Wie stehen Sie zu der Forderung, Klimaschutz und Schutz vor radioaktiver Verstrahlung als eine von jedem Bürger einklagbare Verpflichtung des Gesetzgebers im Grundgesetz festzuschreiben?

Antworten

 

CDU/CSU:

Das Grundgesetz schützt in Artikel 1 die Würde des Menschen und macht deren Schutz zur Handlungsmaxime für die Ausübung staatlicher Gewalt. Ein wesentliches Grundrecht ist dabei laut Artikel 2 das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben, welches den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt. Insofern ist der Gesetzgeber bereits heute dazu gehalten, Menschen vor den negativen – in diesem Falle gesundheitlichen Folgen – von Strahlung und Klimawandel zu schützen. CDU und CSU sehen daher derzeit keine Notwendigkeit grundgesetzliche Änderungen vorzunehmen, da wir auch bestrebt sind, unser Grundgesetz nicht zu überfrachten.
 

SPD

Die Forderung Klimaschutz und Schutz vor radioaktiver Verstrahlung als einklagbare Verpflichtung des Gesetzgebers im Grundgesetz festzuschreiben, wurde bisher nicht erörtert. Wir setzen uns für ein Klimaschutzgesetz ein (s. Antwort 1 c)). Der Strahlenschutz wurde Anfang dieses Jahres im Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz) zusammenfassend geregelt.
 

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir setzen uns dafür ein, den Klimaschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Für den Klimaschutz und seine rechtliche Verbindlichkeit wollen wir zudem ein nationales Klimaschutzgesetz verabschieden, das konkrete Emissionsminderungspfade bis 2050 für die einzelnen Emissionsbereiche festschreibt. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, den Atomausstieg ins Grundgesetz zu schreiben.
 

Die LINKE

Dem würden wir im Grundsatz zustimmen, haben aber bislang auf eine gesetzliche Verankerung (etwa in einem Klimaschutzgesetz) orientiert.
 

FDP

Wir Freie Demokraten bekennen uns uneingeschränkt zu internationalen Klimaschutzabkommen. Eine gesonderte Aufnahme von Klimaschutz im Grundgesetz halten wir aber nicht für notwendig.
 

ÖDP

Ja. Es bedarf allerdings einer davon abgeleiteten Gesetzgebung, die auch tatsächlich erlaubt, Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Im Fall radioaktiver Verstrahlung ist der Verursacher noch relativ einfach festzustellen. Im Fall des Klimaschutzes kann nur juristisch geahndet werden, was auch nachweisbar direkt in der Verantwortung einer Person oder Firma steht, etwa der Verstoß gegen Auflagen bei der Emissionsminderung, nicht aber die Tatsache der Klimaänderung oder gar ein einzelnes Klimafolgenereignis.
 

Freie Wähler

Eine solche Grundgesetzänderung würden wir befürworten.
 

Die Piraten

Umweltschutz hat bereits Verfassungsrang. Die aktuelle politische Handlungsweise steht also bereits in Konflikt mit der Gesetzeslage.

 

Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)

Die häufig erhobene Forderung, den Klimaschutz als "Staatsziel" in das Grundgesetz aufzunehmen, reicht nicht aus. Von Grundrechten unterscheiden sich die Staatszielbestimmungen dadurch, dass sie kein subjektives Recht begründen und somit nicht einklagbar sind.
Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz bestimmt:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. (...)
Selbst diese Formulierung reicht bedauerlicher Weise nicht aus, wie die Vergangenheit aufgezeigt hat.
Wir halten deshalb eine weitere Konkretisierung für dringend erforderlich, denn es müssen auf begründeten Antrag ALLE - auch die schon länger bestehenden - rechtlichen Rahmenbedingungen daraufhin überprüft werden können, ob sie den Klimawandel oder die Ausbreitung der Radioaktivität begünstigen.