Einspeisevergütungen für EE kurbeln die Wirtschaft an der richtigen Stelle an

Markteinführung durch das EEG ist keine Subvention, sondern ein hoch wirksames Investitionsprogramm für mehr Beschäftigung

Autoren: Wolf von Fabeck und Jürgen Grahl

23.7.2003

Eine zunehmende Zahl von Arbeitsplätzen, steigende Produktionszahlen und wachsende Anteile an der Stromproduktion markieren einen beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg der Erneuerbaren Energien.

Dieser Erfolg gründet auf der Initiative privater Geldgeber!

Hunderttausende Privatpersonen sind in finanzielle Vorleistung gegangen und haben mit Hilfe von Krediten oder aus ihrem eigenen Vermögen Solarstromanlagen, Bioenergie-Anlagen und Windanlagen in Auftrag gegeben. Sie sind unternehmerisch auf eigenes Risiko tätig geworden.

Diese Betreiber speisen jetzt den Strom aus den neu errichteten Anlagen in das öffentliche Stromnetz ein und ersetzen zunehmend Kohle- und Atomstrom durch CO2-frei gewonnenen Strom aus erneuerbaren Energien.

Die Betreiber der Kohle- und Atomkraftwerke würden am liebsten die private Konkurrenz finanziell niederringen, indem sie ihnen für den eingespeisten Strom nichts oder nur wenige Cent zahlen. Doch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt eine Mindestvergütung fest, die den Betreibern den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlagen ermöglicht (zumindest einen beinahe wirtschaftlichen Betrieb).

Mit psychologischen Tricks gegen die Erneuerbaren

In diesem Herbst steht eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an. Die Stromwirtschaft und ihre Verbündeten sehen nun eine Chance, den Siegeszug der Erneuerbaren Energien zu stoppen. Sie wollen eine Verminderung der Vergütungssätze erreichen und dazu bedienen sie sich eines psychologischen Tricks. Sie bezeichnen die Festlegung von Mindestvergütungen als "Subventionen", um mit diesem in der öffentlichen Diskussion pauschal negativ besetzten Begriff Stimmung zu machen und die Angst vor wirtschaftlicher Depression gegen die Erneuerbaren Energien zu wenden.

Strukturkonservativer Flügel der Christdemokraten gegen Erneuerbare Energien

Dass sich die Stromwirtschaft gegen das ungeliebte EEG zur Wehr setzt, verwundert niemanden. Verwunderlich ist aber, dass einige Christdemokraten heftige Angriffe gegen das EEG richten, obwohl dessen Vorläufer, nämlich das Stromeinspeisungsgesetz, von Christdemokraten im Jahr 1991 initiiert wurde. Fast scheint es so, als hätten sich inzwischen in der C-Fraktion die strukturkonservativen Kräfte gegenüber den wertkonservativen Kräften durchgesetzt.

So hat gegenüber der "Welt" der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers als Beitrag zum Subventionsabbau den Vorschlag unterbreitet, "die Subventionen für Windenergie drastisch zurückzuführen".

Im "Berlin direkt"-Interview vom 22. Juni hat Angela Merkel die Windenergie als "völlig überfördert" bezeichnet und wörtlich hinzugefügt: "Wenn die Bundesregierung endlich mit (der Förderung) der Windenergie in der Höhe Schluss macht, dann werden wir uns daran gerne beteiligen."

In einem Interview mit der Zeitschrift "Neue Energie" (4/2003, S. 25) hat Peter Paziorek, umweltpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, erklärt: "Wir dürfen aber bei der Förderung von Wind-, Solar- und Bioenergie nicht in Dimensionen kommen vergleichbar mit der Steinkohlesubventionierung vor Jahren."

Der SFV stellt deshalb richtig:

  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird von privater Hand vorfinanziert und dann durch die Mindestvergütungen des EEG refinanziert. Die Mindestvergütungen des EEG werden auf den Strompreis umgelegt. Dies ist keine Subvention! Der Investitionsanreiz über die Mindestvergütung des EEG ist wirkungsvoller als jede Subvention. Er nutzt die Mechanismen der Marktwirtschaft.
  • Die Finanzierung über den Strompreis ist verursachergerecht und in der Wirtschaft üblich. Die Verbraucher müssen das benötigte "Produkt" (und seine umweltgerechte Herstellung) bezahlen. Alle Verbraucher von Strom werden somit an dem Aufbau einer umweltfreundlicheren Stromversorgung beteiligt; wer mehr Strom verbraucht, muss mehr zahlen.
  • Die geforderten Kürzungen der Mindestvergütung bei der Windenergie würden keinerlei Entlastung für den Staatshaushalt bedeuten. Sie würden aber die Bereitschaft der Bürger schmälern, weitere Windanlagen in Auftrag zu geben, obwohl noch genügend geeignete Flächen zur Verfügung stehen.
    • Fachleute erwarten einen gewaltigen Zuwachs von Windanlagen auf der offenen See (offshore), doch müssen dafür noch erhebliche Mittel bereitgestellt werden.
    • An Land (onshore) verlangsamt sich bereits das Wachstum der Windenergie. Während 2002 noch 3.247 MW neu installiert wurden, rechnet der Bundesverband Windenergie (BWE) für 2003 nur noch mit 2.500 bis 2.700 MW. Offensichtlich reichen also die heutigen Vergütungssätze nicht aus, die Dynamik im Vorantreiben der Energiewende auf dem jetzigen Niveau zu stabilisieren.
    • Ein Alarmzeichen der besonderen Art ist die Tatsache, dass die FDP eine "besorgte" Anfrage im Bundestag zur Zunahme der Insolvenzen bei Windfirmen stellte.
    Eine weitere Absenkung der Windkraftvergütung ist daher keinesfalls zu rechtfertigen. Sie würde die bisherige Erfolgsgeschichte abrupt beenden. Wir brauchen deshalb eine VERBESSERUNG der Vergütungssätze für Binnenlandstandorte!
  • Da die Förderung der Windenergie gerade NICHT durch staatliche Mittel erfolgt, geht ein Vergleich mit den Steinkohlesubventionen ins Leere.
    Überdies ist es schier unerträglich, dass in Äußerungen wie der von Peter Paziorek die Nutzung der Erneuerbaren Energien mit der gemeingefährlichen - weil klimazerstörenden - Verfeuerung fossiler Energieträger auf eine Stufe gestellt wird. Damit wird der Unterschied zwischen PROBLEM und ProblemLÖSUNG verschleiert!
  • Der Solarenergie-Förderverein fordert die wertkonservativen Mitglieder der C-Fraktionen auf, sich energisch gegen die Fehlinformationen der Energielobby in den eigenen Reihen zur Wehr zu setzen.
  • Der SFV fordert eine Verbesserung der Windkraft-Vergütungen für Anlagen an Standorten im Binnenland bei Aufrechterhaltung der Vergütungssätze für windgünstige Standorte.
  • Der SFV fordert ebenfalls eine deutliche Erhöhung der Photovoltaik-Vergütung auf kostendeckende 80 Cent/kWh für alle Anlagengrößen auf und an Dächern, Fassaden und an Lärmschutzwänden.