Warum Energiesteuer?

Unsere Volkswirtschaft unterliegt einem laufenden Rationalisierungszwang, z.B. dem Zwang, teures Personal durch billige Energie zu ersetzen.

Bereits dieser erste Satz stößt häufig auf empörten Widerspruch. Energie sei nicht billig, sondern viel zu teuer, heißt es. Deshalb zunächst einmal ein Beispiel. Der Bau eines mehrstöckigen Hauses erfolgte früher in der Weise, dass das Baumaterial durch Hilfsarbeiter auf Leitern oder mit handbetriebenen Seilwinden nach oben gebracht wurde. Heute werden die Hilfsarbeiter durch Kräne ersetzt, die elektrisch angetrieben werden. Der Grund ist nicht Mitleid des Bauunternehmers mit dem Personal, sondern die Tatsache, dass der Einsatz von Energie billiger ist als der Einsatz von Personal. Gerade im produzierenden Bereich lassen sich viele Beispiele finden. Personal wird dort durch Energie ersetzt und das ist überall dort vernünftig, wo es um nicht schöpferische Routinearbeit geht.

Diese Ersetzung erfolgt jedoch nicht nur dort, wo es vernünftig und sinnvoll ist, sondern auch dort, wo es zu erheblichen gesellschaftlichen Nachteilen führt. Aus Kostengründen wird auch dort die Zahl der verfügbaren Stellen immer weiter abgebaut. Das geschieht besonders in den Bereichen Ausbildung und Erziehung, soziale Betreuung, Gesundheitswesen, Strafverfolgung, Qualitätssicherung, handwerkliche Fertigung, Materialerhaltung, Instandsetzung im industriellen und handwerklichen Maßstab, im künstlerischen Bereich und bei der Grundlagenforschung für die Zukunftssicherung.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland setzt sich deshalb für eine Verringerung der Personalkosten und eine Erhöhung der Energiekosten ein. Er schlägt eine drastische Senkung der Lohnnebenkosten* vor. Dazu soll der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben zukünftig vom Staat bezahlt werden. Mit dieser Maßnahmen ließen sich die Personalkosten etwa um ein Viertel vermindern. Zur Gegenfinanzierung - dem Staat müssen letztlich entsprechende Steuereinnahmen zur Verfügung stehen - empfehlen wir eine Erhöhung der Energiesteuern. Die Betriebe zahlen zukünftig keine Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung mehr, sondern sie zahlen eine deutlich erhöhte Energiesteuer.

Für Einzelpersonen wird jedoch die Erhöhung ihrer Energiekosten durch ein "Energiegeld" wieder ausgeglichen. Dazu weiter unten mehr.


Die Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) werden derzeit etwa zur Hälfte durch die Arbeitgeber bezahlt. Diese Regelung stammt noch aus der Gedankenwelt lebenslanger Beschäftigungsverhältnisse, als ein guter Feudalherr sich für seine Leibeigenen lebenslang verantwortlich fühlen sollte. Diese Regelung hatte aber schon bei ihrer Einführung 1891 nur wenig positive Effekte. So muss ein Arbeitgeber mit einem mustergültig geführten Betrieb trotzdem genauso viel Krankenversicherungsbeiträge zahlen wie ein Arbeitgeber, in dessen Betrieb es aufgrund der mangelhaften hygienischen und sonstigen Verhältnisse zu häufigen Erkrankungen, Verletzungen und Frühverrentungen kommt. Umgekehrt benachteiligt diese Regelung personalintensive Betriebe gegenüber den energieintensiven Betrieben und stellt zunehmend ein beachtliches Hindernis gegen Weiterbeschäftigung oder gar Neueinstellungen dar.
Außerdem ist in ethischer Sicht die Sorge um die (nicht arbeitenden) Kranken, Pflegebedürftigen, Arbeitslosen und Rentner nicht eine Aufgabe nur für die Betriebe, die Personal beschäftigen, sondern eine Aufgabe für die Volksgemeinschaft (also eine Angelegenheit für den Fiskus).

Ziel unseres Vorschlages ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die oben erwähnten personalintensiven Wirtschaftszweige gegenüber den derzeit überwiegenden energieintensiven und ressourcenvergeudenden Wirtschaftszweigen.

"Ressourcevergeudend"? Was hat billige Energie mit Ressourcenverschwendung zu tun? Auch das sei an einem Beispiel erklärt: An einer Küchenmaschine ist ein Kondensator durchgebrannt. Die Maschine arbeitet nicht mehr. Eine Reparatur lohnt nicht, denn alleine schon die Fehlersuche würde einen gelernten Handwerker eine Stunde kosten bei ungewissem Ausgang. Da ist die Anschaffung einer neuen Küchenmaschine billiger. Die neue Küchenmaschine entsteht aus automatengefertigten Einzelteilen, die aus billigen Grundstoffen hergestellt werden. Die Grundstoffe sind deshalb so billig, weil sie unter hohem Einsatz billiger Energie aus Rohstoffen bzw. aus den Bodenschätzen gewonnen wurden, für die Mutter Erde keine Gebühr verlangt.
Wäre Energie teurer, so wären die Grundstoffe teurer, so wären die Einzelteile der Küchenmaschine teurer. Wären die Sozialabgaben geringer, so könnte eine Fachkraft eingestellt werden, die defekte Haushaltsgeräte repariert.

Verlagerung der Abgabenlast vom Personal auf die Energie soll diese Tendenz umkehren.

Eine auf diese Weise umstrukturierte Wirtschaft verliert weniger Arbeitsplätze durch Rationalisierung und gewinnt auf der anderen Seite sogar zusätzliche Arbeitsplätze durch Ausweitung des personalintensiven Bereichs. Durch Verteuerung der Energie erhöht sich außerdem allgemein die Energieeffizienz.

Energiesteuer verteuert Transporte und trägt damit zur Regionalisierung bei.

Energiegeld zum sozialen Ausgleich

Durch die Erhöhung der Energiesteuer steigen die Energiekosten auch im privaten Bereich. Dieser Anstieg wird nach unserem Vorschlag durch ein "Energiegeld" ausgeglichen, das aus der Energiesteuer abzweigt wird. Das Energiegeld erhält jeder, der mit seinem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, vom Säugling bis zum Greis. Die Höhe ist für alle gleich und entspricht den Durchschnitts-Mehrkosten die sich aus der Anhebung der Energiesteuer ergeben. Wer sparsamer mit Energie umgeht als der Durchschnitt, hat somit einen finanziellen Vorteil, wer mehr Energie verbraucht, hat Nachteile. Dies ist ein Anreiz zum Energiesparen auch im persönliche Bereich.

Der Begriff Energiegeld geht auf einen Vorschlag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland zurück. Das "Energiegeld" ist nur im Zusammenhang zur "Energiesteuer" zu verstehen. Der gleiche Wortbeginn, das Bestimmungswort "Energie", weist auf den sachlichen Zusammenhang hin.

Eine Erhöhung der Energiesteuer, z.B. um 11,7 Cent pro Kilowattstunde Endenergie würde ausreichen, sowohl den Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung zu ersetzen, als auch für jeden Einwohner ein monatliches Energiegeld von 100 EUR abzuwerfen. Eine fünfköpfige Familie erhielte dann ein zusätzliches, steuerfreies Energiegeld von 500 Euro monatlich. (Diese Werte stammen aus dem Jahr 2005 und müssen noch aktualisiert werden.)

Mit der Einführung eines Energiegeldes würde der Bevölkerung die Angst vor der Energiesteuer genommen und die Akzeptanz der Energiesteuer verbessert.


* Steuern sind die Lohn- bzw. Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die Höhe der Steuern hängt vom Gehalt sowie von der Steuerklasse ab.

Sozialversicherungsbeiträge bestehen aus der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung. Sie werden etwa zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt.

Zieht man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttogehalt ab, ergibt sich das Nettogehalt.