Überarbeitet am 5.8.04

Eichschein bei Verwendung eines eigenen Zählers

Der Betreiber einer PV-Anlage hat das Recht, einen eigenen Einspeise-Zähler zu verwenden. Manche EVU verlangen in diesem Fall einen Eichschein. Ein Eichschein ist eigentlich jedoch nicht nötig, weil die Zähler bereits mit einer gültigen Eichmarke verkauft werden. Mit gleichem Recht könnte jeder Stromkunde einen Eichschein für den Verbrauchs-Zähler des EVU verlangen.

Wenn das EVU dennoch einen Eichschein verlangt, können Sie dem EVU die zusätzlichen Kosten für den Eichschein nachträglich in Rechnung stellen.

Wer aus besonderen Gründen einen Eichschein haben will, sollte diesen gleich beim Kauf des Zählers mitverlangen. Der Eichschein steht Ihnen zu. Wenn Sie ihn beim Kauf des Zählers mitverlangen, wird er Ihnen möglicherweise sogar kostenlos ausgehändigt.

Falls Sie den Eichschein später haben wollen, müssen Sie den Großhändler herausfinden, der den Zähler geliefert hat. Der Eichschein dürfte dann nachträglich etwa 20 EUR kosten.