Neulich hab ich mir die neue Ladesäulenverordnung (LSV) durchgelesen. Ich wollte herausfinden, ob meine Carport-Steckdosen für meine Elektroautos nun durch die LSV betroffen sind oder nicht. Ganz praktisch lade ich hier schon seit 15 Jahren Elektrofahrzeuge. Technisch nach derzeitigen Elektro-Vorschriften alles mit Sicherungen und kräftigen Kabeln von einem Elektrofachbetrieb nach unseren jeweiligen Bedürfnissen installiert und erweitert. Durch die Ladeverzeichnisse LEMnet und Drehstromkiste haben sich schon Tesla, Twike, Smart und andere Fahrzeuge hier eingestellt. Beim Laden hat immer alles geklappt. 
 
Klappt‘s nun durch die LSV besser? Muss ich noch was nachinstallieren? Noch irgendwo anmelden? Muss nun eine Prüfperson die Lademöglichkeit testen? 
 
Nach Durchsicht der LSV nun ein dicker Kloß im Hals. Mein Carport ist derzeit laut LSV als ein öffentlich zugänglich definierter Normalladepunkt anzusehen. Demnach müsste ich meine Wallbox (Wandladestation) dort immer installiert belassen, denn Normalladepunkte müssen immer mindestens eine Typ2-Dose zur Verfügung haben. Die Wallbox zu Hause lassen will ich aber nicht, denn die Box geht bei unseren Fernfahrten mit auf Reisen. 
 
Mein Vorteil: Drehstrom gibt es immer und überall. Wartet nun ein Knöllchen am Ende der Urlaubsfahrt auf mich? Nein, schlimmer, denn bei Nichteinhaltung der LSV darf die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde den Betrieb meiner Lademöglichkeit untersagen. Ich tröste mich damit, dass ich wenigstens bei der Anzeige- und Nachweispflicht Bestandsschutz genieße und die Ladestation noch nicht bei der Regulierungsbehörde melden muss. Mir wird ganz unwohl bei dem Gedanken, was passiert, wenn - wie in Norwegen angedacht - das Laden an normalen Steckdosen verboten werden soll. Wie weit wird es dann in Deutschland (de)reguliert? 
 
Neulich wollte ich meinen Arbeitgeber bitten, Ladedosen für Mitarbeiterfahrzeuge zu errichten, damit zur Mittagszeit möglichst viele E-Fahrzeuge das PV-Peak der Solarstromerzeugung verringern und möglichst viel EE-Strom in die E-Fahrzeuge geladen werden kann. Nach Durchsicht der LSV bin ich nun selbst ins Schleudern gekommen. Dürfte das nun meine Firma, oder dürfte sie nicht? Ist diese Lademöglichkeit dann auch ein Normalladepunkt? Dann überall teure Typ2-Dosen? Hmm… dieser Antrag muss wohl noch warten… und das ist sicherlich schlimm, denn die LSV soll ja den Ausbau der E-Mobilität steigern und nicht bremsen. 
 
Neulich wollte ich im Altmühltal an einer Ladesäule laden, doch da stand ein riesiger SUV. Mist, denk ich mir, wieder so ein „Rauchender Verbrenner“, der rücksichtslos alles zuparkt. Doch Halt… dieser 2,5 Tonnen schwere Donnerbolzen ist ja ein Plug-in-Hybridantrieb und darf nach der geltenden LSV hier parken und laden. Geladen hat er aber nicht, er nutzte nur den kostenlosen Parkplatz und war nicht mit der Ladesäule durch ein Kabel verbunden. Da sah ich aber alt aus, denn ohne Nachladen käme ich heute nicht mehr nach Hause. Die Zukunft wird diese Situation wohl öfters mit sich bringen, werden derzeit doch mehr Hybrid- als reine Elektrofahrzeuge verkauft. 
 
Neulich war ich wieder in einer großen Stadt, dort wieder hin zur Ladesäule und … Pech gehabt. Die Station ist durch Dauerparker belegt. Beide Fahrzeuge waren bereits fertig geladen, aber da ich hier auf einem P+R Parkplatz bin, rechne ich nicht damit, dass die Besitzer der E- Fahrzeuge gleich wieder erscheinen werden. Da wäre eine Art Parkuhr gut, die die Rück-Ankunftszeit des Fahrers anzeigt. Oder eine weitere Dose, die aktiv geschaltet werden kann, sobald ein bereits mit der Ladestation verbundenes Fahrzeug fertig geladen ist. Für Innovationen bietet die LSV meiner Ansicht nach wenig Spielraum. 
 
Neulich habe ich auch über den Kauf eines weiteren E- Fahrzeugs nachgedacht. Ein Leaf von Nissan geistert als Wunsch in meinem Kopf herum. Vor allem dessen CHAdeMO-Schnellladung imponiert mir, da dieses Protokoll- und Steckersystem schon einige Betriebsjahre existiert und zudem auch die Bidirektionalität unterstützen könnte. Da könnte dann das Auto im Carport zum Notstromaggregat für unser Haus werden. Die LSV aber schreibt als Mindeststandard die CCS-Combo-2 vor. Da wird es dann nichts mehr mit meiner Vision, dass ein großer P+R – Parkplatz durch die vielen dort stehenden Elektrofahrzeuge Stromspitzen aus dem Netz nimmt und bei Strommangel ins Netz zurückspeisen kann. 
 
Neulich hab ich auch in einer Stellungnahme von Tomi Engel zur LSV gelesen, dass er die Beschreibung der Kommunikationssprache zwischen Station und Fahrzeug in der LSV vermisst. Es ist zwar geregelt, welche Stecker die Kommunikation Station - Fahrzeug herstellen, es ist aber noch nicht klar, in welcher Sprache die digitale Übermittlung stattfinden muss. 
 
Auch noch so eine Geschichte zum Verursacherprinzip: 
Neulich bin ich bei einer Sonntagsfahrt etwas vom Kurs abgekommen und wollte auf einem großen Parkplatz nachladen. Kein Problem, die Säule gefunden, durch Münzeinwurf und ganz ohne Vorvertrag (Ladekarte) aktiviert sich die Lademöglichkeit, doch oh Schreck: 30 Cent für 15 Minuten … bei 2,4 kW Strombezug also 50 Cent für nur EINE kWh! Schade, dass ich kein Tesla bin, der hier durch die 22 KW Ladeleistung (yeah, Tesla kann schneller laden, die Typ-2 Dose aber nicht schneller liefern) einen Preis von 5 Cent erreicht hätte. Ist es wirklich sinnig, dass teure Autos billigeren Strom bekommen? 
 

Fazit:

Die Szene ist jung und muss noch viele Entwicklungsstufen durchstehen. Wenigstens in den ersten Jahren sollte viel Spielraum für Innovationen und Schutz für Pionierleistungen eingeräumt sein. Bei Gesprächen mit Versorgungsbetrieben steht immer eine einseitige Kostenbetrachtung im Fokus. Es wird hierbei übersehen, dass die meisten Elektrofahrzeuge zu Hause geladen werden. Dadurch steigt der Stromumsatz mit den Hausanschlusskunden, deren Durchsatz übers Jahr gesehen durch die Elektromobilität eine starke Erhöhung erfährt. Und das, ohne auch nur eine Broschüre zu drucken oder auch nur eine Klemme verschrauben zu müssen. Für diesen Mehrgewinn kann die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in den weitesten Teilen erschlossen werden. 
 

Zum Autor:
Herwig Hufnagel, Maschinenbau-Techniker 
Verheiratet, 2 Kinder: Nach eigener Aussage Motivation, sich für eine kriegsfreie und klimaschonende Lebensweise einzusetzen. 
seit 1994 Mitglied im SFV und 
seit 2002 Ansprechpartner der SFV- Infostelle Nordbayern

 
 
Die Ladesäulenverordnung (LSV) ist eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlassene Verordnung, mit deren Vorgaben der Ausbau von Stromtankstellen in Deutschland beschleunigt und Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Sie regelt die „technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“. 
 
Die Verordnung, deren Rechtsgrundlage § 49 Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes ist, trat am 17. März 2016 in Kraft.
 
Die LSV ist beim BMWi abrufbar:
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