Es gibt unterschiedliche Strommärkte, den „Terminmarkt“, an dem der Strom Monate im Voraus gehandelt wird und den „Spotmarkt“, an dem der bis dahin nicht verkaufte Strom ausschließlich für die einzelnen Stunden des nächsten Tages gehandelt wird. Solar- und Windstrom können nur am Spotmarkt angeboten werden, weil man ja Monate vorher am Terminmarkt noch gar nicht weiß, ob und wieviel Strom Sonne und Wind bringen werden.

An beiden Märkten entwickelt sich der Strompreis nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage. Je höher die Nachfrage im Verhältnis zum Angebot ist, desto höher steigt der Preis. Umgekehrt, je größer das Angebot im Verhältnis zur Nachfrage ist, desto niedriger sinkt der Preis. Aber die Preise an beiden Märkten sind unterschiedlich.

Am Spotmarkt kommt es inzwischen manchmal an sonnig-windigen Tagen zu einem Stromüberangebot und damit zu negativen Strompreisen. Wer dann am Spotmarkt Strom verkaufen will, bekommt für seinen Strom kein Geld, sondern er muss Geld dafür bezahlen, dass er Strom in das Stromnetz einspeisen darf. Dieses Geld erhalten dann diejenigen Verbraucher, die den Strom abnehmen, obwohl sie eigentlich bereits genug davon haben. Findige Großverbraucher nutzen das aus, indem sie überschüssigen Strom „entsorgen“, wie sie scherzeshalber sagen. So schalten zum Beispiel die Betreiber von stillgelegten Dampfkraftwerken zu Zeiten des negativen Strompreises ihre alten Kühlwasserpumpen ein, die dann das Fluss- oder Hafenwasser umrühren. Oder die Betreiber von großen Kühlhäusern kühlen und lüften gleichzeitig usw.
Für Stromlieferanten wird es zu Überschusszeiten ungemütlich. Wer sein Kraftwerk aus technischen Gründen nicht abstellen kann, der hat Pech. Der muss dann für jede Kilowattstunde, die er ins öffentliche Netz einspeist, noch Geld bezahlen.
Gaskraftwerke kann das nicht schrecken, denn sie lassen sich zu Stunden des Stromüberangebots rasch auf Null herunterregeln. Braunkohle- und Atomkraftwerke, die nur unter großen betriebswirtschaftlichen Verlusten vollständig herunter geregelt werden können, sehen deshalb zu, dass sie ihren Strom schon Monate vorher - nämlich am Terminmarkt - verkaufen (zu einer Zeit, in der noch niemand weiß, wie das Wetter zum Lieferzeitpunkt sein wird). Sie können dann gültige Terminmarkt-Kaufverträge vorlegen, die sie berechtigen, sogar zu Stunden mit erheblichem Solar- und Windstromüberschuss ihren Strom ins Netz einzuspeisen ohne den negativen Strompreis am Spotmarkt zu zahlen. So verschaffen sie sich einen Vorteil.

Am Spotmarkt fehlen die Käufer, die bereits vorher am Terminmarkt ihre Nachfrage gedeckt haben. Fehlende Nachfrage ist ein klarer Nachteil für die Betreiber von Wind- und Solaranlagen. Sie erhalten weniger für ihren EE-Strom. Und soweit der EE-Strom noch vom Übertragungsnetzbetreiber am Spotmarkt angeboten wird, steigt wegen des sinkenden Spotmarktpreises die EEG-Umlage. Mit dem Vorrang der Erneuerbaren Energien ist dies nicht vereinbar. Und damit kommen wir zur Qualität einer politischen - möglicherweise sogar verfassungsgerichtlichen Grundsatzentscheidung.

Die heißen Diskussionen, ob sich die Vor- und Nachteile für die Teilnehmer am Terminmarkt nicht vielleicht doch wieder relativieren, lassen sich durch eine einfache logische Schlussfolgerungen abkürzen: Die Regeln, nach denen am Spotmarkt die Preisbildung erfolgt, sind so abgefasst, dass sie zu einem optimalen Ergebnis unter gleichberechtigten Wettbewerbern führen. Optimal ist Optimal! Wenn es ein optimales Ergebnis gibt, so ist jedes davon abweichende Ergebnis suboptimal. Diskussionen darüber, ob die Vorwegnahme einiger Handelsgeschäfte am Terminmarkt zu einem „noch optimaleren Ergebnis“ führen würden, sind deshalb müßig. Schließlich sind die Nachteile für die Erneuerbaren Energien klar ersichtlich.
Der SFV schlägt deshalb vor, den Stromverkauf am Terminmarkt nicht mehr anzuerkennen, soweit es um die Frage geht, wer in das Stromnetz einspeisen darf. Die Regel muss heißen: „Spotmarkt only!“

Es gibt viele Bestimmungen gegen Verfälschung des Wettbewerbs. § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt z.B.: „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“ Gegen den Terminmarkthandel wäre eine entsprechende gesetzliche Bestimmung notwendig.

Gaskraftwerke als Übergangstechnik für den Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien aus Sonnen- und Windstrom haben das größte Wachstumspotential aller Erneuerbarer Energien in Deutschland, aber sie haben den großen Nachteil der Wetterabhängigkeit.

Kurzfristige Angebotsschwankungen wird man mit Pufferbatterien ausgleichen können. Langfristiges Wegbleiben von Wind und Sonne wird mehr Aufwand verursachen. Die vorsorgliche Speicherung von überschüssiger Wind- und Sonnenenergie verlangt erheblichen Platzbedarf für die Speicher oder das Speichermedium. Da es hier um eine hohe Speicherdichte, also ein vertretbar geringes Volumen geht, kommen chemische Speicherverfahren in die nähere Wahl: EE-Methanol - hergestellt aus atmosphärischem Kohlendioxid mit Hilfe von EE-Stromüberschüssen (Power to Liquid) - wäre eine mögliche Lösung.

In Gasspeichern komprimiertes EE-Methan aus synthetischer Herstellung (Power to Gas) wäre eine andere Lösung, die häufig im Gespräch ist.

Zur Rückgewinnung der gespeicherten Energie aus dem EE-Methan benötigt man Kraftwerke, z.B. Gaskraftwerke. Diese existieren bereits heute, werden aber nicht mit synthetisch hergestellten EE-Methan, sondern mit Erdgas z.B. aus Russland angetrieben. Solche Kraftwerke könnten später leicht - wenn genügend synthetisches EE-Methan zur Verfügung steht - auch mit diesem EE-Methan angetrieben werden.

Gaskraftwerke werden also auch später im Zeitalter der Erneuerbaren Energien gebraucht. Sie sind deshalb eine akzeptable Übergangstechnik.

Ihr weiterer Vorteil im Zusammenhang mit der Energiewende besteht darin, dass sie rasch regelbar sind und deshalb ihren Betrieb problemlos unterbrechen können, wenn genügend Sonnen- und Windenergie angeboten werden.

Mehrfach war nun allerdings zu lesen, dass Gaskraftwerke im Wettbewerb mit Braunkohlekraftwerken aus dem Markt gedrängt würden und dass sich ihr Betrieb nicht mehr lohne. Die Betreiber von Gaskraftwerken verlangen deshalb bereits Stützungssubventionen.

Dieses Verlangen sollte zurückgewiesen werden. Stattdessen sollte man die eigentliche Ursache für die mangelnde Auslastung der Gaskraftwerke beseitigen, nämlich den Terminhandel.