Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen.

Im folgenden können Sie die Leseversion des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (am 31.10.08 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht) sowie die konsolidierte EEG-Begründung Teil A und B als pdf-Datei downloaden.


EEG 2009, am 31.10.08 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Leseversion


EEG 2009 - Begründung A und B, konsoldierte, nichtamtliche Fassung

Das EEG 2009 dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283 S. 33).

Es tritt am 01.01.2009 in Kraft und wird das geltende EEG (Fassung 2004) ablösen.
 

Information des BMU zur veröffentlichten Begründung A und B:
Konsolidierung bedeutet die Zusammenfassung der Begründung des Gesetzgebers und der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen nichtamtlichen Dokument.

Die konsoldierte Fassung der Begründung A und B dient lediglich der Information; das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übernimmt keine Verantwortung für seinen Inhalt. Der konsolidierten Fassung der Begründung liegen zugrunde:

  1. Die Begründung der Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 5. Dezember 2007 (Bundestags-Drucksache 16/8148) und
  2. Die vom 16. Deutschen Bundestag in seiner 167. Sitzung am 6. Juni 2008 angenommene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 4. Juni 2008 (Bundestags-Drucksache 16/9477).