Datum: 22.04.2002 aktualisiert am 06.02.06
Stadtwerke Erkrath GmbH zahlt eine erhöhte Einspeisevergütung für Solarstrom
Die Stadtwerke Erkrath GmbH hat eine vorbildliche Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik entwickelt. Demnach soll die Errichtung und der Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von 1 kWp im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Erkrath GmbH mittels erhöhter Einspeisevergütung gefördert werden. Der Förderumfang beträgt ab 01.01.2002:
bei einer Anlage mit einer PV-Generator-Nennleistung von | |
1 bis < 2 kWp | 75,0 Cent/ kWh |
2 bis < 3 kWp | 70,0 Cent/ kWh |
3 bis < 5 kWp | 60,0 Cent/ kWh |
5 bis 10 kWp | 55,0 Cent/ kWh |
Die Stadtwerke Erkrath GmbH verpflichten sich die o.g. erhöhten Vergütungssätze für eine Laufzeit von 20 Jahren zu zahlen.
Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen einige Bedingungen,
die im Großen und Ganzen den Richtlinien des nordrheinwestfälischen
REN-Programmes entsprechen, vom Anlagenbetreiber erfüllt werden.
So muss der Förderantrag beispielsweise VOR der Auftragserteilung
an ein Fachunternehmen gestellt sowie bestimmte Fristen zur Realisierung
des Bauprojektes eingehalten werden. Desweiteren können Anträge
nur bis zum 30. September eines jeden Jahres gestellt werden.
Ab 2005 werden nur noch Vergütungssätze nach EEG gewährt.
Informationsunterlagen sowie Förderanträge können direkt
bei den
Stadtwerken Erkrath GmbH
Gruitener Straße 27
40699 Erkrath
Tel.: 02104-94360-18
angefordert werden.