Ich kann dem Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie (Drucksache 17/8877) nicht zustimmen. Die aktuelle Novellierung des EEG besteht aus Einschnitten und Kürzungen, die nicht mit einer konzeptionellen Weiterentwicklung der solaren Stromerzeugung verbunden sind.

1. Die vorgesehene Kürzung der vergüteten Strommenge wird dem Anspruch der Marktintegration nicht gerecht. Es fehlen Mechanismen zum Marktzugang für alle Anlagen, die zu groß oder nicht geeignet für den Eigenverbrauch und zu klein für den Börsenzugang sind.

2. Der Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf einen Systemfehler der Strompreisfindung. Große Mengen erneuerbaren Stroms senken den Großhandelspreis an der Börse. Darauf haben die mit der steigenden EEG-Umlage belasteten Kleinverbraucher jedoch keinen Zugriff. Großverbraucher hingegen werden auch noch von der Umlage befreit, auf die ihr eigener Preisvorteil zurückzuführen ist.

3. Es fehlt ein Speicheranreiz, der die Regelung zum Eigenverbrauch mit der Anschaffung netzgesteuerter Speichereinheiten koppelt. Gerade die mangelnde Speicherfähigkeit erneuerbaren Stroms wird von Kritikern der Energiewende ständig beklagt. Gleichzeitig wurden jedoch wirksame Schritte zur Lösung dieses Problems verhindert.

Dieser Gesetzentwurf liefert keinen Beitrag zur weiteren Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien. Trotz intensiver Bemühungen gelang es während der Gesetzesberatung nicht, über die Zubaubegrenzung hinaus positive Elemente zur Systemtransformation des Stromsektors zu verankern. Stattdessen fielen immer wieder Bemerkungen wie „Solarabzocker“ oder „Das Fallbeil muss fallen“.

Die kleinteilige Stromerzeugung wird von Teilen der Koalition als Systemgefahr betrachtet, der Eigenverbrauch als „Schädigung der Solidargemeinschaft“. Diese Haltung konserviert technologisch überlebte Strukturen. Sie bremst die Verlagerung der Wertschöpfung auf breite Bevölkerungsschichten und nimmt unseren Bekenntnissen zur Energiewende die Glaubwürdigkeit.

Ich werde den Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

Josef Göppel MdB