Im Mai letzten Jahres wurde uns erstmals berichtet, dass in Fröndenberg (NRW) neue Solarstromanlagen wegen regionaler Netzüberlastungen nicht angeschlossen werden konnten. An dieser - schon damals sehr ärgerlichen Situation - hat sich bis heute nichts geändert. Herr Dietmar Arnold, Solaranlagen-Investor, schildert die aktuelle Situation wie folgt: „Leider ist die Situation seit dem Mai 2010 unverändert. Die von mir installierte Solaranlage konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht an das Netz genommen werden. Nach Aussagen der Stadtwerke sind die Schwankungen im Netz verantwortlich für die Verweigerung des Anschlusses. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Windkraftanlage (WKA), die in unserem Netzstrang an das Mittelspannungsnetz statt an das Hochspannungsnetz angeschlossen ist, eigentlich für die Anhebung der Netzspannung verantwortlich ist. Werden dann weitere Erzeugungsanlagen hinzugeschaltet, erreicht die Netzspannung den entsprechenden Grenzwert. Nur bis zum heutigen Zeitpunkt kam es zu keiner Abschaltung von Anlagen, die veröffentlicht wurde.

Insgesamt wurde der Anschluss von rund 30 Anlagen verweigert, so dass der Schaden, der durch die Stadtwerke verursacht wird, schon beträchtlich ist. Das Problem der Führung der Stadtwerke ist wohl, auf geänderte Situationen frühzeitig zu reagieren und nicht nur zu hoffen, das Problem möge sich von selbst lösen. Man hat nicht damit gerechnet, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien dermaßen schnell von statten geht und die Fehlplanungen dieses Ausmaß haben werden. Deshalb wahrscheinlich auch diese Schwierigkeit zu erläutern, woran das Netz krankt. Sinn und Zweck ist es wohl, ihre eigenen Erzeugungsanlagen zu schützen und zu verhindern, dass weitere Erzeuger als Konkurrenz auftreten. So würde schon die Regelung der WKA das Problem lösen, dazu ist man aber nicht bereit.

Die Stadtwerke haben nun mit dem Netzausbau begonnen. Wann aber mit einer Änderung der Situation vor Ort zu rechnen ist und der Anschluss der Anlage möglich sein wird, kann noch nicht genau gesagt werden. Auch ist seitens der Stadt Fröndenberg nicht mit Unterstützung zu rechnen, da die Stadtwerke ein großer Geldgeber für den Haushalt der Stadt sind. So kann man nur hoffen, dass der Ausbau des Netzes zügig von statten geht. Ich hatte schon überlegt, ob man die Anlage in Inselbetrieb laufen lässt, um zumindest einen Teil der Anlage nutzen zu können. Im Moment schrecken mich aber noch die Investitionskosten ab.“

Auch eine von Herrn Arnold an das Wirtschaftsministerium NRW gerichtete Nachfrage brachte keine Bewegung. Der dortige Referatsleiter Dr. Berthold Kremm beschwichtigte im Februar 2011: „(..) Den 23 PV-Anlagen, deren Netzanschluss (...) abgelehnt werden musste, stehen 327 angeschlossene PV-Anlagen gegenüber. Aus meiner Sicht lässt sich daran ablesen, dass sich die Ablehnungen auf die sachlich begründeten Fälle beschränken, auch wenn dies in den betroffenen Einzelfällen natürlich als ausgesprochen misslich empfunden werden muss, wofür ich Verständnis habe. Wer in diesen Problembereichen in die Installation einer PV-Anlage investieren möchte, ist sicher gut beraten, sich im Vorfeld mit den Stadtwerken Fröndenberg ins Benehmen zu setzen und deren Auskunft zu den Anschlussmöglichkeiten zu beherzigen.(..)“ (Auszug aus der Stellungnahme vom 24.2.2011)

Da müssen wir widersprechen, Herr Dr. Kremm: Jede einzelne Solaranlage, die nicht angeschlossen wird, ist eine Anlage zuviel! Zudem verkennen Sie die Rechtslage. In § 9 (1) EEG 2009 ist festgelegt, dass der Netzbetreiber UNVERZÜGLICH - also ohne schuldhaftes Verzögern - zum Netzausbau bzw. zur Netzoptimierung verpflichtet ist, damit neue Erneuerbarer-Energien-Anlagen an das Netz angeschlossen werden können. Nur dann, wenn für Netzbetreiber ein Netzausbau wirtschaftlich unzumutbar ist, können die notwendigen Arbeiten abgewiesen werden. Dies ist in Fröndenberg jedoch nicht der Fall.

Nach mehr als einem Jahr Solaranlagenbetreiber noch immer hinzuhalten und mit beschwichtigenden Worten um Verständnis zu bitten, überzeugt schon lange nicht mehr. „Unverzüglicher“ Netzausbau sieht anders aus. Die Wut der Anlagenbetreiber und Resignation zukünftiger Investoren ist deshalb mehr als verständlich.

Fröndenberg - ein Einzelfall?

Auch aus anderen Netzregionen wird uns immer wieder berichtet, dass dringend notwendige Netzausbauarbeiten - auch in innerstädtischen Bereichen - verzögert werden. Aber genau dort befinden sich die Standorte für Solarstromanlagen!

Um den Anschluss dieser Anlagen nicht zu behindern, müssen entweder geeignete Netzstrukturen oder aber dezentrale Stromspeicher im Niederspannungsnetz geschaffen werden. Für Speicher gibt es derzeit weder geeignete Investitionsanreize noch eine ernsthafte politische Unterstützung. Der Netzausbau obliegt den zuständigen Netzbetreibern. Diese haben leider kein zwingendes Interesse daran, die notwendigen Netzausbauten zügig durchzuführen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Anlagenbetreiber nach § 10 EEG 2009 das Recht haben, Schadenersatz einzuklagen, wenn Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nach unverzüglichem Netzausbau nicht nachkommen. Die Beweislast, ob alle notwendigen Arbeiten ohne schuldhaftes Verzögern auf den Weg gebracht wurden, liegt auf Seiten des Netzbetreibers.
Für die Geschädigten in Fröndenberg ist diese Rechtslage trotzdem wenig erfolgsversprechend. Der lokale Netzbetreiber hat offensichtlich die Rückendeckung der Stadt und des NRW-Wirtschaftsministeriums. Eine sehr traurige Erfahrung und ein Bremsklotz für die Energiewende!