Am 15. Juni reichten Frau Dr. Franziska Heß (Fachanwältin für Verfassungsrecht) und Prof. Felix Ekardt (Rechtswissenschaftler) zu unserer Klimaklage eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Anlass hierfür waren eingegangene Gegenstellungnahmen der Bundesregierung und des Bundestags sowie die zwischenzeitlich geänderte bundesdeutsche Klimaschutz-Gesetzgebung.

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen und die Klimaschutzverpflichtungen einzuhalten, müsste Deutschland die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf Null bringen und mit der Rückholung von Treibhausgasen beginnen. Doch davon sind wir noch weit entfernt. Aktuelle Hinweise der Klimawissenschaftler und des Deutschen Wetterdienstes legen sogar nahe, dass die 1,5°-Erwärmung bereits überschritten ist. Der Rückgang der Emissionen muss also viel schneller gehen. Die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie werden massiv untergraben.

Die Juristen bekräftigten in ihrem Schriftsatz detailliert und faktenreich, dass die energiepolitischen Zielsetzungen im neuen Klimaschutzgesetz (KSG) der Bundesregierung völlig unzureichend sind, um das völkerrechtlich verbindliche Parisabkommen einzuhalten. Selbst die eigens von der Bundesregierung bestellten Fachgutachter des Bundesumwelt- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen kämen zu keinem anderen Ergebnis. Die nationalen Verpflichtungen werden mit dem Klimapaket der Bundesregierung weiterhin nicht eingehalten.

Auch die von der Bundesregierung und dem Bundestag vorgetragenen Gegenargumente wurden von Frau Dr. Heß und Prof. Ekardt umfassend widerlegt.

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