Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung herausfallen. Anlagen mit insgesamt über 100 Megawatt stehen nach jetziger Gesetzeslage ab 2021 vor dem Aus. In den Folgejahren kommen sukzessive immer mehr Anlagen hinzu.

Nicht nur in Aachen, der Geburtsstadt der "kostendeckenden Einspeisevergütung für Solarstrom", sondern auch in vielen anderen Regionen gibt es Solaranlagen aus dieser Zeit. Sie wurden in den Anfangsjahren von Energiewende-Pionieren auf die Dächer gebracht - trotz hoher finanzieller Risiken und trotz mangelnder Langzeiterfahrungen auf dem Gebiet der Photovoltaik. Durch das Engagement der Pioniere erhielt eine junge Technik die Chance zur Marktreife.

Wenn die EEG-Förderung endet, gibt es nach derzeitigem Stand keine sichere Finanzierungsgrundlage für Ü20-Anlagen. Anlagenbetreiber und Fachleute diskutieren deshalb schon lange darüber, ob und wie die robuste, leistungsfähige Solartechnik weiter betrieben werden könnte. Einig ist man sich darüber, dass es aus ökologischer und energiewirtschaftlicher Sicht geboten wäre, den Weiterbetrieb von PV-Altanlagen nach Ablauf der gesetzlichen Vergütungspflichten zu stützen. Intakte und funktionsfähige Solaranlagen zu demontieren, zu recyceln oder ungenutzt auf den Dächern zu belassen muss vermieden werden. Der SFV hat Informationen zusammengetragen und Forderungen an die Politik formuliert.

Wann? 07.02.2020, 15:55 Uhr

Wo? Chamer Steig 1,(Stadthalle) 93426 Roding

Weitere Informationen: 27.Kongress Bayerischer und Österreichischer Solarinitiativen 2020, https://www.solarinitiativen.de/jahrestagung-2020-cham