Für Anlagen, die ab 01.01.2009 an das öffentliche Netz angeschlossen wurden, besteht die Solarstrom-Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur dann, wenn gemäß § 16 (1) EEG 2009 eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgte. Hier müssen Standort und Leistung der Anlage mitgeteilt werden.

Sollten Anlagenbetreiber die Anmeldung aus Unkenntnis versäumt haben, so empfielt es sich, dies baldmöglichst nachzuholen. Installateure sollten ihre Kunden auf diese Pflicht hinweisen.

Das Formular zur Anmeldung mit den dazugehörigen Erläuterungen können Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur