Einleitung

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) erarbeitet zurzeit ein Sondergutachten zur Zukunft der Stromversorgung in Deutschland mit Blick auf das Jahr 2050. Als zentrale Herausforderung erachtet er den Übergang zu einer nachhaltigen Stromerzeugung, die Treibhausgasemissionen weitestgehend vermeidet.

Der Fokus des Sondergutachtens und dieses Thesenpapiers ist auf die Elektrizitätserzeugung gerichtet, da diese derzeit einen großen Teil der deutschen Treibhausgasemissionen verursacht. Der Strombereich zeichnet sich durch extrem lange Investitionszyklen bei Kraftwerken und Netzen aus. Die Investitionsentscheidungen der nächsten zehn Jahre können deshalb die Emissionssituation bis nach 2060 bestimmen. Das deutsche Stromversorgungssystem muss dabei im europäischen Kontext betrachtet werden.

In diesem Thesenpapier möchte der SRU zentrale Thesen und Fragestellungen, die sich aus seinen bisherigen Überlegungen ergeben, vorab zur Diskussion stellen. Es zeichnen sich im Energiesektor Entscheidungen von großer Tragweite ab, deren mittelfristige Konsequenzen noch nicht hinreichend geklärt sind. Der SRU hält deshalb eine frühzeitig und breit geführte öffentliche Debatte zu diesem Thema für erforderlich. Mit diesem Thesenpapier möchte er den Anstoß zu einer solchen gesellschaftlichen Diskussion geben. Für die Zukunft der Stromversorgung in Deutschland sind grundsätzlich vier verschiedene Optionen denkbar:

Option 1: Die schnelle Erneuerung des vorhandenen Kraftwerksparks (vor allem Kohlekraftwerke) ohne Einsatz von Kohlendioxidabscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage – CCS);

Option 2: Die spätere Erneuerung des vorhandenen Kraftwerksparks (vor allem Kohlekraftwerke) mit Einsatz von CCS ab circa 2020;

Option 3: Die Laufzeitverlängerung, der Ausbau und Neubau von Atomkraftwerken;

Option 4: Der Ausbau der erneuerbaren Energien.

Seit Jahren wird in Deutschland kontrovers diskutiert, welche dieser Optionen eine nachhaltige und sichere Stromversorgung am besten gewährleistet. Darüber hinaus muss aber auch geklärt werden, ob und inwieweit diese miteinander kombinierbar sind. Der SRU stellt hierzu fünf Thesen (Anm. SFV: siehe S. 7) zur Diskussion, die in den nachfolgenden Kapiteln ausgeführt werden.

5 Thesen des Sachverstandigenrates für Umweltfragen (SRU)

These 1:
Bis 2050 müssen die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 80 % reduzieren.
Dies ist notwendig, um einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern und eine faire Lastenverteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu ermöglichen.

These 2:
Die Weichenstellungen heute prägen die Emissionen 2050.
Da viele Kraftwerkstypen eine Lebensdauer von einigen Jahrzehnten haben, muss der Zeithorizont der aktuellen energiepolitischen Diskussion erweitert werden. Investitionsentscheidungen heute dürfen die langfristig notwendige Emissionsreduktion nicht behindern. Es geht nicht mehr nur darum, ob wir unsere klimapolitischen Ziele bis 2020 oder 2030 erreichen, sondern wie wir heute die Grundlagen für einen erfolgreichen Klimaschutz bis 2050 legen können. Die aktuellen Neubaupläne für konventionelle Grundlastkohlekraftwerke (vgl. Glossar) ohne die Rückhaltung und Speicherung von CO2 (Option 1) sind daher nicht mit den Klimaschutzzielen für 2050 vereinbar.

These 3:
Eine vollständige Strombedarfsdeckung mit erneuerbaren Energien ist möglich.
Hierfür ist jedoch eine Umstrukturierung des Systems nötig, die insbesondere den Ausbau von Elektrizitätsnetzen (vgl. Glossar), Leitungen für effiziente Fernübertragung und die Bereitstellung von Speicherkapazitäten einschließt. Da der Umbau von Netzen und Speicherkapazitäten einen zeitlichen Vorlauf erfordert, müssen bereits frühzeitig Richtungsentscheidungen getroffen werden. Diese Umstrukturierung ist möglich, bedarf jedoch eines starken politischen Gestaltungswillens.

These 4:
Hohe Anteile von Grundlastkraftwerken sind mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien nicht vereinbar.
Die Einsatzmöglichkeiten von Grundlastkraftwerken werden bei einem hohen Anteil erneuerbarer Energien eingeschränkt, stattdessen werden schnellstartende Kraftwerke und Regelenergie (vgl. Glossar) benötigt. Die Optionen 1, 2 und 3 (grundlastbasierte Stromerzeugung) sind nicht mit Option 4 (Ausbau erneuerbarer Energien) kompatibel; eine Systementscheidung muss getroffen werden. Es ist technisch und ökonomisch nicht sinnvoll, beide Pfade gleichzeitig zu verfolgen.

These 5:
Die Systementscheidung sollte zugunsten der erneuerbaren Energien erfolgen.
Die Energieträger Kohle und Kernenergie können keine nachhaltige und zukunftsfähige Stromversorgung sicherstellen. Die Kernenergie ist aufgrund der ungelösten Endlagerproblematik und weiterer Risiken nicht nachhaltig. Das Wissen über die Chancen und Risiken der Kohlendioxidspeicherung, die Voraussetzung für eine weitere Nutzung der Kohle wäre, ist derzeit ungenügend. Da die Speicherkapazitäten für CO2 und die Uranvorkommen begrenzt sind, könnten Option 2 und 3 den Umstieg auf erneuerbare Energien nur um wenige Jahrzehnte aufschieben.