Datum: 23.04.2002

Notwendige Steigerungsraten bei Photovoltaik

von Wolf von Fabeck
Geschäftsführer im Solarenergie-Förderverein Deutschland

Welcher Wirtschaftszweig würde sich nicht glücklich schätzen, wenn er mit einem 1- oder gar einem 5-prozentigem jährlichen Wachstum rechnen könnte? Die Photovoltaik (PV) kann Dank des vorbildlichen Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sogar mit noch höheren Zuwachsraten aufwarten. Bei Installateuren, Händlern und Herstellern herrscht deshalb verständlicherweise wirtschaftliche Zufriedenheit. Doch Zufriedenheit ist natürlich immer auch eine Frage der Erwartungen und der Ansprüche. Es geht immerhin um mehr als nur die Förderung und Auslastung einer modernen Technik.

Lassen Sie uns deshalb heute einmal die Zuwachsraten am gemeinsamen Ziel messen. Unser Ziel ist bekannt. Wir wollen die vollständige Energiewende, den vollständigen, 100% Ersatz der konventionellen Energien durch die erneuerbaren Energien. Die PV ist hier unverzichtbar. Sie soll im Endausbau - spätestens bis zum Jahr 2050 einen Anteil von weit über 20% an der Stromerzeugung zu konkurrenzfähigen Preisen abdecken, wie dies die LTI-Studie für die Europäische Kommission aus dem Jahr 1998 angibt. Die Frage lautet: Kann dieses Ziel bei dem gegenwärtigen Wachstum überhaupt erreicht werden?

Vergleichen wir die Entfernung bis zum Ziel mit dem bisher zurückgelegten Weg, so finden wir uns etwa in der Lage eines Reisenden, der eine Weltausstellung in Petersburg besuchen möchte und der am Morgen des ersten Reisetages erfolgreich die Strecke von seinem Schlafzimmer bis zur Bushaltestelle an der nächsten Straßenecke in Aachen zurückgelegt hat. Die Tatsache, dass er dort fünf Minuten früher angekommen ist als geplant, beweist nicht, dass sein bisheriges Reisetempo ausreichend ist. Insbesondere wäre es Unfug, wenn unser Russlandfahrer - stolz auf das bisher Erreichte - in seinem flotten Fußgängertempo etwa mit sechs Kilometer pro Stunde wohlgemut nach Osten weitermarschieren würde, anstatt sich in den D-Zug nach Petersburg zu setzen. Er würde für die geplante Strecke nicht zwei ganze Tage sondern eher zwei ganze Monate benötigen und käme zur Weltausstellung zu spät.

So simpel das Beispiel ist, es zeigt doch das Wesentliche

1. Es gibt ein Ziel, das erreicht werden muss.
2. Die Zeit, in der dieses Ziel erreicht werden muss, ist beschränkt.
 
Daraus folgt: 

3. Das Tempo und das gewählte "Verkehrsmittel" müssen sich nach der zurückzulegenden Strecke und der zur Verfügung stehenden Zeit richten.

Der Vergleich zwischen Fußgänger- und D-Zug-Tempo ist nicht übertrieben. Welchen Aufholbedarf die Photovoltaik gegenüber den anderen Techniken zur Nutzung der Erneuerbaren Energien noch hat, zeigt ein anschaulicher Vergleich mit der Windenergie: Alle im Jahr 2001 neu errichteten PV-Anlagen erzeugen nur so viel Strom wie etwa 10 große Windräder der 3 MW-Klasse an einem guten Standort. Die gesamte PV der gesamten Bundesrepublik würde somit bei Fortsetzung des jetzigen Ausbautempos bis zum Jahr 2050 gerade mal einen Beitrag erbringen, wie 500 große Windräder; und das reicht ja nun ganz offensichtlich nicht aus.

Das Ausbautempo muss deshalb gesteigert werden. Es genügt nicht, wenn jedes Jahr die gleiche Menge an PV-Anlagen installiert wird wie im Vorjahr. Die folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen jährlicher Steigerung der Anlagen-Installation und der damit erreichten Erhöhung der Solarstrom-Produktion nach 48 Jahren (bei unbeschränkter Lebensdauer der Anlagen).

Jährliche Steigerung Anlagen-Installation 0% 5% 10% 15% 20%
Vervielfachung der Solarstrom-Produktion 48 197 1056 6274 37912

Beispiel: Beiner Steigerungsrate von 15% (jedes Jahr werden 15% mehr Solarmodule montiert als im Vorjahr) würde nach 48 Jahren der Beitrag der PV zur Energieversorgung 6274 mal größer sein als heute. Die Tabelle demonstriert deutlich, wie wichtig eine jedes Jahr erneute Steigerung der Solarmodulproduktion und -Montage ist. Dies setzt ein entsprechendes Anwachsen der Nachfrage voraus.

Wie kann eine gleichmäßige Steigerung der Nachfrage erreicht werden?

Glücklicherweise gibt es - um im Bild des Petersburg-Reisenden zu bleiben - auch für die PV ein Verkehrsmittel, mit dem das Ziel rechtzeitig erreicht werden kann, nämlich die kostendeckende Vergütung (KV).

Was für die anderen Erneuerbaren Energien selbstverständlich ist, und was für die PV in § 8 Absatz 2 des EEG für die Zeit nach dem Wegfall des 100.000 Dächerprogramms bereits vom Gesetzgeber zugesagt wurde, muss dazu Wirklichkeit werden.

Kostendeckende Vergütung

Die Photovoltaik braucht eine Einspeisvergütung,
mit der bankübliche Renditen erwirtschaftet werden können.