Datum: 12.12.05

Solare Baupflicht für Neubauten - Nachrüstpflicht für Altbauten

Änderung des Baugesetzbuchs ist besser als ein Marktanreizprogramm für Solarthermie

100 % Erneuerbare Energien! Im Ziel sind sich die Solarfreunde einig, aber die Vorstellungen, wie dieses Ziel erreicht werden soll, können unterschiedlicher kaum sein. Auf der einen Seite steht die Forderung des SFV nach einer Bau- und einer Nachrüstpflicht für Erneuerbare Energien im Baugesetzbuch (nicht nur für Solarwärme und nicht nur bei Neubauten). Auf der anderen Seite forderten am 5.11.2005 in Fürstenfeldbruck über 200 Solarinitiativen nach der RegioSolar-Konferenz die Bundesregierung auf, das Marktanreizprogramm zur Förderung der Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien schnellstmöglich wieder in Gang zu setzen und dazu die Finanzmittel ausreichend aufzustocken.

Es ist kaum damit zu rechnen, dass Politiker sich für beide Forderungen einsetzen werden. Es geht also um eine Entscheidung entweder für die Bau- und Nachrüstpflicht oder für das Marktanreizprogramm.

SFV-Bedenken gegen das Marktanreizprogramm Solarthermie

  1. Solarthermie ist eine ausgereifte Technik. Ihre Nutzung ist ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft. Dass sie dennoch nur in beschränktem Umfang erfolgt, ist als Fehlentwicklung anzusehen. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, wirtschaftliche Fehlentwicklungen mit Hilfe von Subventionen zu berichtigen, sondern er hat die Rahmenbedingungen (Spielregeln) so festzulegen und zu beaufsichtigen, dass die Akteure im gewünschten Sinne tätig werden. Der Schiedsrichter schießt nicht selber die Elfmeter.
  2. Steuermittel erlauben keine nachhaltige Förderung von Massentechniken, da sie begrenzt sind und unregelmäßig fließen. Sie sind zumeist Ende des Sommers verbraucht und werden - wenn überhaupt - erst im Frühjahr nach Verabschiedung des Haushaltes neu freigegeben. Insbesondere darf niemand auf die Verfügbarkeit von Steuermitteln hoffen, nachdem die Bundesrepublik bereits mehrfach gegen die Maastricht-Kriterien verstoßen hat. Einer durch Subventionen in Gang gesetzten Bautätigkeit fehlt deshalb die notwendige Verlässlichkeit und Planbarkeit. Sie leidet unter der ständigen Ungewissheit sowie unter einem verhängnisvollen STOP und Go.
  3. Zur Gegenfinanzierung verweisen die Solarinitiativen auf die Einnahmen aus der Ökosteuer auf Erneuerbare Energien. Derzeit flössen nur ca. 35 % der Ökosteuer auf Erneuerbare Energien in das Marktanreizprogramm. Es müssten also weitere 65 % zur Verfügung gestellt werden. Die Tatsache, dass dem Marktanreizprogramm die ursprünglich zugesagten Mittel vorenthalten wurden, stellt in der Tat einen Vertrauensbruch dar. Die Solarinitiativen sollten aber gerade daraus lernen, wie unsicher der Grund ist, auf den sie ihre Hoffnung bauen. Die Zusage einer Subvention kann mit jeder Haushaltssperre wieder rückgängig gemacht werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch und keine Grundlage für die Entwicklung eines Wirtschaftszweiges.

Bau- und Nachrüstpflicht für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien

Der Vorschlag einer Baupflicht für Anlagen der Erneuerbaren Energien im Bundesbaugesetz wurde vom Solarenergie-Förderverein Deutschland schon vor Jahren gestellt. Bereits seit vergangenem Jahr können aufgrund einer ersten Änderung im Bundesbaugesetz Kommunen in ihrem Bereich den Einsatz erneuerbarer Energien vorschreiben. Dies ist zwar erst eine Vorstufe der angestrebten Änderung, der Solarenergie-Förderverein Deutschland regt aber an, bereits diese gesetzliche Möglichkeit im Vorfeld zu nutzen. Er hat dazu in Aachen einen entsprechenden Bürgerantrag gestellt, der erstmals im Solarbrief 2/05 auf Seite 12 erläutert wurde und nochmals auf Seite 8 des Solarbriefs 4/05 zu finden ist.

Die endgültige Einführung einer Baupflicht im Bundesbaugesetz ist inzwischen in erreichbare Nähe gerückt. So macht sich z.B. der SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber (einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden) für dieses Instrument stark. Die Tatsache, dass die große Koalition im Bundesrat die Mehrheit hat, macht die Verwirklichung ohne Abstriche möglich.

Um auch den Altbaubestand einzubeziehen, schlägt der SFV zusätzlich eine Nachrüstpflicht für Altbauten vor.

Die Änderungen des Bundesbaugesetzes kosten keine Steuermittel und verursachen eine gleichmäßige nachhaltige Einführung der Erneuerbaren Energien. Wir sollten uns auf diese wesentliche Forderung konzentrieren.

 


Pflichtanteil
Bürgerantrag