Wir brauchen aus Klimaschutzgründen und auch im Zuge der Ressourcenverknappung eine möglichst schnelle Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien (EE). Ein gewünschter Einsatz von am Markt noch nicht etablierten Techniken erfolgt normalerweise über finanzielle Anreize und/oder Subventionen, denn: private Investitionen werden nur dort getätigt, wo auch Renditen erwirtschaftet werden können. Die gewünschte Lenkungswirkung hin zu Erneuerbaren Energien wird seit gut 10 Jahren vor allem durch das EEG erreicht. Dabei wird die Einspeisevergütung für EE über ein Umlageverfahren von jedem Stromverbraucher über den Strompreis finanziert. Die Vergütung soll einen wirtschaftlichen Betrieb der EE-Anlage garantieren.
Die Energiekonzerne handeln natürlich auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen: sie wollen aber primär nicht in EE, sondern in neue fossile Kraftwerke investieren, u.a. weil sie erwarten, dort hohe Gewinne erwirtschaften zu können. Woher kommt diese Erwartungshaltung? Hintergründe dieser sehr langfristigen, oft über 40 Jahre angelegten Investitionsentscheidungen könnten u.a. Subventionen und Vergünstigungen von Seiten des Staates sein, die letztlich ein umweltschädliches Wirtschaften forcieren.

Welche staatlichen Förderungen erhalten die fossilen Energien?

In zwei Studien des „Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)“ im Auftrag von Greenpeace wurden die staatlichen Förderungen der Stein- und Braunkohle sowie der Atomenergie im Zeitraum 1950 – 2008, aber auch die zukünftig bereits jetzt quantifizierbaren Subventionen und staatlichen Vergünstigungen ermittelt [1] [2].

Demnach ergab sich den Studien zufolge (s.Tabelle) in diesem Zeitraum - direkt oder indirekt - eine Förderung auf den Primärenergieverbrauch von 0,95 Cent je kWh bei der Steinkohle und 0,5 Cent je kWh bei der Braunkohle. Nach Aussagen der Autoren „ist der spezifische Förderwert für eine kWh Steinkohlestrom sogar etwa dreimal so hoch, da rund zwei Drittel der eingesetzten Primärenergie als Umwandlungsverluste verloren gehen.“ Die durchschnittliche Förderung von Atomstrom entsprach 3,9 Cent je kWh (real). Somit hat der Steuerzahler bisher eigentlich für eine Verbilligung der fossilen Energien gesorgt.

Tabelle: Staatliche Förderung fossiler Energieträger 1950-2008 (in Preisen 2008)

Alle Angaben in Mrd. € (Schätzungen) Steinkohle Braunkohle Atomenergie
       
A. Finanzhilfen 187,2 0,04 >60,8
B. Steuervergünstigungen 101,4 51,6 >64,8
C. Budgeunabhängige staatliche Regelung 42,1 39,6 >39,1
Summe A+B+C 330,7 91,2 >164,7
Durchschnittlich in Ct pro kWh1 0,95 0,5 >3,9
1 bei Steinkohle und Braunkohle in Cent pro kWh PEV (Primärenergieverbrauch)

Bei der Ermittlung der Daten wurde von FÖS nicht nur das im Subventionsbericht des Bundes aufgelistete Zahlenmaterial über Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen verwendet (Subventionen im engeren Sinne). Die Autoren der Studien gehen von einem weiten Subventionsbegriff aus und bezogen auch indirekte staatliche Regelungen (z.B. Förderwert des Emissionshandels oder auch des unvollständigen Wettbewerbs in der Elektrizitätswirtschaft) ein, die die fossilen und atomaren Energien begünstigen (siehe Schaukasten).


Finanzhilfen:
z.B. Bürgschaften, Zwischen- und Endlager (Asse, Morsleben...), Standortsuche, Forschung und Entwicklung (bei der Braunkohle Pilotvorhaben CCS), Absatz-, Modernisierungs-, Stilllegunsgsbeihilfen... (Steinkohle)
Steuervergünstigungen:
z.B. Steuervergünstigungen bei Energiesteuern, Befreiung Förder-, Wasserabgabe, Ertragssteuerminderungen durch Rückstellungen (Atomenergie)
Budgetunabhängige staatliche Regelungen:
Förderwert des Emissionshandels, Duldung unvollständigen Wettbewerbs in der Elektrizitätswirtschaft

Deutlich wurde beispielsweise, dass Braunkohle im Prinzip zwar keine direkten Zuwendungen erhält, aber trotzdem von Förderungen wie z.B. Steuervergünstigungen und Finanzhilfen oder der bisher kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten profitiert.

Nach Angaben der Autoren konnten in den Studien nicht alle Vergünstigungen oder Vorteile quantifiziert bzw. geschätzt werden, so dass es teils bei einer Benennung des Problems bleiben mußte: So heißt es z.B in der Studie „Staatliche Förderung der Atomenergie“.: Die Zusammenstellung „..nicht vollständig erfassten Fördertatbestände zeigt, dass die tatsächlichen Gesamtkosten der Atomenergie für Staat und Gesellschaft auch mit dieser Studie noch längst nicht vollständig beziffert werden können – sie liegen deutlich über dem, was wir bis heute nachweisen können.“

Externe Kosten?

Ebenfalls in den Zahlenwerten der Tabelle nicht inbegriffen sind „Externe Kosten“, u.a. weil die Ermittlung schwierig, oder auch die Zuordnung als öffentliche Subvention strittig sei. Unter dem Begriff „Externe Kosten“ sind den Autoren zufolge Kosten gemeint, „die nicht die Nutznießer einer Leistung, sondern Dritte tragen“. Zu nennen seien hier dabei z.B. die Endlagerung der verbrauchten Brennelemente oder die durch den Ausstoß von CO2 klimabedingten weltweiten Veränderungen. Als sehr problematisch wird von den Autoren die in der Literatur genannte Bandbreite externer Kosten der Atomenergie angesehen (0,1 bis 270 Ct/kWh), so dass sie in der nebenstehenden Aufstellung fehlen.

Bereits im Jahr 1992 führte jedoch Herr Dr. Eberhard Moths (BMWi) in der Studie „Internalisierung der externen Kosten“ aus, dass Stromkunden allein für die jährliche Risikoversicherung der externen Kosten eines Kernschmelzunfalls ca. 1,80 Euro/kWh auf die Stromrechnung draufzuzahlen müssten. [3]

Zukünftige Entwicklung

Leider gibt es immer noch Förderungen, die auch heute noch direkte Wettbewerbsvorteile für die fossilen und nuklearen Energien hervorrufen. Im Bereich der Atomenergie sind dies z.B. Steuerbefreiungen für Rückstellungen der Atomwirtschaft, Vorteile aus der Strompreiserhöhung durch den Emissionshandel oder fehlende externe Kosten. Die Autoren beziffern die bereits jetzt bekannten zukünftigen Förderungen für die Atomenergie auf mehr als 7,5 Cent je kWh.

Im Bereich der Steinkohle sollten die Subventionen nach dem Steinkohlefinanzierungsgesetz bis 2018 abgebaut sein, so die Autoren, es seien leider aber sogar noch neue Fördertatbestände geplant: z.B. für die geplante CCS-Technologie oder die Förderung des Baus neuer Kraftwerke aus Erträgen des Emissionshandels. Entsprechendes gilt auch für die Braunkohle.

Zusammenfassung

Aus den Studien wird deutlich, dass es wesentlich mehr Vergünstigungen für die fossilen Energien von staatlicher Seite gibt, als im Subventionsbericht der Bundesregierung angegeben. Auch werden Kosten für Umweltauswirkungen bisher kaum den Verursachern, den konventionellen Energien, angelastet. Dies ist ein eindeutiger Nachteil für die Einführung Erneuerbarer Energien. Würden die tatsächlichen Kosten z. B. den fossilen Energien zugrunde gelegt, wären deren Strompreise schon wesentlich eher gestiegen; die Erneuerbaren Energien hätten sich am Energiemarkt vermutlich deutlich besser etabliert. Die Autoren kommen bei der Analyse der Förderung von Atomenergie sogar zu Folgendem: „Hätten die Atomenergiebetreiber allerdings in der Aufbauphase auch nur einen relevanten Teil der Kosten selbst tragen müssen, wäre die Technologie nie eingeführt worden. Die hohen vergangenen Förderungen haben die heutige Marktposition der Atomenergie überhaupt erst ermöglicht.“


Quellen
[1] http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/energie/Kohlesubventionen_1950-2008.pdf
[2] http://www.foes.de/pdf/90903-Subventionen_Atomkraft_Endbericht-3%20li.pdf
[3] Internalization of external costs during the crisis for economic policy or as a crisis for economic policy, Eberhard Moths, Bundesministerium für Wirtschaft, Bonn, 8.-11. September 1992, Racine, Wisconsin USA