In Diskussionen um die Höhe der Einspeisevergütung für Solarstrom fallen seit einem Jahr Stichworte wie „Traumrenditen“, „goldene Nasen“ und „Sozialschmarotzer“.

Zitat 1 : "Die Grundtendenz [ist richtig], dass wir gucken müssen, wenn sie [die PV-Anlagen] günstiger werden, dann die Förderung sukzessive abzusenken, damit wir nicht überfördern: Also, die können eine Rendite haben, die Kollegen. Die kann auch sechs, sieben Prozent sein - aber wir müssen niemand über das Erneuerbaren-Gesetz 15, 20 Prozent Rendite garantieren!“

Wo wir in den vergangenen Monaten überrascht – und zunehmend entsetzt – Politiker nach den sachlichen Hintergründen ihrer Kostenargumente gefragt haben, erhalten wir noch im freundlichsten Fall patzige Antworten wie die Suggestivfrage, ob es denn nicht richtig sei, derart hohe Renditen nicht zu garantieren. 2 Im ungünstigeren Fall trafen unsere Fragen nur noch auf nachhaltigen Widerwillen gegen unsere Position. – Und dieser Widerwillen ist verständlich.

Die Neidkampagne gegen Photovoltaik-Betreiber war Anfang 2010 in vollem Gange, Politiker nahezu aller Parteien waren mit den Leitmedien einig: Das Bild vom Zahnarzt machte die Runde, der dem HartzIV-Empfänger für die Anlage auf dem Dach seiner Villa zweistellige Renditen aus der Tasche zieht. Nachdem der Photovoltaik als Inbegriff der Energiewende in Umfragen zuvor regelmäßig geradezu sozialistische Zustimmungswerte sicher waren, galt sie nun innerhalb weniger Monate aus Sicht einer Mehrheit der Bevölkerung für genau dieselbe Zielsetzung als Hemmschuh.

„15, 20 Prozent Rendite“ – So und ähnlich wird auch noch nach den diversen Kürzungen der Einspeisevergütung nach dem EEG in der Diskussion um deren zukünftige Höhe immer wieder gern auf die angeblich mit den Modulpreisen ständig „verfallenden“ Investitionskosten für Photovoltaikanlagen verwiesen – und auf die „goldenen Nasen“ insbesondere der Betreiber kleiner Hausdachanlagen.

Wenn wir 100 % so schnell wie möglich erreichen wollen…

Als Solarenergie-Förderverein stehen wir für das Ziel, die vollständige Versorgung mit Erneuerbaren so schnell wie möglich zu erreichen – ohne Wenn und Aber. Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist ein mächtiges Werkzeug, um dieses Ziel zu erreichen: Sie definiert für den Betreiber im Zusammenspiel mit den Anlagenkosten die Rentabilität seiner Investition: Wenn sein potenzieller Gewinn steigt, steigt bei den Installateuren die Nachfrage nach Anlagen, steigen deren erzielbare Preise und ihre Nachfrage bei den Herstellern nach Modulen, steigen wiederum deren erzielbare Preise und ihr Antrieb für Forschung und Entwicklung sowie zum Bau neuer Produktionsstätten.

Mit der Zielsetzung „100 Prozent so schnell wie möglich!“ kann die Einspeisevergütung prinzipiell nie „zu hoch“ sein: Jede Erhöhung der Einspeisevergütung steigert die Nachfrage und den Zubau an Photovoltaikanlagen und bringt uns schneller an unser Ziel, jede Verminderung lässt uns hinter unsere technischen Möglichkeiten zurückfallen - ein unverantwortliches Unterlassen. Die Diskussion um angeblich übermäßige Gewinne der Anlagenbetreiber erscheint angesichts der nicht abschätzbaren Risiken der bereits deutlich sichtbaren Klimaveränderung völlig deplatziert.

… müssen wir die Kostendiskussion führen…

Gleichwohl ist unsere Zieldefinition bei weitem nicht gesellschaftlicher Konsens: In die politische Diskussion um die Höhe der Einspeisevergütung fließen – wie bei praktisch jeder demokratischen Entscheidungsfindung – ganz wesentlich Kostenargumente ein. Zu Recht: Von verantwortlichen Politikerinnen und Politikern erwarten wir, dass sie jederzeit auch die Kosten ihrer Entscheidungen berücksichtigen. In dieser Diskussion muss zwar unser Hinweis erlaubt sein, dass wir Kostenargumente aus grundsätzlichen Überlegungen für unsinnig halten. Solange wir es aber bei diesem Hinweis belassen und auf die zugrunde liegenden Zahlen nicht weiter eingehen, schließen wir nicht nur uns selbst von der Diskussion aus.

Wenn wir Einfluss auf demokratische Entscheidungen zur Höhe der Einspeisevergütung nehmen wollen, reicht es nicht aus, unserem Gegenüber unsere grundsätzliche Position zu nennen. Die Erwartung, dass irgendeine verantwortliche Entscheidung die Berücksichtigung von Kosten rundweg ablehnen könnte, wäre schlicht naiv. Wir müssen ihm auch die Möglichkeit geben, über Kostenargumente sachlich sinnvoll zu diskutieren. Unsere fehlende sachliche Auseinandersetzung mit Kostenargumenten wirkt wie das Eingeständnis, dass wir diesen inhaltlich eigentlich zustimmen.

… und der Werbelyrik widersprechen!

Die angeblichen Traumrenditen der Betreiber von kleinen Hausdachanlagen sind – bis heute – fester Bestandteil der Hochglanzbroschüren aus der Photovoltaikwirtschaft. Das lässt sich kaum ernsthaft kritisieren: Jeder Verkäufer versucht, sein Produkt in den leuchtendsten Farben darzustellen. Dass in der Werbung dabei nicht immer die reine Wahrheit – Was ist schon „wahr“? – als Richtschnur dient, ist uns so selbstverständlich, dass wir sie schon per se nicht mehr ernstnehmen.

In anderen Bereichen stehen den Werbetreibenden Verbraucherverbände gegenüber, die die Werbeaussagen hinterfragen und verlässliche, neutrale Entscheidungsgrundlagen ausarbeiten – leider nicht so im Bereich der Photovoltaik: Hier übernehmen die einschlägigen Institutionen 3 die Werbelyrik der Photovoltaikbranche (teils in Ermangelung anderer Daten) ungeprüft als wahr – und erstellen auf dieser Grundlage Empfehlungen für Verbraucher und Politik.

Solange auch wir (aus grundsätzlich richtigen prinzipiellen Überlegungen) die sachliche Prüfung der Grundlagen der Kostenargumente verweigern, diskutieren und entscheiden Politikerinnen und Politiker – auch solche, die der Photovoltaik grundsätzlich positiv gegenüberstehen – selbstverständlich auf Basis solcher Empfehlungen.

Wenn wir dies ändern wollen, müssen wir uns mit den zugrunde liegenden Zahlen auseinandersetzen und der Werbelyrik – wo sie sachlich falsch ist und insbesondere wo hieraus für politische Entscheidungen sachlich falsche Schlüsse gezogen werden – widersprechen. Dies gelingt, wie die folgenden Beispiele zeigen, häufig schon auf der Grundlage frei verfügbarer Zahlen.

Zu den frei verfügbaren Zahlen fehlen häufig wichtige Grundlagen (wie schon die Grundgesamtheit und die eingesetzten mathematischen Modelle). Aussagen auf Basis solcher Zahlen sind daher mit Unsicherheiten behaftet und können im Extremfall sogar falsch sein. Es kann nicht unsere Aufgabe als kleiner Umweltverein sein, zunächst zu allen möglichen Fragestellungen teures Zahlenmaterial (oder teure statistische Auswertungen) von Dritten zu erwerben – aber wir können und sollten mögliche Argumente gegen nach unserer Überzeugung falsche Aussagen nicht ungenutzt lassen. Das Widerlegen dieser Argumente können wir getrost der Gegenseite überlassen!

Ein falsches Bild

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht seit Januar 2009 monatsscharf zu den jeweils neu gemeldeten PV-Anlagen das Datum der Meldung, den Standort der Anlage und die Anschlussleistung. 4 Zum 27.06.2011 liegen die Daten für Mai 2011 vor. Die Bundesnetzagentur dokumentiert jeweils das Anschlussdatum, nicht das Datum der Fertigstellung der Anlage - beide Daten stimmen nicht immer überein: Bei technischen oder rechtlichen Problemen erfolgt die Anschlussmeldung regelmäßig nach, bei anstehenden Kürzungen der Einspeisevergütung auch vor der Fertigstellung. Die Daten der Bundesnetzagentur bilden gleichwohl einen wertvollen Fundus für ganz unterschiedliche Fragestellungen.

Nur ein Beispiel:
Seit Anfang vergangenen Jahres greifen die Presse und diejenigen, die eine ständig weitere Kürzung der Einspeisevergütung fordern, immer wieder gern das Bild des angeblich typischen Zahnarztes auf, der mit der Solaranlage auf dem Dach seiner Villa über die Stromrechnung den HartzIV-Empfänger schröpft und sich dabei eine goldene Nase verdient. Unabhängig davon, ob der Hartz-IV-Empfänger tatsächlich geschröpft wird und unabhängig davon, ob der Zahnarzt sich eine goldene Nase verdient – dieser Zahnarzt wäre auch nicht typisch.

Hausdachanlagen auf Privathäusern kommen typischer weise nicht auf Anschlussleistungen über 5 kWp. 5 Der Anteil solcher Anlagen (die wohl auch nicht ausschließlich von Zahnärzten betrieben werden) erreichten 2009 im Jahresdurchschnitt 2,05 % der insgesamt installierten Leistung, 2010 nur noch 1,54 %. Im Dezember 2010 und Januar 2011 lag der Anteil sogar unter 1 %. In Figur 1 ist der Anteil der potenziellen Zahnarzt-Anlagen als Bodensatz (in dunkelgrau) kaum zu sehen.

Anzahl und Leistung monatlich zugebauter Anlagen:

(Zum Vergrößern bitte auf Graphik klicken)

Das gehässige Bild vom bösen Zahnarzt ist also ausgesprochen geschickte (und leider auch sehr wirksame) Propaganda, hat aber offensichtlich mit der Realität nichts zu tun.

Bodenlos?

Der Bundesverband Solarwirtschaft ermittelt im „Preisindex Photovoltaik“ aus einer Umfrage unter 100 repräsentativ ausgewählten Installateuren den durchschnittlichen Endkundenpreis für fertig installierte Aufdachanlagen bis 100 kWp (ohne Umsatzsteuer) und stellt hierzu quartalsweise eine einzelne Übersichtsgrafik kostenlos zur Verfügung.6

Der Solarserver stellt im „Photovoltaik Preisindex“ basierend auf Daten des Spotmarkts der Photovoltaik-Handelsplattform pvXchange 7 mittlere Großhandelspreise von Dünnschicht- und kristallinen Solarmodulen seit Mai 2009 monatsscharf aufgeschlüsselt und zusammengefasst nach zunächst fünf, seit Beginn dieses Jahres sechs Modultypen bereit. 8 Aktuell liegen die Daten bis Mai 2011 vor. Die vom Solarserver dokumentierten Preise sind keine Endkundenpreise: Für eine durchschnittliche schlüsselfertige Solaranlage müssen diese Preise laut Solarserver in Deutschland für kristalline Module mit 1,3 bis 1,7 und für Dünnschichtmodule mit 1,5 bis 2,2 multipliziert werden, wobei der jeweils obere Wert für Kleinstanlagen bis 5 kWp und der untere Wert für große Anlagen anzusetzen ist. 9 Vor Juli 2010 wurden für kristalline Module als Faktor 1,5 bis 1,9 und für Dünnschichtmodule 1,8 bis 2 angesetzt. Damit lassen sich jeweils für Anlagen mit kristallinen und mit Dünnschichtmodulen Spannbreiten der Endkundenpreise abschätzen.

Zur Datenbasis und den statistischen Methoden, die ihren Preisindizes zugrundeliegen, geben BSW und Solarserver gleichermaßen öffentlich nur rudimentäre Informationen. Zudem sind beide dem „Lager“ der Photovoltaikwirtschaft zuzurechnen, verfolgen also (auch) mit der Veröffentlichung dieser Indizes primär eigene wirtschaftliche Interessen. Die hier dargestellten Zahlen sind daher grundsätzlich im Detail nicht verlässlich, liefern aber gleichwohl mindestens erste Anhaltspunkte für die Bewertung von Werbeaussagen – und von Begründungen für politische Entscheidungen.

Die massive Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom wurde zentral mit den angeblich "ins Bodenlose fallenden" Anlagenpreisen begründet. Die in Figur 2 auf die Anlagenpreise normierten „Preisindizes“ zeigen einen für eine neue Technologie eher sanften Abfall innerhalb von zweieinhalb Jahren laut BSW im Schnitt auf 63 % und laut Solarserver für Kleinstanlagen mit kristallinen Modulen auf 44 %, mit Dünnschichtmodulen auf 49,9 %.

Daten: Photovoltaik-Preisindizes (solarserver.de, solarwirtschaft.de)

(Zum Vergrößern bitte auf Graphik klicken)

Figur 2: Daten: Photovoltaik-Preisindizes (solarserver.de, solarwirtschaft.de), Grafik: SFV

Goldene Nasen?

Stiftung Warentest stellt einen „Solarstrom-Vergleichsrechner“ zur Verfügung, der einem potenziellen Anlagenkäufer eine Abschätzung der hiermit zu erzielenden Kapitalrendite erlauben soll. 10 "Rendite" ist der jährliche Gesamtertrag eines angelegten Kapitals, meist in Prozenten des angelegten Kapitals ausgedrückt. 11 Die Rendite des Betreibers einer Photovoltaikanlage ergibt sich aus den Einnahmen durch die Einspeisevergütung und den Ausgaben für Bau, Betrieb, Abbau und Entsorgung der Anlage. Warentest berücksichtigt Annahmen zu jährlichen Betriebskosten (anteilig der Anschaffungskosten), eine jährliche prozentuale Steigerung dieser Betriebskosten und eine prozentuale jährliche Minderung des Stromertrags. Alle Zahlen sind frei wählbar, Vorgaben sind eingestellt.

Mindestens die Voreinstellungen berücksichtigen nicht erkennbar Kosten für Zähleinrichtungen, für den Netzanschluss und für die Versicherung sowie Rücklagen für Abbau und Recycling der Solaranlage. Und naturgemäß sind auch die im Beitrag von Susanne Jung darüber hinaus genannten unvorhersehbaren Zusatzausgaben und Risiken nicht berücksichtigt, die Kauf und Betrieb zu einer klassischen „Risikoinvestition“ machen. Der von Warentest gewählte Kostenansatz ist daher als „Abschätzung nach unten“ anzusehen: Die realen Kosten werden in der Regel höher liegen. Was meint der Rechner von Warentest zur Werbelyrik der Photovoltaikwirtschaft, wonach eine Anlage auf seinem Hausdach dem Betreiber Renditen bis zu sieben Prozent, „im Einzelfall sogar mehr“ beschere?

Für eine Anlage mit 5 kWp Anschlussleistung für 12550 € 12, voll finanziert, Anschluss Juli 2011 (ansonsten Einstellungen unverändert, also unter die Kosten schon beschönigender Voraussetzungen) schätzt der Solarstrom-Vergleichsrechner von Stiftung Warentest eine negative Eigenkapitalrendite (-3,26 %/a), gibt also eine Verlustwarnung aus. Bei Finanzierung vollständig aus Eigenkapital werden 4,53 % Rendite ermittelt. Als „attraktiv“ wird für die Investition in PV-Anlagen allgemein eine Rendite von 8 % angesehen. 13 - Nein, der so gern zitierte Zahnarzt (so es ihn gibt) würde sich auch keine „goldene Nase“ verdienen. Eine Anfrage von Mitte Juni, unter welchen Bedingungen für den Hauseigentümer mit einer Solarstromanlage auf seinem Dach wenigstens die genannten sieben Prozent Rendite im Jahr realistisch wären, ist Warentest bisher keiner Antwort wert.

Die vorliegenden (frei verfügbaren) Daten erlauben schon eine nachlaufende Beurteilung, inwieweit die jeweilige Einspeisevergütung nach dem EEG im Schnitt ihren Zweck (dem Betreiber den wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen) erfüllen konnte – und für kleine Hausdachanlagen aktuell den Nachweis, dass sie diesen Zweck definitiv nicht erfüllt. Anstelle wilder Spekulationen über Einsparpotentiale bei Solarmodulherstellern weltweit, deren Reaktion auf Kürzungen in Deutschland und die daraus sich ergebenden Kostenvorteile für den Anlagenkäufer könnte die von ihm tatsächlich (im Schnitt) erzielbare Rendite auch für die politische Diskussion um die Höhe der Einspeisevergütung eine sinnvollere – weil auf den Zweck der Maßnahme bezogene und leicht nachvollziehbare – Grundlage bieten.

Fußnoten

1. Reiner Priggen, Energieexperte der GRÜNEN am 03.03.2010 im Deutschlandfunk in einem gemeinsamen Interview mit dem damaligen Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU)

2. So der oben zitierte Energieexperte der GRÜNEN. Für die Feststellung, dass sich diese Frage nur unter der Annahme stellt, dass solche Renditen realistisch sind – und dass wir genau diese Annahme infrage stellen – war der Befragte leider nicht mehr erreichbar.

3. z.B. Stiftung Warentest: „Bis zu 7 Prozent Rendite im Jahr können Hauseigentümer mit einer Solarstromanlage auf dem Dach erzielen. Im Einzelfall sogar mehr.“ (www.test.de/themen/umwelt-energie/rechner, Stand 01.07.2011)

4. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetGas/ErneuerbareEnergienGesetz/VerguetungssaetzePVAnlagen/VerguetungssaetzePhotovoltaik_Basepage.html

5. Bei Schrägdachmontage belegt eine PV-Anlage je kWp eine Dachfläche von 8 bis 12 qm (Quelle u.a.: www.westfalensolar.de/photovoltaik.html#flaecheprokwp). Eine Hausdachanlage mit 5 kWp benötigt damit eine Fläche von 40 bis -60 qm.

6. Preisindex Photovoltaik (BSW, http://www.solarwirtschaft.de/preisindex)

7. Photovoltaik-Handelsplattform pvXchange (http://www.pvxchange.de)

8. Photovoltaik Preisindex (Solarserver, http://www.solarserver.de/service-tools/photovoltaik-preisindex.html)

9. Auf Rückfrage erläutert der Solarserver, dass „Branchenkenner“ gebeten wurden, für das erste Halbjahr 2010 durchschnittliche Anlagenpreise für alle Anlagengrößen sowie separat für Anlagen unter 5 kWp („Kleinstanlagen“) und für „große Anlagen“ zu schätzen. Qualifikation und Anzahl der angesprochenen „Branchenkenner“, das Datum der Umfrage und ob in der Umfrage auch „große Anlagen“ leistungsmäßig näher spezifiziert wurden, ist nicht bekannt. Der Preisindex führt jeweils Mittelwerte der in dieser Umfrage genannten Zahlen auf.

10. Solarstrom-Vergleichsrechner (http://www.test.de/themen/umwelt-energie/rechner/Solarstrom-Vergleichsrechner-Rendite-mit-Sonne-1391893-2391893/)

11. Gabler Wirtschaftslexikon. 16. Auflage, 2004

12. aus Auswertung des Photovoltaik-Preisindex (Solarserver) im Mai 2011: 2,51 €/Wp für eine Kleinstanlage mit Dünnschichtmodulen

13. Schlesinger et al.: Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze für solare Strahlungsenergie (Endbericht). prognos AG, Berlin, 10. Dezember 2009, S. 20 (Download unter http://www.bmwi.de)



Nachtrag: In einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vom 11. Juli 2011 beziffert man notwendige Investitionsanreize der Energiewirtschaft zum Ausbau der Energienetze wie folgt: „Um Investitionen in Deutschland interessant zu machen, müsste (...) in Deutschland ein vergleichbarer nominaler Eigenkapitalzins zumindest in Höhe von 11,6 Prozent festgelegt werden.“ (Quelle: http://www.bdew.de/internet.nsf/id/C404DCAFDC0E22B9C12578CA00360603?open&WT.mc_id=Pressemeldung-20110711)

Solaranlagenbetreiber sollten sich also nicht mit weniger Investitionsanreizen zufrieden geben.