Datum: 22.04.2002 aktualisiert am 06.02.06

Stadtwerke Erkrath GmbH zahlt eine erhöhte Einspeisevergütung für Solarstrom

Die Stadtwerke Erkrath GmbH hat eine vorbildliche Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik entwickelt. Demnach soll die Errichtung und der Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von 1 kWp im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Erkrath GmbH mittels erhöhter Einspeisevergütung gefördert werden. Der Förderumfang beträgt ab 01.01.2002:

 

bei einer Anlage mit einer PV-Generator-Nennleistung von
1 bis < 2 kWp 75,0 Cent/ kWh
2 bis < 3 kWp 70,0 Cent/ kWh
3 bis < 5 kWp 60,0 Cent/ kWh
5 bis  10 kWp 55,0 Cent/ kWh

Die Stadtwerke Erkrath GmbH verpflichten sich die o.g. erhöhten Vergütungssätze für eine Laufzeit von 20 Jahren zu zahlen.

Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen einige Bedingungen, die im Großen und Ganzen den Richtlinien des nordrheinwestfälischen REN-Programmes entsprechen,  vom Anlagenbetreiber erfüllt werden. So muss der Förderantrag beispielsweise VOR der Auftragserteilung an ein Fachunternehmen gestellt sowie bestimmte Fristen zur Realisierung des Bauprojektes eingehalten werden. Desweiteren können Anträge nur bis zum 30. September eines jeden Jahres gestellt werden.

Ab 2005 werden nur noch Vergütungssätze nach EEG gewährt.

Informationsunterlagen sowie Förderanträge können direkt bei den
            Stadtwerken Erkrath GmbH
            Gruitener Straße 27
            40699 Erkrath
            Tel.: 02104-94360-18
angefordert werden.