Die Evangelische Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Aachen und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. laden Sie im Rahmen unserer Mittwochswerkstatt "Zukunft gestalten" herzlich zu der Veranstaltung ein.

Wann? 30. Januar 2019, 18 Uhr

Wo? Haus der Evangelischen Kirche, Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aache

Referent: Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck, Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.

Worum geht es?
Die jämmerlich unzureichenden Beschlüsse der schwarz-roten Koalition zur Abwehr des Klimawandels waren letztlich der Anlass für den Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den bundesdeutschen Gesetzgeber zu beauftragen. Unsere Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den bundesdeutschen Gesetzgeber. Wir klagen, weil er es laufend unterlässt, geeignete gesetzliche Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Bundesrepublik Deutschland zu beschließen.

Eine Verfassungsbeschwerde darf zwar durch jeden Bürger erhoben werden, doch alleine schon an der Beantwortung der Frage, welches denn die "geeigneten gesetzlichen Vorschriften und Maßnahmen" wären und was sie bewirken müssten, und wo das denn gesetzlich verbindlich niedergelegt ist, würden juristische Laien scheitern. Wir haben deshalb eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Vertretung unserer Interessen betraut - eine Mammutaufgabe!

Gute Arbeit ist guten Lohn wert. Die hohen Kosten einer solch umfangreichen Klageschrift bei gleichzeitig ungewisser Erfolgsaussicht hätten wohl jede Nichtregierungsorganisation oder jeden besorgten Bürger zögern lassen, sich als Mitkläger zu beteiligen. Der SFV verpflichtete sich deshalb, die Kosten der Klageschrift aus eigenen Vereinsmitteln für alle Mitkläger zu übernehmen. Mehrere Spendenaufrufe des SFV waren erfolgreich und versetzten uns in die Lage, diese finanzielle Verpflichtung zu erfüllen. So sahen letztlich die Mitkläger kein finanzielles Risiko mehr und beteiligten sich zwar nicht finanziell aber mit wertvollen Argumenten an der Klage. Diese wurde schließlich am 23.11.2018 beim BVerfG in Karlsruhe eingelegt.

Worum es in dieser Beschwerde bzw. Klage geht, welche Entscheidungen wir von den Verfassungsrichtern erhoffen und wie wir während der voraussichtlich langen Zeitspanne bis zu einer Entscheidung des BVerfG weiter hinzukommende naturwissenschaftliche Erkenntnisse zum Fortgang des Klimawandels und der Klimapolitik nachreichen können, darüber informiert Sie Wolf von Fabeck, Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. in dem Vortrag.