Viele Solaranlagen-Betreiber haben sich eventuell noch keine Gedanken darüber gemacht, wie eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Solarmodule zum Ende der Produktlebenszeit vonstatten gehen könnte. So beträgt die durchschnittliche Lebensdauer von Solarmodulen 25 Jahre.

Die ausgedienten Module enthalten immer noch wertvolle Bestandteile wie z.B. Glas oder Aluminium, auch Halbleiter wie Silizium, Cadmium, Selen, Tellur und Kupfer. Umweltverträgliche Recyclingverfahren sind bei diesen Modulen besonders bedeutsam, da es sich um wertvolle Inhaltsstoffe handelt oder sie wegen ihrer Toxizität nicht in die Umwelt gelangen dürfen (z. B. Cadmium in CdTe-Modulen).

Um sicherzustellen, dass alle Altmodule umweltgerecht entsorgt werden, aber auch zur Schonung der natürlichen Ressourcen, hat die Europäische Union eine gesetzliche Regelung zum zukünftigen Recycling von Altmodulen beschlossen. Durch eine Änderung der Elektroschrott-Richtlinie 2002/96/EG - sog. WEEE-Richtlinie - (Neufassung siehe EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik Altgeräte 1)) fallen zukünftig auch ausgediente Solarmodule darunter. Es werden bestimmte Sammelquoten festgelegt, die nach einer Übergangszeit erreicht werden sollen: Ab August 2018 sollen 85 % der anfallenden Altmodule gesammelt und 80 Prozent davon recycelt werden.
Hersteller, Händler bzw. Importeure werden verpflichtet für eine sachgerechte getrennte Sammlung und das Recycling der Module zu sorgen oder zumindest die Kosten dafür zu tragen.

Nach der Richtlinie können individuelle Rücknahmesysteme aufbaut werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich an einem kollektiven System zu beteiligen. Empfohlen wird bei Produkten mit einer langen Lebensdauer, wie z.B. Photovoltaikmodulen, dass möglichst bestehende Strukturen für die Sammlung und Verwertung genutzt werden.

Um zu verhindern, dass z.B. bei der Insolvenz eines Herstellers die Entsorgungskosten für dann mögliche „Waisenprodukte“ der Gesellschaft oder anderen Herstellern aufgebürdet werden, soll die Verpflichtung der Finanzierung der Entsorgung zukünftig bereits beim Verkauf eines Produkts an den Endnutzer durch finanzielle Garantien greifen. Dies könnte die Teilnahme an kollektive Finanzierungssysteme sein, oder über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. über ein gesperrtes Bankkonto.

Die Entsorgung „historischer“ Altgeräte (Solarmodule, die vor dem 13. August 2005 installiert wurden) soll von allen existierenden Herstellern zum Zeitpunkt der Kostenentstehung über kollektive Finanzierungssysteme getragen werden.

Die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist am 24.7.2012 im EU-Amtsblatt (L 197/43) veröffentlicht worden. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Richtlinie gibt den EU-Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Rahmen vor, den sie bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen. Durch die Aufnahme der Entsorgung von PV-Modulen in die Richtlinie wird in Deutschland eine Änderung des Elektro-Gesetzes (ElektroG) notwendig. Mit einem ersten Entwurf ist nach Aussage des BMU Ende des Jahres zu rechnen 2)

Genügt ein Recycling der Module nach der EU-Richtlinie dem Klimaschutz? 3)

Grundsätzlich sollten alle Bestandteile der Altmodule möglichst wiederverwendet werden. Dies sind neben den Bestandteilen wie Glas und Rahmen natürlich auch die photoaktiven Halbleitermaterialien wie z.B. das Silizium. Der überwiegende Teil der eingesetzten Solarmodule basiert auf dem Halbleiter Silizium. Die Herstellung der Wafer auf Siliziumbasis ist sehr energieintensiv und machen nach Angaben des bifa Umweltinstituts in Augsburg ca. 70% aller CO2-Emissionen aus, Glas und Rahmen würden nur zu 20% dazu beitragen. Aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes wäre es deshalb angebracht, ein besonderes Gewicht auf eine Wiederverwertung des Si-Wafer zu legen. Dies wird jedoch kritisch gesehen: Nach der neuen EU-Richtlinie sollen ab 2018 80% des Modulmaterials (gewichtsbezogen) recycelt werden. „Eine nur an der Erfüllung von gewichtsbezogenen Recyclingquoten orientierte Entsorgung wird sich auf die einfach zu realisierende Verwertung der Glas- und Metallanteile beschränken,“ argumentiert das bifa Umweltinstitut. Eine stoffliche Verwertung weiterer Bestandteile würde erst dann interessant sein, wenn die Wirtschaftlichkeit gegeben sei.

Aktuelle Praxis bei der Rücknahme von Altmodulen

Hersteller/Installateure
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich bezüglich einer Rücknahme an Installationsbetriebe, an den Hersteller der Module oder auch an einen gewerblichen Entsorger zu wenden. Zu berücksichtigen sind ggf. anfallende Kosten für Abbau, Abholung und Entsorgung.

Sammelstellen
Die Dachorganisation PV Cycle richtet europaweit Sammelstellen für Altmodule ihrer Mitglieder ein. Unter http://www.pvcycle.org/de/ finden man eine Liste der Mitgliedsunternehmen und die Möglichkeit über eine interaktive Landkarte unter Eingabe des eigenen Standortes Sammelstellen in der Nähe zu suchen. Ist der Hersteller des zu entsorgenden Moduls kein Mitglied, sind eine Rücknahme und eventuell anfallende Kosten mit PV Cycle abzuklären.

Vor-Ort-Abhol-Service
PV-Cycle bietet die Möglichkeit der Abholung an, wenn Altmodule in größerer Stückzahl entsorgt werden müssen.
FirstSolar, ein Hersteller von Cadmium-Tellurid-Modulen, gibt an, ab Demontage seine Module kostenfrei zurückzunehmen. Daten zur Kontaktaufnahme sind auf der Rückseite der Module aufgedruckt.

 

Quellen
1) Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Amtsblatt der Europäischen Union, L 197 vom 24. Juli 2012

2)Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit, Referat WA II 3: Mail vom 17.7.2012

3) Recycling von PV-Modulen - Großes Klimaschutzpotenzial jenseits der Recycling-Quoten unter http://www.bifa.de