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Datum: 30.04.04 - überarbeitet 16.08.04
Beim Anschluss von PV-Anlagen entstanden in den vergangenen Monaten häufig erhebliche Mehrkosten, weil der Netzbetreiber einen weiter entfernten Verknüpfungspunkt mit dem Netz, z.B. beim nächsten Mittelspannungstransformator, zuwies. Dadurch wurde eine teure längere Anschlussleitung notwendig.
PV-Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Stromanschluss brauchen zukünftig eine solche Verlängerung der Anschlussleitung nicht mehr zu bezahlen; die Mehrkosten für eine Verlängerung der Anschlussleitung trägt der Netzbetreiber. Diese Bestimmung findet sich in § 13 Abs 1 Satz 2
der
EEG-Novelle, die voraussichtlich zum 1. Juli 04 in Kraft treten wird.
des novellierten EEG, welches am 1.8.04 in Kraft trat.
Sie entspricht einem Vorschlag des SFV.
Vereinfachung des Netzanschlusses bis 30 kW
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