Datum: 01.1.2009
 

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von  Photovoltaikanlagen

Alle Angaben ohne Gewähr
Die nachfolgende Aufstellung der wichtigsten Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird auch nicht garantiert, dass Änderungen einzelner Programme zeitnah eingearbeitet werden. Über die Aktualität und Besonderheiten von einzelnen Förderprogrammen empfiehlt sich immer eine schriftliche Anfrage bei den entsprechenden Institutionen.


-Bundesprogramme


-Landesprogramme


-spezielle Darlehen der Privatwirtschaft


Einige Kommunen/Stadtwerke und/oder Stromversorger unterstützen den Bau von Solaranlagen auch durch einen Zuschuss; eine Nachfrage lohnt sich.
 
 

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich 
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

Antragsberechtigt: "Stromeinspeiser" in die Netze  für die allgemeine Versorgung mit Strom

Art der Förderung: gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien

Förderquote/Summe: Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien in ihr Netz aufzunehmen und zu einem Mindestsatz zu vergüten. Die Höhe der Einspeisung richtet sich nach dem Ort der Installation (Dach, Fassade, Freifläche...), der Größe der Anlage und nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Vergütung wird für 20 Jahre plus Restmonate des Inbetriebnahmejahres gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch monatliche Abschlagszahlungen sowie einer jährlichen Abrechnung.

Eine Übersicht über die Mindestvergütungen für Solarstrom in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmedatum finden Sie hier.

Einzelheiten zur gestaffelten Vergütung und besonderen Bestimmungen für Freilandanlagen entnehmen Sie bitte dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG

Quelle: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), BGBl 1 Nr. 40 vom 31.Juli 2004, S. 1918

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KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen"

Das Förderprogramm ist zum 31.12.2008 beendet worden. Seit 01.01.2009 können Anträge zur Förderung von Solarstromanlagen über das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmvariante Standard gestellt werden.

Fördergebiet: Bundesrepublick Deutschland

Antragsberechtigt: Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb kleinerer Photovoltaikanlagen, (Privatpersonen, gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Landwirte).

Art der Förderung: Darlehen (zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren), 
Kreditlaufzeit i.d.R.:
10 Jahre - 1 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
20 Jahre - 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

Der Zinssatz wird für 5 oder 10 Jahre festgelegt. Nach Ablauf erfolgt eine Anpassung
Die aktuell gültigen Nominal- und Effektivzinssätze sind bei der KfW zu erfragen. Fax-Abruf: (069) 74 31 42 14 oder bei der KfW Förderbank

Tilgung:
In den tilgungsfreien Anlaufjahren erfolgt eine vierteljährliche Begleichung der Zinsen, dann vierteljährliche Annuitäten.
Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig in Teilbeträgen kostenfrei zurückgezahlt werden.

Auszahlung:
Der Kreditbetrag wird zu 96 % ausgezahlt.
Zwei Tage und einen Monat nach Zusage ist eine Bereitstellungsprovision zu entrichten.
Abruffrist: innerhalb von 12 Monaten nach Darlehenszusage.

Förderquote/-summe: Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; Kredithöchstbetrag max. 50.000 Euro je Vorhaben

Fördergegenstand: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage; Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,
mitfinanziert werden Kosten für Messeinrichtungen, Planung, Montage sowie notwendige Netzanschlüsse,
gebrauchte Anlagen werden nicht finanziert
 

Anmerkung: 
Das Förderprogramm gilt nur für Anlagen, die die Anforderungen des EEG vom 21.07.2004 erfüllen.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Bauvorhaben ist nicht möglich.
Eine Kombination mit anderen KfW- und ERP-Programmen ist nicht möglich, wohl mit anderen Fördermitteln, soweit die Summe aller Fördermittel die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Quelle: KfW-Merkblatt 12/2005, Programmnummer:140

Info: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Fax: (069) 74 31 29 44, eMail: iz@kfw.de, Internet: www.kfw.de, Informationszentrum Tel.: (0 18 01) 33 55 77 

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KfW-Umweltprogramm

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Antragsberechtigt:  Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Dienstleistungsgewerbe), Freiberuflich Tätige, Betreibergesellschaften in der Entsorgungswirtschaft, Kooperationen, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind.

Art der Förderung: tilgungs- oder endfälliges Darlehen

Kreditlaufzeit (abh. von dem Fördergegenstand):
-Tilgungsdarlehen:
10 Jahre: max: 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
20 Jahre: 1 - 3 tilgungsfreie Anlaufjahre

-Endfälliges Darlehen:
maximal 12 bis 20 Jahre

Zinssatz:
bei 10-jähriger Laufzeit des Darlehens: fester Zinssatz
mehr als 10-jährige Laufzeit: Zinsfestschreibung von 10 oder 20 Jahren

endfälliges Darlehen: Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgeschrieben
Die aktuell gültigen Nominal- und Effektivzinssätze sind bei der KfW zu erfragen.  Fax-Abruf: (069) 74 31 42 14

Tilgung:
Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten zurückgezahlt, bei endfälligen Darlehen in einer Summe am Ende der Laufzeit.
Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden.

Zwei Tage und einen Monat nach Zusage ist eine Bereitstellungsprovision zu entrichten

Förderquote/-summe: bis zu 75% der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis zu 10 Mio EUR pro Vorhaben.

Fördergegenstand: Alle Investitionen, die zu einer maßgeblichen Verbesserung der Umweltsituation beitragen. 
- Einsatz regenerativer Energiequellen, u.a.

Anmerkung: Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank zu stellen.Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, ausgeschlossen ist das kfw-Programm "Solarstrom Erzeugen" 
Kann auch zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen außerhalb Deutschlands genutzt werden.

Quelle: Merkblatt der KfW 08/2005

Info: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Fax: (069) 74 31 29 44, eMail: iz@kfw.de, Internet: www.kfw.de, Informationszentrum Tel.: (0 18 01) 33 55 77

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ERP-Umwelt-und Energiesparprogramm

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland

Antragsberechtigt: Freiberuflich Tätige, private gewerbliche Unternehmen; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt

Art der Förderung:  Darlehen (neue Bundesländer und Berlin haben besondere Konditionen)

(alte Bundesländer)
Kreditlaufzeit (abh. von dem Fördergegenstand):
- bis 10 Jahre
- bis 15 Jahre für Bauvorhaben
jeweils höchstens 2 tilgungsfreie Jahre

Zinssatz:
bei 10-jähriger Laufzeit des Darlehens: fester Zinssatz
mehr als 10-jährige Laufzeit: neue Zinsfestschreibung für die Restlaufzeit

Die aktuell gültigen Nominal- und Effektivzinssätze sind bei der KfW zu erfragen.  Fax-Abruf: (069) 74 31 42 14

Tilgung:
Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten zurückgezahlt.
Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden.
 

Förderquote/-summe: 50 % der förderfähigen Investitionskosten, für KMU gem. EU-Definition bis zu 75 % der Investitionskosten

Höchstbetrag:
1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin 
500 TEUR in den alten Bundesländern
 

Fördergegenstand: Einsatz regenerativer Energiequellen, u.a.

Anmerkung: Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank zu stellen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. 

Quelle: Merkblatt der KfW 8/2005

Info: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Fax: (069) 74 31 29 44, eMail: iz@kfw.de, Internet: www.kfw.de, Informationszentrum Tel.: (0 18 01) 33 55 77

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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)  für Unternehmen der
Landwirtschaft 

Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland (in einigen Bundesländern ist keine Förderung möglich)

Antragsberechtigt: Unternehmen der Landwirtschaft (u. a. abhängig von der Größe)

Art der Förderung: 
- kleine Investitionen (bis 100.000 Euro): Zuschüsse oder Zinsverbilligung für Kapitalmarktdarlehen 
- große Investitionen ( von 50.000 Euro bis 1,25 Mio Euro)  Zuschüssen oder zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen.
- Zuschüsse für Betreuung

Förderquote/-summe: 
- kleine Investition: Zinsverbilligung von bis zu 5 % für max. 10 Jahre bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von 10.000  bis 100.000 Euro oder einmaliger Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Investition.

- große Investition: Zinsverbilligung von bis zu 5 % für max. 20 Jahre bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 bis 1,25 Mio. Euro oder einmaliger Zuschuss von bis zu 20 % der förderfähigen Investition.

- Junglandwirte können besondere Konditionen erhalten.

Fördergegenstand: u.a. Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung und -umstellung auf alternative Energiequellen, z. B. Solaranlagen

Besonderheiten:
Es gilt die de-minimis-Regelung, d.h. innerhalb von drei Jahren darf der/die Antragsteller/in nicht mehr als 100.000 Euro an Beihilfen erhalten.
Die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten darf 90.000 Euro und Jahr nicht überschreiten.
Voraussetzung für die Antragstellung: Nachweise der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, Qualifikation des Antragstellers u.v.m. Das Förderprogramm ist befristet.

Anmerkung: Die einzelnen Richtlinien der Länder sind bei den Landwirtschaftskammern oder bei den Landwirtschaftsministerien erhältlich.

Quelle: Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen, Oktober 2003. Die Broschüre kann bestellt werden beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Postfach 301163, 53191 Bonn, eMail: broschuerenbestellung@bmvel.bund.de, Tel: 0180-5221997, Fax:0180-5221996.

 

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progres.nrw (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
in Nordrhein-Westfalen - Photovoltaik) 

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigte:  natürliche Personen, juristische Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und gemeinnützige Vereine. Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht antragsberechtigt. Ausnahmen sind möglich (Träger von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen mit hohem Multiplikatoreneffekt, Einzelzustimmung durch das Ministerium.)

Art der Förderung: Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Förderquote/-summe: 
- 500 €/kWp, unabhängig von der Anlagentechnik. Förderfähig ist eine installierte Gesamtleistung von bis zu 10 kWp.
- 3500 € Passivhäuser (2200 € je Wohnung)
- 2800 €, 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen (1800 € je Wohnung)

Auszahlung nach Vorlage der Verwendungsnachweise

Fördergegenstand: 
Photovoltaik-Anlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 kWp als Multiplitkatoranlagen, in Passivhäusern und sog. 3-Liter-Häusern ab einer Mindestleistung von 1 kWp (weitere Informationen sind dem Bewillingsantrag zu entnehmen).

Besonderheit:
Für das Jahr 2008 sind bis zum 30.11.2008 die Anträge zu stellen.
Vor der Bewilligung darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Hinweise in der Richtlinie beachten! 

Eine Kumulation von Zuschüssen nach dieser Richtlinie mit anderen Programmen des Landes NRW z. B. AFP (Agrarinvestitionsförderungsprogramm) ist nicht zulässig. Die Höhe aller staatlichen Subventionen ist begrenzt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich; Hinweise in den einzelnen Richtlinien sind zu beachten.
 

Quelle:
progres.nrw Richtlinie 2007 (Fortführung in 2008), RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, in Kraft getreten am 20.02.2007. Tritt am 31.12.2010 außer Kraft.

Antragsstelle:
Bewilligungsstelle: die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 8, Bergbau und Energie in NRW, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.
Antragsformulare und die progres.nrw-Richtlinie 2008 sind im Internet zu finden. Antragsvordrucke können auch bei dem Bürger- und ServiceCenter NRW unter Tel.: 0180-3190000 kostenlos bestellt werden.
 

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Zukunftsenergieprogramm ZEP Plus

a)Photovoltaikanlagen an Schulen

Fördergebiet: Saarland

Förderberechtigte: Schulen

Art der Förderung: Zuschuss

Förderquote/-summe:  Festbetragsfinanzierung  einmalig 2.600 €/ Einzelanlage

Fördergegenstand: Die Errichtung netzgekoppelter Solaranlagen zur Stromerzeugung (Fotovoltaikanlagen) an Schulen ab einer installierten Spitzenleistung von einem Kilowatt.

Besonderheit: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Befristet bis zum 31. Dezember 2007

Quelle: Internet: www.umwelt.saarland.de;  Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen im Zukunftsenergieprogramm "Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech)" vom 10. Oktober 2005

Info und Antragsformular: ARGE „Solar“ e.V., Altenkesseler Str. 17, 66115 Saarbrücken, Tel.: (06 81) 9 76 24 70, Fax: -471, www.argesolar-saar.de

 b) Förderung von kommunalen Gebietskörperschaften - ZEPplus-kommunal EU-Ziel 2-Gebiet

Fördergebiet: Saarland

Förderberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe, sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen

Art der Förderung: Anteilfinanzierung; 

Förderquote/-summe: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze

Besonderheit: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Befristet bis zum 31. Dezember 2007.

Quelle: Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts im "Zukunftsenergieprogramm plus (ZEPP) innerhalb des EU-Ziel 2-Gebietes" vom 1. April 2003; in der Fassung vom 10. Oktober 2005 Internet:www.umwelt.saarland.de

Info und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Referat A/4, Keplerstr. 18, 66117 Saarbrücken,
 

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