Die Finanzierung des Ausbaus von Strom aus Wind, Sonne und Co nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nach einem aktuellen EuGH-Urteil (Az. C-405/16 P) keine Beihilfe (Subvention). Die mit der Ökostrom-Umlage eingenommenen Gelder wären keine staatlichen Mittel, der Staat habe keine Verfügungsgewalt über das Geld und es wäre damit ausgeschlossen, dass das EEG eine staatliche Beihilfe sei.

Wiederholt positionierte sich der EuGH damit gegen die politische Agitation der Europäischen Kommission und Vertreter der deutschen Politik, die die Finanzierung von EE-Strom als Subvention und marktverzerrend einstuften. Ihre Argumentation führte dazu, dass die EE-Förderung zunehmend verstümmelt wurde.

Das Blatt könnte sich nun wenden und eine EEG-Reform in greifbare Nähe rücken. EEG-Hürden könnten beseitigt und die Einschränkungen beim Ausbau der Erneuerbaren gekippt werden. Hierzu zählen nicht nur die Abschaffung der verpflichtenden Ausschreibung und Direktvermarktung, des 52-GW-PV-Deckels und der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Auch die marktverzerrenden Subventionen und Begünstigungen für fossile Energien müssen beseitigt und eine CO2-Abgabe eingeführt werden. Die Vergütungen für EE-Strom sollten den ökologischen Wert des Stroms abbilden und die Energiewende voranbringen. Die Bevölkerung jedenfalls - so belegen es zahlreiche Umfragen - stehen hinter dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren.