SFV-Vergütungsrechner für PV-Anlagen
Einleitung
Der Vergütungsrechner erlaubt es, Abrechnungen für eine oder mehrere PV-Anlagen nach dem EEG zu erstellen.
Wenn Sie keine Abschlagszahlungen (gemäß § 16 Abs. 1 EEG 2012) wünschen, können Sie diese Abrechnung dem Netzbetreiber vorgelegen.
Ebenso kann der Vergütungsrechner zur Kontrolle der vom Netzbetreiber erstellten Abrechnungen dienen.
Nach Eingabe der Anlagen- und Ablesedaten auf der linken Seite erscheint im Textfeld auf der rechten Seite die automatisch erzeugte Rechnungsvorlage.
Hinweise zur Nutzung
- Die vom Vergütungsrechner erzeugte Rechnungsvorlage bezieht sich auf Anlagen an einem Standort.
- Es können in einer Rechnung nur Anlagen der gleichen Installationsart abgerechnet werden, d.h. entweder Dach- oder Fassadenanlagen.
Sollen Anlagen unterschiedlicher Installationsart (also z.B. eine Dach- und eine Fassadenanlage) abgerechnet werden, erstellen Sie bitte zwei Rechnungen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Abrechnung mehrerer PV-Anlagen die Eingaben der für die Abrechnung notwendigen Daten chronologisch, nach dem Inbetriebnahmedatum vorzunehmen sind.
- Sollte eine zusätzliche, neue Anlage während eines Ablesezeitraums in Betrieb genommen werden, ist bis zum Inbetriebnahmezeitpunkt der neuen Anlage eine Abrechnung für die bisherigen Anlagen zu erstellen und ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt der neuen Anlage dann eine Abrechnung für alle Anlagen (einschließlich der neuen Anlage).
Mehrere unterschiedliche Ablesezeiträume (z.B. mit einem späteren Ablesebeginn für die neue Anlage) können im Rechner nicht in einer einzigen Rechnung berechnet werden, da wir die Abrechnungen möglichst übersichtlich halten wollten.
- Der Rechner kann die 6-/12-Monatsregel gemäß § 19 Abs. 1 EEG berücksichtigen. Hierzu ist für Folgeanlagen, bei denen die Regel angewendet werden soll, in der Eingabemaske der jeweiligen Folgeanlage im Eingabefeld "6/12-Monatsfrist" die zutreffende Option auszuwählen.
Der Rechner kann gemeinsame Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 1 EEG nicht vollautomatisch erkennen, da nur der Betreiber weiß, ob alle rechtlichen Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 EEG vorliegen.
- Beim Speichern eingestellter Werte durch Nutzer ("Speichern-Knopf")
werden die Werte mittels Adobe Flash lokal auf dem Rechner des jeweiligen Nutzers
hinterlegt, nicht auf Servern im Internet. Der Speicherort der Dateien hängt von Betriebssystem und Flash-Version
des Nutzer-Rechners ab. Wer das lokale Speichern von Daten durch Flash generell nicht zulassen möchte, kann es im Flash-Player deaktivieren.