Datum: 01.1.2009
Alle
Angaben ohne Gewähr
Die nachfolgende Aufstellung
der wichtigsten Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es wird auch nicht garantiert, dass Änderungen einzelner Programme
zeitnah eingearbeitet werden. Über die Aktualität und Besonderheiten
von einzelnen Förderprogrammen empfiehlt sich immer eine schriftliche
Anfrage bei den entsprechenden Institutionen.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Solarstrom erzeugen
- ERP-Umwelt-und Energiespargrogramm
- KfW-Umweltprogramm
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für Unternehmen der Landwirtschaft
-Landesprogramme
- progres.nrw (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen in Nordrhein-Westfalen - Photovoltaik)
- Saarland: Zukunftsenergieprogramm (ZEP)
-spezielle Darlehen der
Privatwirtschaft
- Solarstromkredit der Landesbausparkasse Hessen-Thüringen
- Sonderkreditprogramm Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Solarkredit der Umweltbank
Einige Kommunen/Stadtwerke
und/oder Stromversorger unterstützen den Bau von Solaranlagen
auch durch einen Zuschuss; eine Nachfrage lohnt sich.
Gesetz zur Neuregelung
des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Antragsberechtigt: "Stromeinspeiser" in die Netze für die allgemeine Versorgung mit Strom Art der Förderung: gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien Förderquote/Summe:
Das
Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien
in ihr Netz aufzunehmen und zu einem Mindestsatz zu vergüten. Die
Höhe der Einspeisung richtet sich nach dem Ort der Installation (Dach,
Fassade, Freifläche...), der Größe der Anlage und nach
dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Vergütung wird für 20 Jahre
plus Restmonate des Inbetriebnahmejahres gezahlt.
Eine Übersicht über die Mindestvergütungen
für Solarstrom in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmedatum finden Sie hier.
Einzelheiten zur gestaffelten Vergütung und besonderen Bestimmungen für Freilandanlagen entnehmen
Sie bitte dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG
Quelle: Gesetz zur
Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich - Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG), BGBl 1 Nr. 40 vom 31.Juli 2004, S. 1918 |
KfW-Programm
"Solarstrom Erzeugen"
Das Förderprogramm ist zum 31.12.2008 beendet worden. Seit 01.01.2009 können Anträge zur Förderung von Solarstromanlagen über das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmvariante Standard gestellt werden. Fördergebiet: Bundesrepublick Deutschland Antragsberechtigt: Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, zur Erweiterung oder zum Erwerb kleinerer Photovoltaikanlagen, (Privatpersonen, gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Landwirte). Art der Förderung:
Darlehen
(zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien
Anlaufjahren),
Der Zinssatz wird
für 5 oder 10 Jahre festgelegt. Nach Ablauf erfolgt eine Anpassung
Tilgung:
Auszahlung:
Förderquote/-summe: Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; Kredithöchstbetrag max. 50.000 Euro je Vorhaben Fördergegenstand:
Errichtung,
Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage; Erwerb eines Anteils
an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,
Anmerkung:
Quelle: KfW-Merkblatt 12/2005, Programmnummer:140 Info: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Fax: (069) 74 31 29 44, eMail: iz@kfw.de, Internet: www.kfw.de, Informationszentrum Tel.: (0 18 01) 33 55 77 |
KfW-Umweltprogramm
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland Antragsberechtigt: Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Dienstleistungsgewerbe), Freiberuflich Tätige, Betreibergesellschaften in der Entsorgungswirtschaft, Kooperationen, Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. Art der Förderung: tilgungs- oder endfälliges Darlehen Kreditlaufzeit (abh.
von dem Fördergegenstand):
-Endfälliges Darlehen:
Zinssatz:
endfälliges Darlehen:
Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgeschrieben
Tilgung:
Zwei Tage und einen Monat nach Zusage ist eine Bereitstellungsprovision zu entrichten Förderquote/-summe: bis zu 75% der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis zu 10 Mio EUR pro Vorhaben. Fördergegenstand:
Alle
Investitionen, die zu einer maßgeblichen Verbesserung der Umweltsituation
beitragen.
Anmerkung: Der Antrag
ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank zu stellen.Kombination
mit anderen Förderprogrammen ist möglich, ausgeschlossen ist das kfw-Programm "Solarstrom Erzeugen"
Quelle: Merkblatt der KfW 08/2005 Info: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Fax: (069) 74 31 29 44, eMail: iz@kfw.de, Internet: www.kfw.de, Informationszentrum Tel.: (0 18 01) 33 55 77 |
ERP-Umwelt-und Energiesparprogramm Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland Antragsberechtigt: Freiberuflich Tätige, private gewerbliche Unternehmen; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt Art der Förderung: Darlehen (neue Bundesländer und Berlin haben besondere Konditionen) (alte Bundesländer)
Zinssatz:
Die aktuell gültigen Nominal- und Effektivzinssätze sind bei der KfW zu erfragen. Fax-Abruf: (069) 74 31 42 14 Tilgung:
Förderquote/-summe: 50 % der förderfähigen Investitionskosten, für KMU gem. EU-Definition bis zu 75 % der Investitionskosten Höchstbetrag:
Fördergegenstand: Einsatz regenerativer Energiequellen, u.a. Anmerkung: Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank zu stellen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Quelle: Merkblatt der KfW 8/2005 Info: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Fax: (069) 74 31 29 44, eMail: iz@kfw.de, Internet: www.kfw.de, Informationszentrum Tel.: (0 18 01) 33 55 77 |
progres.nrw (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen in Nordrhein-Westfalen - Photovoltaik) Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen Antragsberechtigte: natürliche Personen, juristische Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und gemeinnützige Vereine. Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht antragsberechtigt. Ausnahmen sind möglich (Träger von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen mit hohem Multiplikatoreneffekt, Einzelzustimmung durch das Ministerium.) Art der Förderung:
Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Förderquote/-summe:
Auszahlung nach Vorlage der
Verwendungsnachweise
Fördergegenstand:
Besonderheit: Quelle: Antragsstelle:
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Zukunftsenergieprogramm
ZEP Plus
a)Photovoltaikanlagen an Schulen Fördergebiet: Saarland Förderberechtigte: Schulen Art der Förderung: Zuschuss Förderquote/-summe: Festbetragsfinanzierung einmalig 2.600 €/ Einzelanlage Fördergegenstand: Die Errichtung netzgekoppelter Solaranlagen zur Stromerzeugung (Fotovoltaikanlagen) an Schulen ab einer installierten Spitzenleistung von einem Kilowatt. Besonderheit: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Befristet bis zum 31. Dezember 2007 Quelle: Internet: www.umwelt.saarland.de; Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen im Zukunftsenergieprogramm "Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech)" vom 10. Oktober 2005 Info und Antragsformular: ARGE „Solar“ e.V., Altenkesseler Str. 17, 66115 Saarbrücken, Tel.: (06 81) 9 76 24 70, Fax: -471, www.argesolar-saar.de b) Förderung von kommunalen Gebietskörperschaften - ZEPplus-kommunal EU-Ziel 2-Gebiet Fördergebiet: Saarland Förderberechtigte: kommunale Gebietskörperschaften des Saarlandes und deren Eigenbetriebe, sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Kirchen Art der Förderung: Anteilfinanzierung; Förderquote/-summe: bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Bagatellgrenze Besonderheit: Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Befristet bis zum 31. Dezember 2007. Quelle: Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts im "Zukunftsenergieprogramm plus (ZEPP) innerhalb des EU-Ziel 2-Gebietes" vom 1. April 2003; in der Fassung vom 10. Oktober 2005 Internet:www.umwelt.saarland.de Info und Antragstelle:
Ministerium für Umwelt, Referat A/4, Keplerstr. 18, 66117 Saarbrücken,
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