheit hat. Deshalb, glaube ich, sollten wir uns insbesondere beim EEG auf die Zusammenarbeit in den künftigen Wochen und Monaten einstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Für die Anlagenbetreiber, die Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz einspeisen, ist es wünschenswert und sogar lebensnotwendig, dass baldmöglichst klare Regelungen geschaffen werden, damit sie Planungssicherheit haben. Es ist wichtig, in dieser Diskussion allen Beteiligten Gehör zu verschaffen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch auf den Fachkongress, den die Unionsfraktion am 28. Januar 2004 abhält, hinweisen. An diesem Tag wollen wir Vertreter der Wirtschaftsunternehmen verstärkt zu Wort kommen lassen.

Kommentar des SFV: Unsere Eindrücke und Gedanken zu dem am 28.01. stattgefundenen Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Zukunft der Erneuerbaren Energien" finden Sie unter Kongress

Lassen Sie mich zu den einzelnen Regelungen im Entwurf der Regierungskoalition Stellung nehmen:

Zu den Vorhaben im Bereich der Biomasse muss ich ganz klar sagen: So nicht! Nicht mit uns! Würde der Entwurf unverändert angenommen werden, könnte dies das Aus für die Biomasse bedeuten. Wir sind gegen eine Verkürzung des Vergütungszeitraums auf 15 Jahre und wir sind gegen eine Erhöhung der Degression auf 2 Prozent. Der Vergütungszeitraum muss stattdessen auf 20 Jahre festgesetzt und die Degression muss gesenkt werden. Gerade die Biomasse als Grundlastenergie stellt eine, wenn nicht sogar die Chance für das zweite Standbein der Landwirtschaft dar. Hier dürfen wir den deutschen Landwirten keine Möglichkeiten verbauen, die sie zur Existenzsicherung nutzen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: So ist es!)

In diesem Zusammenhang möchte ich eines erwähnen: Ich sehe die Nutzung der Windkraft nicht gerade als typischen Nebenerwerb eines Landwirtes an,

(Michaele Hustedt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es kommt darauf an!)

wenngleich in den vergangenen Wochen wiederholt versucht wurde, dies zu suggerieren. Ich sage ganz klar Ja zur Biomasse, aber nicht zu diesem Entwurf; denn durch ihn werden die Zukunftschancen im Bereich der Biomasse zerstört.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zur Windkraft, der wohl am heftigsten umstrittenen Art der Energieerzeugung, muss ich sagen: Durch den vorliegenden Entwurf könnte eine bislang bestehende falsche Lenkungsfunktion durchaus beseitigt werden. Wir wollen keine Förderung der erneuerbaren Energien an jedem Ort und wir wollen sie auch nicht um jeden Preis. Es muss klar sein, dass Windkraftanlagen an äußerst windungünstigen Standorten keine Berechtigung haben. Wir wollen die erneuerbaren Energien voranbringen und nicht Technologien an dafür nicht geeigneten Standorten fördern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Fazit - das sage ich auch ganz deutlich -: Wir sagen Ja zur Windkraft, aber nur dort, wo sie hingehört. Es gibt nun einmal nicht zu leugnende Unterschiede zwischen nördlichen und südlichen Bundesländern. Diese müssen einfach respektiert werden und sich im Sinne des von uns geforderten Energiemix regional auch widerspiegeln. Nicht jede Energieart ist für jede Region geeignet.

(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das stimmt!)

Diese einfache Weisheit hat sich beispielsweise bei der Photovoltaik schon längst durchgesetzt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir sagen auch Ja zur Wasserkraft. Die Wasserkraft ist die älteste Quelle der erneuerbaren Energien. Sie hat sich bestens bewährt und bietet auch heutzutage noch einiges an Potenzial. Bewährtes sollte man auch in der Politik nicht verändern.
Nach unserem Willen sollte bei den Regelungen zur Wasserkraft im EEG deshalb alles beim Alten bleiben.
Der Entwurf von Rot-Grün beinhaltet einige ökologische Kriterien, die innerhalb des EEG allerdings systemfremd und somit fehl am Platze sind. Wenn sie nicht gestrichen werden, so müssen sie zumindest mit den Regelungen der so genannten Wasserrahmenrichtlinie und den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen in Einklang gebracht werden, wobei ich anmerken möchte, dass die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie bereits eine enorme Einschränkung und auch Belastung für die Wasserkraft darstellen. .

Speziell für diesen Bereich möchte ich anfügen, dass es bei den Investitionskosten keinen Spielraum mehr gibt. Die Technologie auf dem Gebiet der Wasserkraft ist seit Jahren ausgereift und bietet eben keine Einsparmöglichkeiten mehr, wie dies zum Beispiel bei der Photovoltaik der Fall ist. Die im EEG bisher nur vorläufig aufgenommene so genannte Härtefallregelung soll nun einen dauerhaften Platz im EEG finden. Allerdings sollen jetzt wesentlich mehr Unternehmen von dieser Regelung profitieren können. Die deutsche Wirtschaft muss leben und konkurrieren können. Wir können hier nicht noch zusätzliche Hürden aufbauen, sodass es zu zusätzlichen Belastungen kommt, sondern wir müssen zusehen, dass wir im Inland gute Arbeitsbedingungen zur Verfügung stellen.
Wir werden die Diskussion zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes jetzt beginnen. Fest steht aber bereits heute, dass sich alle Parteien - darauf haben Gott sei Dank alle Redner hingewiesen - einig sind, dass wir bis zum Jahr 2010 eine Verdoppelung des Anteils von erneuerbaren Energien erreichen wollen. Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Um es zu erreichen, müssen wir aber auf einen Energiemix setzen. Das bedeutet, dass die Diskussionen in den nächsten Wochen nicht zugunsten der einen und zulasten einer anderen Energieart geführt werden. Wir brauchen für die erneuerbaren Energien eine breite Basis.

(Beifall des Abg. Ulrich Kelber [SPD])

Die Regierung bleibt allerdings weiterhin ein schlüssiges Konzept zur Energieversorgung schuldig und legt einen Entwurf zum EEG vor, der nur als Diskussionsgrundlage dienen kann. In der jetzigen Form kann ihm die Union auf keinen Fall zustimmen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP])

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegin Michaele Hustedt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Michaele Hustedt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Emissionshandelsgesetz wird ein Instrument für die Effizienzsteigerung beim Einsatz neuer Kraftwerke auf den Weg gebracht und mit dem EEG steht uns ein Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien zur Verfügung. Damit stehen zwei zentrale Säulen eines Klimaschutzprogramms für die nächsten Jahrzehnte.
Ich weiß, wie hart das Umweltministerium daran gearbeitet hat. Deswegen möchte ich Jürgen Trittin, Rainer Baake und den Mitarbeitern ausdrücklich für das danken, was sie geleistet haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit dem Emissionshandelsgesetz und dem EEG stehen zwei zentrale Eckpunkte eines rot-grünen Energiekonzeptes. Der Umweltminister hat zusammen mit dem Vorlegen des Allokationsplanes seinen Teil für ein rot-grünes Energiekonzept beigetragen.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation hat der von Menschen gemachte Treibhauseffekt 2002 schon 150 000 Tote gefordert. Daran wird deutlich: Klimaschutz ist kein grüner oder rot-grüner Luxus, sondern eine dringend notwendige Vorsorge. Dies ist kein weiches, sondern ein hartes Thema. Dieses Thema geht jeden an.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir reden aktuell über Innovationen. Wir müssen die anstehenden Möglichkeiten zur Innovation als Chance nutzen, um Deutschland mit Technikvielfalt zum Schaufenster für den Export zu machen. Wir brauchen effizientere fossile Kraftwerke. Wir müssen Sonnen- und Windenergie, Erdwärme, Biomasse, Meeresenergie, Brennstoffzellen und BHKWs stärker als bisher nutzen. Wir brauchen eine Vielfalt der Technologien in Deutschland. Die nun vorliegenden Instrumente werden den Einsatz dieser Technologien vorantreiben.

[...]

Aber ich möchte einige Punkte nennen, bei denen wir noch genauer hinschauen müssen.
Erster Punkt. Wir wollen den weiteren Ausbau der Windkraft auch im Binnenland. Dabei müssen wir prüfen, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gewährleistet wird.

Kommentar des SFV:
Es wäre schön gewesen, wenn Frau Hustedt hier genauere Ausführungen gebracht hätte. Stellt sie sich hinter den Vorschlag des Umweltministers Trittin, Windanlagen an windschwachen Gebieten weniger zu fördern oder fordert sie einen weiterhin flächendeckenden Ausbau der Windenergie im Binnenland?

Zweiter Punkt. Wir wollen, dass auch die Kleine Wasserkraft in Deutschland ausgebaut werden kann. Auch hier müssen wir sehen, ob dies mit dem Gesetz möglich ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Dritter Punkt. Wir wollen bei der Biomasse - das kann ich Ihnen schon jetzt zusagen - deutlich nachbessern. Wenn wir das machen, dann hoffe ich, dass wir auch die CDU/CSU mit ins Boot holen können, sodass wir das EEG gemeinsam auf den Weg bringen.

Abschließend möchte ich sagen: Viele von Ihnen waren neulich auf dem Parlamentarischen Abend von BP, Aral, Shell, VW und Daimler-Chrysler. Diese Firmen, die nun wahrlich keine Anhänger der Grünen sind, haben mit großem Engagement erklärt: Deutschland muss beim Klimaschutz Vorreiter sein, Deutschland muss schrittweise vom Öl wegkommen und auf Biokraftstoffe umsteigen. - Ich fand das unheimlich ermutigend und habe das als eine Herausforderung an die Politik gesehen, gemeinsam mit diesen Firmen diesen Weg zu gehen. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Stromkonzerne eine ähnliche Bereitschaft zeigen, in die Zukunft zu schauen und die Herausforderungen des Klimaschutzes anzunehmen, wie diese Firmen.
Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

[...]

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile dem Kollegen Dr. Hermann Scheer, SPD-Fraktion, das Wort.

Dr. Hermann Scheer (SPD):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor vielleicht ein weiterer Redner der Union an dem guten Willen seiner Fraktion zweifeln lässt, möchte ich auf einige Punkte in dieser Debatte aus meiner Sicht eingehen.
Wir sollten bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Angst vor der eigenen Courage haben. In den vergangenen beiden Jahren waren Steigerungsraten von über 1 Prozent im Jahr zu verzeichnen. Derzeit sind bereits 8,5 Prozent erreicht worden; bis 2010 werden es voraussichtlich 14 bis 15 Prozent sein, sofern kein Kurswechsel in der Politik erfolgt. Einen solchen Kurswechsel beabsichtigen wir jedoch nicht, im Gegenteil.
[...]
Das bedeutet: Zwischen 2000 und 2010 würde die Steigerungsrate insgesamt mehr als 10 Prozent betragen. Wer meint, Herr Kollege Paziorek, dass die im Gesetzentwurf für den Zeitraum 2010 und 2020 vorgesehenen 7,5 Prozent ein überdimensioniertes Ziel auf dem Etappenweg hin zur großen, historisch notwendigen Energiewende seien, dem ist entgegenzuhalten, dass es - wenn wir die Relation im Blick behalten - realistischer ist, dass bei Fortführung unseres Kurses, den wir hoffentlich gemeinsam verfolgen werden, bis zum Jahr 2020 25 bis 30 Prozent erreicht sein könnten. Das wäre für alle Beteiligten positiv.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das EEG geht wie sein Vorgänger, das Stromeinspeisungsgesetz, auf eine Initiative des Parlaments zurück. Wir haben es jetzt erstmals mit einem Regierungsentwurf zu tun. Es kann sicherlich nicht überraschen, wenn vonseiten des Parlaments Verbesserungsvorschläge kommen. Es wird auch nicht überraschen, wenn einige es möglicherweise verwässern wollen; aber die heutige Debatte hat nicht den Anschein erweckt.
Auch ich befürworte selbstverständlich einige Verbesserungsvorschläge, die unter anderem den Bereich Kleinwasserkraft betreffen. Es ist nicht einsehbar, warum - das wäre die Folge der Verabschiedung des jetzigen Gesetzentwurfs - die Kleinwasserkraft praktisch zum Stillstand kommen soll.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es ist auch nicht einsehbar - das mag der Union, gemessen an den heutigen Reden, vielleicht etwas weniger gefallen -, warum der Ausbau der Windenergienutzung im Binnenland gebremst werden soll. Die Fixierung auf Offshore in der öffentlichen Debatte ist problematisch. Offshore-Windenergieanlagen können teurer werden als Windenergie im Binnenland. Niemand kann das gegenwärtig argumentativ widerlegen. Wir haben erhebliche Möglichkeiten, die Windenergie im Binnenland weiter auszubauen. Das ist auch notwendig und wahrscheinlich kosteneffektiver.
Wir dürfen hinsichtlich der Kosteneffektivität nicht nur die Kosten der Anlagen betrachten. Dazu gehören noch sehr viele andere Faktoren. Wenn man auch noch an das Repowering denkt, dann weiß man: Windenergie im Binnenland hat in der Perspektive ein enormes Potenzial; wir sollten das nicht kleinreden. Wir sollten in dieser Beziehung auch nicht mit dem Naturschutz argumentieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nach dem neuen Naturschutzgesetz sind erneuerbare Energien aktiver Bestandteil des Naturschutzes, und zwar zu Recht. Fast alle Emissionen sind Folgen der Umwandlung fossiler Ressourcen. Die Emissionen aus solchen Umwandlungsprozessen beeinträchtigen weltweit schwerwiegend die Natur. Die Vermeidung solcher Emissionen ist deshalb aktiver Naturschutz. Das sollten wir bei all diesen Debatten nicht vergessen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das EEG beinhaltet eine Vergütungsregelung, die angemessene Relationen schaffen soll, um Investitionen zu ermöglichen. Die Angelegenheiten des Naturschutzes werden in diesbezüglichen Gesetzgebungsprozessen behandelt oder in vorhandenen anderen Gesetzen geregelt.
Ich komme zur Biomasse. Natürlich sehe auch ich hierbei - das ist auch in den Verlautbarungen aus den Regierungsfraktionen deutlich geworden - einen Verbesserungsbedarf: Es ist nicht einsehbar, warum es einen kürzeren Vergütungszeitraum als bei der Windenergie oder bei der Photovoltaik geben soll. Gerade die Bioenergie wird eine wesentliche, eine verstärkte Rolle spielen müssen, weil sie die große Möglichkeit bietet, im Bereich der erneuerbaren Energien einen zunehmenden Anteil an Regelenergie bereitzustellen. Im Mix aus erneuerbaren Energien wird die Biomasse eine Schlüsselrolle spielen. Darüber hinaus wird so das Ziel erreicht, der Landwirtschaft eine neue, dauerhafte, wirtschaftliche Perspektive neben der Nahrungsmittelproduktion zu geben. Auch das liegt in unser aller Interesse.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Damit komme ich zum Thema Transparenz. Wir brauchen bei den tatsächlichen Mehrkosten für erneuerbare Energien - sie werden von der Gesellschaft akzeptiert - Transparenz. Deswegen entspricht es meiner Wunschvorstellung, dass in jeder Stromrechnung die tatsächlich ermittelten, nicht die denunziatorisch behaupteten Mehrkosten der erneuerbaren Energien offenkundig werden und für jeden einsichtig sind. Auf diesem Wege würde sich eine sehr viel maßstabsgerechtere Debatte über die Mehrkosten, die deutlich niedriger sind als oft behauptet wird, ergeben. Ich glaube, diese Kosten werden von der Allgemeinheit akzeptiert, weil sie sehr viel weiter denkt als viele Interessenvertreter der Energiewirtschaft, die nur ihre eigenen Strukturen und deren Erhaltung im Auge haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: So wie du!)

Ich komme zu meinem letzten Punkt. Ich halte es für eine parlamentarische Selbstverständlichkeit - es geht um das Prinzip -, dass das, was wir im Gesetzgebungsprozess behandeln sollen - das gilt auch für das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz -, dem Parlament vorliegen muss, bevor der EU-Kommissar seine Prüfungen dazu vornimmt.
Denn de facto ist damit - das habe ich schon bei vielen anderen Gesetzen erlebt - eine Vorentscheidung gefallen. Es wird sehr schwer sein, im Nachhinein Änderungen vorzunehmen. Es besteht die Gefahr, dass dann, wenn wir später Korrekturen anbringen, nochmalige Prüfungen notwendig sind.

Präsident Wolfgang Thierse:

Herr Kollege Scheer, Sie müssen zum Ende kommen.

(Dr. Peter Paziorek [CDU/CSU]: Das soll er aber noch sagen!)

Dr. Hermann Scheer (SPD):

Das Parlament hat aber immer das Recht, Korrekturen vorzunehmen. Wir sollten aus prinzipiellen Gründen den Parlamentsvorbehalt, wie immer man zu den einzelnen Regelungen steht, von niemandem infrage stellen lassen.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Dr. Peter Paziorek [CDU/ CSU]: Da hätte ich ja fast klatschen können!)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Kollegen Dr. Joachim Pfeiffer, CDU/CSU-Fraktion.

Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wirklich schizophren. Einerseits reden Sie von der Regierung und von Rot-Grün gebetsmühlenartig von Innovationsoffensiven und davon, dass der Aufschwung vor der Tür stehe, starten Sie Wachstumsoffensiven und veranstalten Innovationsgipfel. Andererseits unternehmen Sie wirklich alles, um die Rahmenbedingungen für Innovation und Wachstum zu verschlechtern, statt sie zu verbessern. Was erreichen Sie mit Ihrer Politik? - Sie zerstören Wachstum! Erstes Beispiel: Telekommunikation. Gestern Morgen ging es in diesem Hause um eine potenzielle Wachstumsbranche, die Telekommunikation. Statt mehr Wettbewerb, Wachstum und Innovation in der Telekommunikation zu schaffen, legen Sie den Entwurf eines Gesetzes vor, das Verbraucher und Unternehmer mit administrativen Mehrkosten und Abgaben belastet, das keine Rechts- und Planungssicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze schafft und das neue Marktanbieter benachteiligt. Was ist das Ergebnis? Sie zerstören Wachstum!
Zweites Beispiel: die Härtefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Mit dieser Regelung versuchen Sie, Härten abzumildern. Aber was bedeutet dies in der Praxis zum Beispiel für ein mittelständisches Unternehmen, das in Deutschland im Bereich der Elektrolyse tätig ist? Zukünftig wird es gegenüber seinen europäischen Wettbewerbern extrem benachteiligt sein. Während der unmittelbare Konkurrent in den Niederlanden in Summe maximal 65 000 Euro an Energiesteuern zahlt, beläuft sich die durchschnittliche Belastung in Deutschland, die sich aus dem EEG ergibt, auf rund 500 000 Euro. Das heißt, die Belastung in Deutschland ist um das Achtfache höher, und das bereits unter Berücksichtigung der neuen Härtefallklausel. Das ist kein Sonderfall. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verhält es sich ähnlich. Dieses Unternehmen ist in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig. Was ist das Ergebnis? - Sie zerstören Wachstum!
Drittes Beispiel: Emissionshandel und Kioto-Protokoll. In der Theorie ist der Emissionshandel ein gutes und marktkonformes Instrument. Aber angesichts der Art und Weise, wie Sie ihn umsetzen, und der gegenwärtigen Gefechtslage stellt er eine Gefahr für den Industriestandort Deutschland dar. Ich möchte sogar noch weitergehen: Wenn das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in der jetzigen Form umgesetzt wird und wenn das Kioto-Protokoll nicht ratifiziert wird, dann ist das ein Morgenthau-Plan für die deutsche Wirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Warum? Wir alle wissen, dass das Kioto-Protokoll nur in Kraft tritt, wenn mindestens 55 Länder mit 55 Prozent des CO2-Ausstoßes zustimmen. Wenn Russland - danach sieht es aus - nicht beitritt, ist das Kioto-Protokoll in der beabsichtigten Form gescheitert.

(Marco Bülow [SPD]: Warte es mal ab!)

Unabhängig davon, ob es nun scheitert oder nicht, wird die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt und in Kraft sein. Das wiederum bedeutet für die Industrie in Deutschland - diese scheint Sie überhaupt nicht zu interessieren - eine Katastrophe; denn Deutschland trägt im Rahmen des europäischen Burden Sharings fast 75 Prozent aller zu erzielenden Einsparungen bei den CO2-Emissionen. Die Folge ist also eine einseitige Belastung der deutschen Wirtschaft.
Das Ganze wird noch dadurch verschlimmert, dass Sie die Chancen, die die flexiblen Instrumente Joint Implementation und Green Development Mechanism bieten würden, nicht eröffnen. Sie betreiben damit eine gezielte Deindustrialisierung Deutschlands. Mit Ihrer Politik verhindern Sie Investitionen in Deutschland, vernichten Arbeitsplätze bzw. sorgen dafür, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden. Was ist das Ergebnis? - Sie zerstören Wachstum!

Das lässt sich fortführen. Viertes Beispiel: Chemikalienpolitik. Nach dem, was ich höre, und so, wie ich die Staatsgläubigkeit und Regelungswut von Rot-Grün einschätze, steht uns da das nächste Horrorszenario für die Wirtschaft bevor. Die Umsetzung der EU-Richtlinie lässt nichts Gutes ahnen. Es ist geradezu bezeichnend und entlarvend, dass vorhin bei der Rede von Herrn Trittin der erste Beifall von Rot-Grün zu hören war, als er angekündigt hat, dass in Deutschland eine neue Behörde eingerichtet wird. Das ist das Verständnis, das Sie an den Tag legen!
Was ist zu tun? Beim EEG brauchen wir einerseits Planungs- und Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber, für Netzbetreiber und für Stromverbraucher. Andererseits dürfen die Vergütungszahlungen aber auch nicht ins Unermessliche steigen. Die Belastungen dürfen nicht dazu führen, dass wir keine europaweit wettbewerbsfähigen Strompreise haben und Verbraucher und Wirtschaft die Zeche zahlen. Das EEG muss in eine Energiepolitik aus einem Guss eingebettet sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Ergebnis der jetzt angekündigten Nachbesserungen darf nicht das größte gemeinsame Vielfache sein, bei dem jeder in seinem Sektor, der ihn interessiert, das bekommt, was er will. Wenn da der Kollege Scheer, dessen Verhärmung ich ja verstehe, weil er im Wahlkreis erst siebenmal gegen meinen Vorgänger verloren hat, jetzt auch noch gegen mich verloren hat und weiterhin verlieren wird - das kann ich ihm schon heute prophezeien -, von Interessenvertretern spricht, dann frage ich einmal, welche Interessen er denn eigentlich vertritt. Er ist ja wohl mehr als ein einseitiger Interessenvertreter. Sich dann hier moralisch überhöhend hinzustellen, dazu gehört schon einiges.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Birgit Homburger [FDP] - Widerspruch bei der SPD)

Wir sind der Meinung, dass das jährliche Vergütungsvolumen beim EEG auf eine Größenordnung von 4 bis 4,5 Milliarden Euro zu begrenzen ist. Bei Erreichen des Verdoppelungsziels oder bei Überschreiten des vorgegebenen maximalen Vergütungsvolumens soll die Förderung für neue Anlagen abbrechen. Wie bereits von den Vorrednern angesprochen, schlagen wir darüber hinaus ein differenziertes Vorgehen in den einzelnen Sektoren vor. Im Onshorebereich gilt es, vor allem Wirtschaftlichkeit und Landschaftsschutz zu berücksichtigen. Im Offshorebereich, einem völlig neuen Geschäftsfeld, wollen wir eine Ausschreibung. Es handelt sich um ein industrielles Großprojekt, bei dem die installierte Leistung auszuschreiben ist.
Wir wollen, dass der Klimaschutz marktkonform und effizient erfolgt. Maßstab muss dabei die Kostenwirksamkeit sein. Das heißt, bereits jetzt müssen die flexiblen Instrumente - Joint Implementation und Clean Development Mechanism - einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Bürokratie auf ein Minimum zu reduzieren. Ebenso ist die Verzahnung mit anderen Instrumenten im Umweltrecht wie der Ökosteuer zu verbessern bzw. überhaupt erst vorzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierung und von Rot-Grün, von der zukünftigen Opposition,
(Lachen bei der SPD) nutzen Sie die Anhörungen und Beratungen in den Ausschüssen bis zur Beschlussfassung! Zerstören Sie nicht Wachstum, sondern nehmen Sie in den anstehenden Beratungen im Interesse der Bürger und der Wirtschaft in diesem Land unsere Anregungen und Vorschläge auf! Nur so schaffen wir Wachstum.

(Beifall bei der CDU/CSU - Marco Bülow [SPD]: Ein peinlicher Beitrag!)

Präsident Wolfgang Thierse: Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Hermann Scheer das Wort. Dr. Hermann Scheer (SPD):

Ich möchte nur auf eine Bemerkung des Kollegen Pfeiffer Bezug nehmen.
Herr Kollege Pfeiffer, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ein Interessenvertreter jemand ist, der ein wirtschaftliches Einzelinteresse vertritt und dafür auch entsprechend honoriert wird? Da Sie mich als Interessenvertreter bezeichnet haben, weise ich Sie auf Folgendes hin - Sie wissen das zwar ohnehin, behaupten aber immer Gegenteiliges, um einen anderen Eindruck zu erwecken -: Ich habe nicht ein einziges Aufsichtsratsmandat. Ich nehme von niemandem Geld für mein Engagement für erneuerbare Energien. Das Engagement für erneuerbare Energien ist im allgemeinsten Interesse, weil es im allgemeinsten Interesse ist, dauerhafte und emissionsfreie Energien zur Verfügung zu haben. Ich bin Vorsitzender von zwei Organisationen. Sie sind gemeinnützig und keine wirtschaftlichen Interessenvereinigungen. Ich mache das ehrenamtlich.
Schon einmal hat ein Kollege, Herr Hirche von der FDP-Fraktion, eine ähnliche Suggestivbehauptung hier aufgestellt, hat das hier im Parlament aber unmittelbar darauf zurückgenommen. Wenn Sie Ehre im Leib haben, machen Sie das jetzt auch.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Der nicht!)

Präsident Wolfgang Thierse:

Kollege Pfeiffer, Sie haben das Wort.

Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU):

Lieber Herr Scheer, ich habe überhaupt nichts zurückzunehmen.

(Zurufe von der SPD: Aha! - Peinlich!)

Ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass Sie bezahlt werden; das haben Sie hier in die Diskussion eingeführt. Offensichtlich - getroffene Hunde bellen - müssen Sie sich rechtfertigen. Ich habe nicht behauptet, dass Sie finanziell abhängig sind.

(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Schwätzer!)

Sie sorgen ja in der Tat auch dafür, dass in der Lokalpresse, wo dies immer wieder angesprochen wird

(Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Kleinkarierter Schwätzer! - Weiterer Zuruf von der SPD: So klein!)

- ich habe es nicht angesprochen -, entsprechende Gegendarstellungen abgedruckt werden. Ich habe mich an solchen Diskussionen weder dort noch hier beteiligt. Das wissen Sie.
Aber Sie werden doch nicht bestreiten wollen, dass Sie als Präsident von Eurosolar und als Vorsitzender diverser Beiräte von Organisationen, die intensiv und auf das Engste mit erneuerbaren Energien verknüpft sind und sich zum Teil ausschließlich auf diesem Gebiet betätigen, ein Interessenvertreter erneuerbarer Energien sind. Es wäre absurd, wenn Sie das bestreiten wollten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Michael Müller [Düsseldorf] [SPD]: Pfui! Kleinkariert!)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung der Gesetzesentwürfe auf den Drucksachen 15/2327 und 15/2328 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.