Hinweis: Die aktuellen Regelungen für Ü20-Anlagen können Sie hier abrufen:
https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/ue20-anlagen




Die Stadtwerke Soest haben sich in den letzten Tagen schriftlich an PV-Betreiber von Ü20-Anlagen in ihrem Versorgungsgebiet gewandt und folgende pragmatische Varianten angeboten:

Variante 1: Die PV-Anlage wird weiter in Volleinspeisung betrieben. Zusätzliche Umbauten an den Messeinrichtungen wären damit nicht notwendig. Die Stadtwerke kaufen den Strom zu 100% ab.

Variante 2: Die PV-Anlage wird als Eigenverbrauchsanlage umgerüstet. Sofern noch kein Einspeisezähler installiert ist, müsste dieser nachgerüstet werden. Der Solarstrom, der im Haus nicht verbraucht wird, kann weiterhin eingespeist werden. Er wird von den Stadtwerken vergütet.

Bei beiden Varianten wäre der Einbau einer kostenintensiven registrierenden Leistungsmessung nicht erforderlich. Die Stromankaufspreise würden sich zudem an den Börsenpreisen orientieren. Ähnliche Überlegungen gibt es derzeit auch bei anderen Regionalversorgern. Wir werden weiter darüber berichten.

Die überregionalen Stromversorger EnBW und EnviaM sowie die Unternehmen Senec und Sonnen [1] haben darüber hinaus Mitte Juni ein Konzept zur Diskussion gestellt, um den Aufwand und die Kosten der klassischen Direktvermarktung für kleine Photovoltaik-Anlagen zu verschlanken. Sie fordern von der Politik, für Anlagen bis 7 Kilowatt Leistung weiterhin Standardlastprofile zu nutzen. Die Messsysteme sollten zwar in der Lage sein, Viertelstundenwerte zu erfassen, allerdings wäre es aus Sicht der Unternehmen hinreichend, nur einmal täglich Werte vom Vortag zu übermitteln. Auch die zusätzliche Hardware zur Fernsteuerung der Anlagen sei nicht notwendig. Die Betreiber würden für ihren eingespeisten Solarstrom jährlich abgerechnete Herkunftsnachweise auf Basis der installierten Leistung der Anlagen erhalten.

Ob diese Idee geeignet ist, die jährlichen Betriebskosten der Kleinanlagen (Zählerkosten, Versicherungskosten, Wartungsausgaben etc.) zu decken, ist mehr als fraglich. Dennoch zeigt dieses Autorenkonzept, dass die Abrechnung über Standardlastprofile aus Sicht der Stromversorger entgegen der Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und des BDEW weiterhin möglich wäre.

[1] Vorschlag für EEG-Anschlussregelung der Stadtwerke Soest: Dokument liegt dem SFV vor.

[2] Positionspapier Kleine Direktvermarktung für post-EEG-Anlagen: https://www.enbw.com/media/presse/docs/gemeinsame-pressemitteilungen/2020/20200615_positionspapier_kleine_direktvermarktung.pdf