Freiflächenanlagen - Position des SFV

Überarbeitete Stellungnahme vom 12.07.03

Die Nutzung der Erneuerbaren Energien braucht Flächen zur "Ernte". Flächen sind ein "nicht vermehrbares Gut" und in Mitteleuropa außerdem sehr knapp. Das Potenzial der Erneuerbaren Energien hängt davon ab, dass genügend Flächen bereitgestellt werden können. Die Windenergie stößt aus diesen Gründen bereits an die ersten Grenzen und weicht jetzt auf Meeresflächen aus.

Bei den meisten Methoden der Energiegewinnung sind große Anlagen gegenüber kleinen Anlagen im Vorteil, weil größere Anlagen einen besseren Wirkungsgrad haben. Das ist bei der Photovoltaik anders. Ein besonderer Vorteil der Photovoltaik gegenüber den anderen erneuerbaren Energien liegt in der Tatsache, dass auch kleine PV-Anlagen einen gleich hohen Wirkungsgrad erreichen wie Großanlagen. Die Photovoltaik bietet deshalb die Möglichkeit, auch sehr kleine Flächenstücke effektiv nutzen zu können.

Dies ist ein zusätzlicher gesellschaftlicher Vorteil, weil er erstmalig direktes Engagement vieler Bürger bei der Stromversorgung ermöglicht.

Diese Vorteile verbinden sich mit einem weiteren Vorteil, dass nämlich Photovoltaik auch auf Bauteilen und als Bauelement genutzt werden kann, z.B. zur Abdeckung von Gebäuden als Dach oder Fassadenelemente. Diese Doppelnutzung wird auf mittlere Sicht eine erhebliche Preisreduktion für PV-Strom bewirken. Sie bietet zudem noch die Möglichkeit, die Sonneneinstrahlung sogar auf senkrecht stehenden Flächen, nämlich an Fassaden oder Lärmschutzwänden zu nutzen.

Die Vorteile, die PV-Anlagen auf Dach- und Fassadenflächen bieten können, werden nicht genutzt, wenn sie auf Freiflächen errichtet werden. Dann erhöht auch die Photovoltaik den ohnehin schon beklagenswerten Flächenverbrauch und trifft auf die Ablehnung vieler Menschen, die ansonsten die Notwendigkeit einer Umstellung auf erneuerbare Energien durchaus bejahen. Den Flächenverbrauch und die Verringerung der Akzeptanz können und wollen wir vermeiden.

Die Tatsache, dass zur Zeit große Freiflächenanlagen noch als preisgünstiger gelten, obwohl an Bauwerken eine preismindernde Doppelnutzung als witterungsabweisendes Bauelement und gleichzeitig als Stromgenerator möglich ist, liegt hauptsächlich daran, dass diese Doppelnutzung sich noch nicht durchgesetzt hat. PV-Anlagen werden zur Zeit meistens nachträglich an bereits komplett fertiggestellten Bauwerken angebracht, die bereits einen Witterungsschutz haben. Eine Integration der Photovoltaik in die Gebäudehülle bei Neubauten und bei der Sanierung von Fassaden- oder Dachflächen scheitert daran, dass sich dafür noch keine standardisierten Verfahren durchgesetzt haben.

Empfehlungen

Die Entwicklung und Markteinführung von preiswerten, leicht montierbaren Dach- und Fassadenelementen kommt nur langsam voran, nicht zuletzt deshalb, weil etliche Hersteller den Massenabsatz nicht an Gebäuden, sondern bei Freiflächen-Großanlagen erwarten. Die Erwartungen an die Politik steuern offensichtlich die Richtung der technischen Entwicklung. Hier wäre es Aufgabe der Politik, zu Gunsten der gebäudeintegrierten Photovoltaik richtungsweisende Signale zu setzen!

Der Solarenergie-Förderverein empfiehlt deshalb wirtschaftliche Anreize ausschließlich zum Bau von PV-Anlagen auf und an Gebäuden.

Der SFV ist davon überzeugt, dass bei genügend wirtschaftlichen Anreizen für PV-Anlagen auf und an Gebäuden die Nachfrage nach PV-Modulen höher sein wird, als sie zur Zeit durch die Solarindustrie überhaupt befriedigt werden kann. So wird ein schnelles Wachstum der Branche in Gang gesetzt. Bei Wegfall der Freiflächenanlagen wird die Entwicklungsarbeit dann auch von vornherein in in die erwünschte Richtung gelenkt.

Damit es zur Entwicklung großer Fassadenelemente kommt, sollte der künftige Abnehmerkreis für diese Technik besonders berücksichtigt werden. Großabnehmer für PV-Anlagen an und auf Gebäuden sind beim Neubau und bei der Sanierung großer Fassadenflächen zu erwarten. Man sollte die dort erwünschte Nachfrage forcieren, indem man die gleiche Einspeisevergütung anbietet, die auch für kleine Anlagen vorgesehen ist. Keine Staffelung nach Baugröße(!)

Der SFV fordert deshalb eine Einspeisevergütung von 80 Cent pro Kilowattstunde für alle PV-Anlagen an und auf Bauwerken unabhängig von der Größe der Anlage.

Die Förderung von PV-Anlagen auf Freiflächen hingegen sollte - nach einer kurz bemessenen Übergangszeit zur Abwicklung bereits begonnener Projekte - beendet werden.

Der SFV schlägt vor, eine Einspeisevergütung nach EEG für Freiflächenanlagen nur noch für Anlagen vorzusehen, die bis 31.12.2005 ans Netz gehen.

Aachen, den 12.07.03

Georg Engelhard         Wolf von Fabeck