Datum: 12.02.2004 - überarbeitet 18.09.04
Entwurf für eine Ertragsgarantie
Bei dem folgenden Papier handelt es sich um einen Entwurf, der von jedem Installateur für seine Angebote beliebig angepasst werden kann. Verbesserungsvorschläge an zentrale@sfv.de unter dem Stichwort Ertragsgarantie sind willkommen.
Einige Installateure bieten ihren Kunden eine solche Ertragsgarantie bereits an. Sofern diese Installationsbetriebe Mitglied im SFV sind, weisen wir im Internet auf ihre Bereitschaft für eine Ertragsgarantie hin.
Ziel der Überlegungen ist es, die Vertrauenswürdigkeit eines PV-Anlagen-Angebots herauszustellen.
Das zu lösende Problem betrifft beide Seiten.
Der PV-Anlagenkäufer ist fachunkundig und kann die Qualität eines Angebots nicht beurteilen. | Der PV-Installateur sieht sich bisweilen den überzogenen Versprechungen einer unseriösen Konkurrenz gegenüber. |
Bitte prüfen Sie den folgenden Lösungsvorschlag daraufhin, ob er die hier geschilderten und weitere Probleme in fairer Weise zu einer Lösung bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf von Fabeck
Firma ....
Ertragsgarantie Vorbemerkung: Diese Ertragsgarantie ist Bestandteil unseres Angebots vom ... Sie nimmt Bezug auf die Internet-Online-Ertragsdatenaufnahme des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e. V. (SFV), zu finden im Internet unter www.sfv.de (Kästchen: PV-Strom-Erträge). Dort sind pro Monat durchschnittliche Stromerträge abrufbar, die aus den Stromerträgen von über Die von uns für Herrn/Frau ... angebotene Solarstromanlage auf dem Haus ........................................................................................................................ (Anschrift, genauere Bezeichnung der Dach- oder Fassadenfläche) mit einer Leistung von ... kWpeak wird in den ersten 12 Betriebsmonaten ab Datum der Inbetriebnahme mindestens ... Prozent der Monatserträge des Posteitzahlenbereichs von ..... bis ..... einspeisen (Garantieleistung). Diese Garantie gilt unter der Voraussetzung
Nachbesserung und/oder Konventionalstrafe Bei einer zweimaligen Unterschreitung der oben garantierten Monatserträge verpflichtet sich die Installationsfirma zur kostenlosen Nachbesserung der Anlage. Der Wertungszeitraum beginnt dann neu. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten trotz Aufforderung durch den Anlagenbetreiber keine Nachbesserung oder bleiben zweimalige Nachbesserungsversuche ohne Erfolg, so wird eine einmalige Konventionalstrafe fällig. Die Höhe der Konventionalstrafe im Vergleich zum Kaufpreis entspricht der Minderleistung der Anlage im Vergleich zur garantierten Leistung der Anlage. Die Garantieleistung und die Minderleistung werden dazu aus den aufsummierten Monatserträgen gebildet. Ort .... Datum .... Unterschrift .... |
Verbesserungsvorschläge
(16.02.04) Ab einer Anlagengröße von 10 kW verlangt der Installateur eine Fernablesung der Erträge. Dadurch verteuert sich die Anlage aber die Sicherheit steigt.(16.09.04) Der Installateur entscheidet aufgrund seiner Fachkenntnis selber, welche Abschläge von den Durchschnittswerten er bei Fassadenanlagen oder Abweichungen aus der Idealausrichtung für angemessen angemessen hält.