Setzen Sie sich für die Abschaffung des Ausschreibungsverfahrens für Erneuerbare Energien (oder alternativ für eine Ausweitung der Ausnahmeregeln für kleinere Akteure) ein

Antworten

 

CDU/CSU:

Nein. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass kleinere Akteure auch im aktuellen Ausschreibungsdesign gute Chancen haben. Sie sind erfolgversprechend und daher konsequent weiter zu führen. Angesichts einer jährlichen Kostenbelastung von über 25 Milliarden Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher allein durch die EEG-Umlage droht anderenfalls die Akzeptanz der Energiewende gefährdet zu werden.
 

SPD

Nein, marktnahe Ermittlung der Förderhöhe ist gerechtfertigt, bringt Transparenz und fördert Akzeptanz; Ausnahmen für geringfügige Investitionen bestehen bereits, Ausweitung nicht gerechtfertigt.
 

Bündnis 90 / Die Grünen

Ja, wir wollen die Ausweitung der Ausnahmen für kleinere Akteure
 

Die LINKE

Ja,
 

FDP

Erneuerbare Energien sind für uns ein wichtiges Element im Energiemix der Zukunft. Sie haben auf dem deutschen Strommarkt bereits einen Anteil von rund 30 Prozent. Damit ist das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Markteinführung erneuerbarer Energien zu erreichen, längst umgesetzt. Viele Bestandsanlagen und Neubauprojekte können an geeigneten Standorten heute ohne Subventionen wirtschaftlich betrieben werden. Auch für die erneuerbaren Energieträger müssen in Zukunft die Regeln des Marktes mit allen Chancen und Risiken gelten. Denn nachhaltige und subventionsfreie Geschäftsmodelle lassen sich nur im technologieneutralen Wettbewerb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen. Deshalb sollen künftig nicht Gesetze und durch die Politik festgelegte Ausbauziele darüber entscheiden, mit welchem Energieträger und welcher Technologie zur Energieversorgung beigetragen wird. Anstelle weit in eine ungewisse Zukunft geplanter Ausbauziele für erneuerbare Energieträger soll das Auswahlverfahren des Marktes die Leitplanken der Investitionen in Netz und Kraftwerkskapazitäten setzen. Deshalb wollen wir das Dauersubventionssystem des EEG mit Einspeisevorrang und -vergütung beenden. Anlagen mit Förderzusage genießen Bestandschutz.
 

ÖDP

Auf jeden Fall eine Ausweitung der Ausnahmeregeln für kleinere Akteure. Abschaffung des Ausschreibungsverfahrens, falls es sich nicht bewährt, was auch bedeutet, dass es nicht zu einem zügigen weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung führt, mit dem die vollständige Umstellung auf Erneuerbare bis spätestens 2040 erreicht ist.
 

Freie Wähler

Ja
 

Die Piraten

Ja
 

Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)


Wichtigstes Beurteilungskriterium ist die Frage, wie möglichst schnell möglichst viele Wind- und Solaranlagen mit den dazugehörigen Speichern errichtet werden können.

Ausschreibungen dienen dazu, einen BEGRENZTEN Bedarf möglichst kostensparend zu befriedigen. In Anbetracht des horrenden Bedarfs an EE-Strom kann man jedoch keinesfalls von einem begrenzten Bedarf ausgehen. Wer dennoch Ausschreibungen verlangt, will verhindern, dass mehr Wind- und Solaranlagen gebaut werden als geplant.

Durch die Ausschreibungsverfahren findet ein enormer Preiskampf zwischen den Investoren statt, der schlussendlich dazu führt, dass nur die einfachsten, billigsten Systeme verwendet werden. Ökologisch sinnvolle, teurere Projekte wie z.B. die Erhöhung von Modultischen zur parallelen landwirtschaftlichen/weidewirtschaftlichen Nutzung der Flächen (Agrophotovoltaik) haben keine Chance.

Die Planungsrisiken und -Kosten tragen die Investoren. Niemand erstattet ihnen diese Kosten, wenn die Ausschreibung für sie ohne Erfolg bleibt. EE-Großprojekte werden deshalb von Banken zunehmend als Risikoinvestition eingestuft und deshalb nicht mehr finanziert.