Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch

Läßt sich die Fähigkeit der erneuerbaren Energien zur Vollversorgung nur mit Hilfe der elektrizitätswirtschaftlichen Durchleitung beweisen?

vF

Ein wichtiges Argument für die Möglichkeit einer vollständigen Energiewende ist der Nachweis, daß eine größere Zahl verschiedener Anlagen die in der Elektrizitätswirtschaft erforderliche Gleichzeitigkeit zwischen Stromverbrauch und Stromerzeugung erfüllen kann. Manche Umweltfreunde glauben, daß dieser Nachweis nur bei Durchleitung des Ökostroms zu führen sei. Hier handelt es sich um einen Irrtum. Zwar ist die Gleichzeitigkeit eine Voraussetzung für die elektrizitätswirtschaftliche Durchleitung, aber die elektrizitätswirtschaftliche Durchleitung ist nicht die Voraussetzung für den Nachweis der Gleichzeitigkeit. Die Gleichzeitigkeit von Herstellung und Verbrauch läßt sich in drei Schritten erreichen und nachweisen.

- Ermittlung eines Lastprofils der Kundengruppe.

- Meßtechnische Ermittlung der Summe der dargebotsabhängigen (Solar- u.Wind-) Einspeisungen.

- Gesteuerter Einsatz von Biomasse- und Speicherwasserkraftwerken, die jeweils den fehlenden Anteil hinzuliefern.

Die erfolgreiche Durchführung der genannten drei Schritte ergibt den Beweis für Gleichzeitigkeit. Die Naturstrom AG z.B. hat den Nachweis der Gleichzeitigkeit ausdrücklich in ihre Satzung aufgenommen, doch Durchleitung gehört nicht zu den notwendigen Schritten.