Das ursprüngliche EEG stammte aus dem Jahr 2000. Inzwischen gab es mehr als 10 Gesetzesänderungen, bei denen neue Bestimmungen hinzugefügt wurden, wobei die vorher gültigen Bestimmungen für "Altanlagen" nicht in jedem Fall, aber zumeist aufrecht erhalten blieben. Es gibt je nach Inbetriebnahme- oder Erweiterungs-Datum einer Solaranlage eine unübersehbare Anzahl unterschiedlicher Bestimmungen, Querverweise zu anderen Gesetzen, Verordnungen und "Rechtshilfen", deren Unkenntnis erhebliche Investitionsrisiken nach sich zieht. So ist das EEG zu einem Rechtsdschungel geworden. Z.B. sind die Solarinstallateure aktuell nicht mehr in der Lage, ihren Kunden verbindlich die verschiedenen Melde- und Zahlungsverpflichtungen zu erläutern. Auch stellen immer mehr schikanöse Bestimmungen die Wirtschaftlichkeit von EE-Anlagen in Frage.

Dieser skandalöse Wirrwar kann nicht durch zusätzliche Bestimmungen, sondern nur durch Streichung entbehrlicher Bestimmungen beseitigt werden.

Entbehrlich sind z.B. alle Deckelungen, insbesondere der "atmende Deckel", alle Bestimmungen zur Ausschreibung, alle Bestimmungen zur Belastung von selbst erzeugtem Strom mit der EEG-Umlage oder mit Bruchteilen davon, Einschränkungen bei der Auswahl von geeigneten Gebäuden, Bestimmungen zum Messstellenbetrieb, Bestimmungen zur Marktintegration und viele mehr.