Text des Appells:

Der Bundestag möge zur Beschleunigung des Umstiegs auf Erneuerbare Energien und zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Fehlinvestitionen in veraltete fossil/nukleare Technologien eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz beschließen: Die Höhe der Solarstromvergütung soll nur dann um jährlich mehr als 5 Prozent gesenkt werden, wenn die Rendite der Anlagenbetreiber die in der fossil/nuklearen Energiewirtschaft üblichen Renditen zuzüglich der Klimaschaden- und Entsorgungs-Folgekosten übersteigt.

Begründung:

Nach dem enttäuschenden Ausgang der Klimakonferenz in Kopenhagen bleibt nur noch eine Verstärkung der nationalen Aktivitäten. Dazu sind gesetzgeberische Maßnahmen zur möglichst frühen Umstellung der Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien notwendig.

Der vorliegende Appell befasst sich speziell mit der verstärkten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom, da hier bereits im EEG 2009 eine Fehlentscheidung getroffen wurde und nun eine weitere droht: Derzeit wird die Absenkung der Einspeisevergütung als Wachstumsbremse eingesetzt (§ 20 EEG 2009). Der jährliche Zuwachs der PV in Deutschland soll in planwirtschaftlicher Weise auf einen von der Regierung festgelegten Wachstumskorridor beschränkt werden. Dies ist mit dem Klimaschutzgedanken nicht vereinbar. Die Tatsache, dass diese neue Technik schon seit Jahren schneller wächst als (amtlich) prognostiziert, sollte vielmehr genutzt werden.

Eine Wachstumsbeschleunigung beim Ausbau der Solarstromerzeugung wird globale Auswirkungen im Kampf gegen den Klimawandel haben, denn sie wird auch die Verbraucher in anderen Ländern dazu befähigen, fossile durch solare Stromerzeugung zu ersetzen.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ergeben sich erhebliche Vorteile: Deutschland kann sich wieder an die Spitze der Technologieentwicklung setzen. Es entstehen zukunftssichere Arbeitsplätze bei den mittelständischen deutschen Firmen, die Solaranlagen auf den Dächern und Fassaden montieren oder Wechselrichter und sonstiges Zubehör oder Solarmodule herstellen. Das dazu notwendige Kapital wird von Privatpersonen aufgebracht. Gerade bei der Photovoltaik kann und will sich ein großer Teil der Bevölkerung aktiv beteiligen. Millionen von Bürgern haben bereits in der Vergangenheit Milliarden für den Ausbau der Photovoltaik auf ihren Dächern und Fassaden bereitgestellt. Dieses Kapital einschließlich Zinsen wird ihnen nach dem Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und dem EEG erst im Laufe von 20 Jahren über den Strompreis wieder zurückgegeben (refinanziert). StrEG und EEG gehören damit zu den erfolgreichsten Investitionsanreizprogrammen der Bundesrepublik, genießen weltweit ein einzigartiges Ansehen und wurden von vielen Staaten in ähnlicher Weise eingeführt. Sehr wichtig ist in der aktuellen Schuldenkrise: Beide Gesetze belasten den Bundeshaushalt nicht.
Je schneller die Umstellung erfolgt, desto weniger Volksvermögen wird in sogenannten "Brückentechnologien" gebunden, die zu einer erheblichen volkswirtschaftlichen Belastung werden können, da sie schon zum Zeitpunkt der Errichtung nicht mehr dem möglichen Stand der CO2-Vermeidung oder der Vermeidung von radioaktiven Abfällen entsprechen.

Die Sorge einer sogenannten "Überförderung" teilen wir nicht. Bei verlässlichen Rahmenbedingungen werden die Gewinne in den weiteren Ausbau der Produktionskette gesteckt.

Wenn wir hingegen bei der Einführung der Erneuerbaren Energien geizen, werden wir unvergleichlich viel höhere Verluste durch den Klimawandel erleiden.

Versand des Appells

Wer diesen Appell an möglichst viele Politiker versenden will, warte bitte noch die nächste (oder übernächste) Rundmail ab, in der der SFV genauere Angaben über eine effektive Versendungsart mitteilen wird.
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