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Bundesregierung stoppte 2009 das weltbeste Investitionsförderprogramm für Erneuerbare Energien

Seit 2008 weist der Solarenergie-Förderverein darauf hin, dass die Bundesregierung die großartigen Anfangserfolge des EEG 2000 und des EEG 2004 fahrlässig oder sogar absichtlich verspielt. Anstatt das ursprünglich rasante Wachstum der Solarenergie und der Windenergie aus den Jahren von 2000 bis 2008 durch Beibehaltung des EEG 2000 und EEG 2004 fortzusetzen und durch eine massive Speichermarkteinführung zu ergänzen, hat die Bundesregierung das Aufwachsen der Erneuerbaren Energien gebremst und das Überleben der klimazerstörenden Fossilenergien künstlich verlängert.

Die folgende Grafik zeigt das rasante Anwachsen der deutschen Solarenergie in den Jahren von 2006 bis 2010 und die dann folgende Verlangsamung des Ausbaus, bis schließlich zum fast vollständigen Zusammenbruch des deutschen Solarinstallationshandwerks und der Zulieferbetriebe, in dessen Verlauf über 80.000 Arbeitsplätze verloren gingen. Hier wurde das Ergebnis eines vorbildlichen Investitionsförderprogramms mutwillig vernichtet.
Zubau von PV 2006 bis 2017
Zur Erläuterung der Grafik: Die senkrechten Balken nennen die Höchstleistung der innerhalb eines Jahres neu auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen installierten Solaranlagen (Photovoltaik- bzw. PV-Anlagen) in Gigawatt (GW). Ein GW = 1 Mio kW ist ungefähr die Leistung eines Atomkraftwerksblocks. Im Rekordjahr 2012 wurden in 12 Monaten so viele neue Solaranlagen dazu gebaut, dass die Höchstleistung der hinzu kommenden Solaranlagen bei vollem Sonnenschein der Leistung von etwa 8 Atomkraftwerken entspricht.

Aktive Vernichtung von Kapital, Vertrauen und Arbeitsplätzen

Zur Erinnerung: Dach-Eigentümer, Fassaden-Eigentümer, Freiflächeneigentümer hatten im Vertrauen auf die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2000 und EEG 2004) aus privat bereitgestelltem Kapital in den Kauf und die Installation einer Solaranlage investiert. Die Rückzahlung des investierten Kapitals sollte durch die Einspeisevergütung erfolgen. Das Risiko, ob die gekaufte Solaranlage den erhofften Stromertrag tatsächlich erbringen würde, trug der Betreiber alleine.
Installateure beschafften sich im Vertrauen auf eine Fortsetzung des Markteinführungsprogramms die notwendigen Montagefahrzeuge und -werkzeuge und bildeten Personal aus. Mutige Unternehmer bauten ebenfalls im Vertrauen auf eine Fortsetzung des Markteinführungsprogramms Produktionsanlagen für Solarmodule auf. Andere Unternehmer bauten Produktionsanlagen für Wechselrichter auf. Andere Unternehmer spezialisierten sich auf die Herstellung von Tragegerüsten. Und so fort.

Die Einspeisevergütung wurde nach § 11 Abs.5 EEG 2004 für neu errichtete Solaranlagen regelmäßig jährlich um 5 Prozent bzw. ab 01.01.2006 um 6,5 Prozent abgesenkt. Auf diese Vorgabe hatten die Hersteller und Handwerker bei Errichtung ihrer Fabriken und Installationsbetriebe vertraut. Doch 2008 wurde diese wichtige Planungsgröße radikal geändert. Im EEG 2009 wurde bestimmt, dass die Einspeisevergütung erheblich schneller abgesenkt werden sollte. Insbesondere wurde bestimmt, dass je mehr PV-Anlagen errichtet wurden, die Einspeisevergütung für weitere Neuanlagen um so stärker abgesenkt werden sollte. Diese demoralisierende Regelung wurde höhnisch als "atmender Deckel" bezeichnet:

EEG 2009 § 20 Absenkung von Vergütungen und Boni
(1) Die Vergütungen und Boni nach den §§ 23 bis 33 gelten unbeschadet des § 66 für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden. Für Anlagen, die in den folgenden Kalenderjahren in Betrieb genommen wurden, sinken sie jährlich degressiv nach Maßgabe der Absätze 2, 3 und 5. Die sich im jeweiligen Kalenderjahr nach Satz 2 errechnenden Vergütungen und Boni gelten für die gesamte Vergütungsdauer nach § 21.
(2) Der Prozentsatz, um den die Vergütungen und Boni jährlich sinken (Degression), beträgt für Strom aus
...
8. solarer Strahlungsenergie (§§ 32 und 33) ab dem Jahr 2012: 9,0 Prozent.
(3) Der Prozentsatz nach Absatz 2 Nummer 8
1. erhöht sich ab dem Jahr 2012, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum
30. September des jeweiligen Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate
nach § 16 Absatz 2 Satz 2 registrierten Anlagen
a) 3 500 Megawatt überschreitet, um 3,0 Prozentpunkte,
b) 4 500 Megawatt überschreitet, um 6,0 Prozentpunkte,
c) 5 500 Megawatt überschreitet, um 9,0 Prozentpunkte,
d) 6 500 Megawatt überschreitet, um 12,0 Prozentpunkte oder
e) 7 500 Megawatt überschreitet, um 15,0 Prozentpunkte;

Im ungünstigsten Fall sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom jährlich sogar um 9+15=24 Prozent.

Das EEG 2009 trat am 1.Jan.2009 in Kraft. Dass von diesem Zeitpunkt an das Wachstum der Solarenergie in Deutschland gebremst wurde, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Auf die in den folgenden Jahren beschlossenen weiteren gesetzlichen Benachteiligungen der Solar- und Windenergie gehen wir hier nicht weiter ein. Aus dem ursprünglichen EEG mit 12 Paragrafen wurde mit dem EEG 2017 mittlerweile ein Gesetzesmonstrum mit 104 Paragrafen und 4 Anlagen. Einigen wenigen positiven Klarstellungen stehen Hunderte von unnötigen kleinlichen bürokratischen Verkomplizierungen gegenüber. Kapitalentzug und bürokratische Hürden!

Über die Medien wurden folgende Begründungen verbreitet:

  • Die Strompreise würden zu stark ansteigen,
  • Die vermögenden PV- und Windanlagenbetreiber (Zahnärzte) würden sich auf Kosten der Geringverdiener (Hartz IV Empfänger) eine goldene Nase verschaffen.
  • Es müssten zunächst die Fernübertragungsleitungen errichtet werden, um bei sonnigem oder windigen Wetter den Solar- und Windstrom aufnehmen zu können.
  • Stromspeicher müssten erst billiger werden, ehe man sie im erforderlichen Maße zur Speicherung der zu erwartenden Überschüsse einsetzen könne.
  • Fernübertragungsleitungen brauche man insbesondere, um Windstrom von Nord- und Ostsee nach Süddeutschland übertragen zu können.

Windenergie an Land wird in 2 Jahren zurückgebaut

Der Windenergie an Land droht in zwei Jahren ein dramatischer Rückbau. Auf einen Schlag müssen etwa 4,5 GW Windanlagen zurückgebaut werden. Der Anteil des Windstroms am Gesamtstromverbrauch für ganz Deutschland liegt derzeit bei knapp 15 %. Er wird nur noch zwei Jahre geringfügig ansteigen. Dann aber, im Jahr 2021, endet die EEG-Einspeisevergütung für alle Windanlagen, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden. Das sind Anlagen an Land mit einer Gesamtleistung von etwa 4.500 MW
Die Einspeisevergütung für diese Altanlagen sinkt dann von den ca 6 Cent/kWh des EEG auf den am Spotmarkt erzielbaren Preis, der sogar negativ sein kann. (Im Stromhandel ist seit Anfang 2013 kein monatlicher Durchschnittswert von über 4 ct/kWh mehr erzielt worden).
Die Wartungskosten für alte Windanlagen steigen. Die Versicherungskosten sinken nicht. Ob Pachtverträge fortgesetzt werden, bleibt offen.
Nach Ablauf von 20 Betriebsjahren läuft die Typenprüfung ab und teure Gutachten zur Weiterbetriebseignung werden fällig. Der weitere Betrieb wird zum Verlustgeschäft.
Aus all diesen Gründen ist damit zu rechnen, dass ein hoher Anteil der "alten" Windkraftanlagen an Land abgebaut wird.

Neue Windanlagen über 750 kW dürfen nur noch per Ausschreibung errichtet werden. Wer das billigste Angebot abgibt, wird berücksichtigt.

Für stillgelegte Windanlagen ist bei den Ausschreibungen kein Ersatz vorgesehen. Im EEG 2017 ist nur ein "Brutto-Zubau" vorgesehen
§ 4 Ausbaupfad EEG 2017 besagt:
Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch
1. einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von
a) 2 800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
b)2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,

Der SFV hat den Ausbaustopp der Erneuerbaren Energien schon mehrmals öffentlich beanstandet!

Wenn die Gesetze nicht noch geändert werden, wird der Anteil des Windstroms am deutschen Stromverbrauch ab 2020 auf einen Schlag erheblich zurückgehen. Außerdem werden dann in den Folgejahren jedes Jahr so viele Windanlagen abgebaut werden wie jeweils vor 20 Jahren errichtet wurden, also jedes Jahr mehr.
Ausführlicher und in einigen Details noch genauer finden Sie Informationen zu diesem bedrückenden Thema unter
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Erneuerbare_Energien/DUH_Weiterbetrieb_von_WEA_nach_2020.pdf
und
https://www.zukunftsforum-energiewende.de/fileadmin/Docs/Dokumente/Foren_2017/Dr._Tim_Loppe.pdf

So leistet sich Deutschland die Verschwendung, einerseits ein hoffnungsvoll begonnenes EE-Versorgungssystem wieder verkommen zu lassen und andererseits ein längst überholtes Fossilsystem zu unterhalten. Zwei Stromversorgungs-Systeme gleichzeitig, die nicht miteinander kompatibel sind, sich gegenseitig behindern! Abgesehen von den furchtbaren Klimafolgen belastet das Gegeneinander der beiden Systeme auch noch die Stromkunden mit unnötigen Ausgaben. So befasst sich bereits der Bundesrechnungshof mit diesem Skandal.

Energiewende droht zu scheitern - scharfe Kritik des Bundesrechnungshofs

Wie eine Bombe schlug jetzt eine Pressemitteilung des Bundesrechnunghofes vom 28.09.2018 ein, die unsere Warnungen bestätigt.

Bundesrechnungshof bilanziert Stand der Umsetzung der Energiewende

„Die Bundesregierung droht mit ihrem Generationenprojekt der Energiewende zu scheitern. Darauf deuten teils erhebliche Zielverfehlungen bei der Umsetzung hin“, bilanziert der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Zuleitung eines Berichts an den Deutschen Bundestag über die Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Der enorme Aufwand und die starke Belastung der Bürger und Wirtschaft stehen in krassem Missverhältnis zum bisher dürftigen Ertrag der Energiewende. Wenn die Energiewende gelingen soll, muss die Bundesregierung umsteuern“, sagte Scheller.

Hier der Link zur ausführlichen Langfassung des Sonderberichts

Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist.

Hier ein Auszug aus dem Sonderbericht.
28.09.2018

Bundesrechnungshof: Sonderbericht - Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

0 Zusammenfassung
Der Bundesrechnungshof hat mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende erhebliche Defizite festgestellt:

0.1
Trotz des erheblichen Einsatzes von Personal und Finanzmitteln erreicht Deutschland die Ziele bei der Umsetzung der Energiewende bisher überwiegend nicht (Nummer 1.2).

0.2
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seit nahezu fünf Jahren die Federführung für die Umsetzung der Energiewende inne. Damit hat es die Rolle, die hierfür notwendigen Aktivitäten zu koordinieren. Allein im BMWi sind 34 Referate in vier Abteilungen damit befasst, die Energiewende umzusetzen.
Dazu sind fünf weitere Bundesministerien und alle Länder an der Umsetzung der Energiewende beteiligt. Dennoch hat das BMWi nicht festgelegt, was die Koordination der Energiewende umfasst. Eine gesamtverantwortliche Organisationsform gibt es bis heute nicht.

Der Bundesrechnungshof hält es für wesentlich, dass das BMWi die Energiewende künftig wirksam koordiniert und dazu festlegt,

  • welche Koordinationsaufgaben es wahrnehmen muss,
  • wie es die Koordinationsaufgaben sachgerecht organisiert,
  • welche gesamtverantwortliche Stelle zur Koordination der Energiewende es einrichtet,
  • ob es einen Interministeriellen Ausschuss für die Koordination zwischen den Bundesministerien einrichtet und
  • ob es einen Bund-Länder-Ausschuss für die Koordination der Energiewende zwischen Bund und Ländern initiiert.

Das BMWi sieht keinerlei Handlungsbedarf, weil es die derzeitige Koordination der Energiewende für effektiv und effizient ausgestaltet hält. Es ist der Auffassung, dass zwischen allen Akteuren und auf allen Ebenen bei der Umsetzung der Energiewende mehr als ausreichend koordiniert wird.

Diese Einschätzung überzeugt angesichts der unbestrittenen und zum Teil deutlichen Zielverfehlungen bei zugleich erheblichen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte nicht. Es bleibt ein wesentliches Versäumnis, dass das BMWi nicht bestimmt hat und nicht bestimmen will, was es tun muss, um die Ziele der Energiewende nachweisbar und auf wirtschaftliche Weise zu erreichen. Eine gesamtverantwortliche und mit möglichst weitgehenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Organisationsform ist dafür unerlässlich (Nummer 2).

0.3
Als Steuerungsinstrumente für die Energiewende sieht das BMWi das Monitoring, das strategische Controlling und ein abteilungsinternes Bereichscontrolling vor. Zudem entfalten Gesetze und Verordnungen steuernde Wirkung.

Beim Monitoring-Prozess nutzte das BMWi 48 verschiedene Datenquellen, um anhand von 72 Indikatoren den Stand der Energiewende zu überprüfen. Es will den Monitoring-Prozess verbessern, indem es weitere Indikatoren einführt. Dabei hat es für besonders wichtige Ziele wie „Versorgungssicherheit“ und „Bezahlbarkeit“ bislang keine quantitativen Zielgrößen und Messwerte festgelegt. Solange das BMWi aber nicht alle Ziele der Energiewende messbar und überprüfbar ausgestaltet, ist eine wirksame Steuerung kaum möglich. Sie wird auch nicht über weitere Indikatoren verbessert.

Das BMWi hat noch immer keine hinreichende Transparenz über Ausgaben und Kosten für die Energiewende geschaffen. Dabei verfügt es über umfassende Informationen zu Ausgaben aus dem Bundeshaushalt, den staatlich beeinflussbaren Bestandteilen der Energiepreise und zum Erfüllungsaufwand energiewendespezifischer Gesetze als Teil der Gesetzesfolgenabschätzung. Solche könnte das BMWi nutzen, um die gesamten Ausgaben und Kosten transparent zu machen. Das Berechnen einer solchen „Bruttosumme“ ist notwendig, um Parlament und Öffentlichkeit besser zu informieren und beispielsweise die Letztverbraucherausgaben für Strom sowie weitere Kosten der Energiewende transparent zu machen.

Es gibt derzeit 26 Gesetze und 33 Verordnungen, die mit teils hohem Detaillierungsgrad Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung und Verbrauch von Energie regeln. Die mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende notwendigen Änderungen dieser Normen sind zeitaufwendig. Dies erschwert eine flexible Anpassung von Steuerungsmaßnahmen an die dynamische Entwicklung, die die Energiewende mit sich bringt.