Der Solarenergie-Förderverein Deutschland nimmt die unzeitige Absenkung der Einspeisevergütung zum Anlass für den Versuch einer grundsätzlichen Klärung.

Er hat ein Gutachten der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik unter Leitung von Professor Dr. Felix Ekardt bestellt, welches sich der Frage widmet, inwieweit vor einem nationalen oder transnationalen Verfassungsgericht Grundrechtsschutz wegen der bisherigen, national wie transnational unzulänglichen Klimapolitik erlangt werden kann.

Dies schließt insbesondere die genaue Untersuchung der folgenden Fragen ein:

  • Lässt sich (in Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsmeinung) ein grundrechtlicher Anspruch auf einen verstärkten Klimaschutz herleiten, ggf. auch zugunsten künftiger Generationen? Lässt sich also zeigen, dass der demokratische Gesetzgeber in Deutschland und der EU seine Spielräume überschritten hat -- und den Grundrechtsschutz einseitig zugunsten bestimmter Freiheitsaspekte verengt hat, zu Lasten der Freiheitsvoraussetzungen dauerhafte Energieversorgung und Klimastabilität?
  • Wäre eine Klage eher vor dem Bundesverfassungsgericht, vor dem Europäischen Gerichtshof oder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aussichtsreich?
  • Welche Personenkreise kämen mit welchen rechtlichen Anträgen als Kläger eines solchen Rechtsbehelfs in Betracht?
  • Lässt sich aus der angekündigten Solarkürzung 2010 eine Verstärkung möglicher grundrechtlicher Klagepositionen herleiten?

Das Gutachten wollen wir im Juni öffentlich machen und nötigenfalls selbst die Verfassungsbeschwerde einreichen.

Mehrfach wurde uns dafür bereits Hilfe angeboten. Und in der Tat, zur Umsetzung dieser Pläne braucht der SFV auch Ihre Hilfe.

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Politik und Bevölkerung brauchen Zeichen der Hoffnung, damit nach dem Desaster von Kopenhagen die Gegenwehr gegen den Klimawandel in Gang kommt.