25.02.2006

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes

Stand 30.01.2006

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Vorläufige Stellungnahme des Solarenergie-Fördervereins Deutschland

Wir sind natürlich Freunde der Energiesteuer, weil durch eine Erhöhung der Energiesteuer und Entlastung der Lohnnebenkosten die Massenarbeitslosigkeit beseitigt werden kann. Auch die Erneuerbaren Energien dürfen allenfalls vorübergehend ausgenommen werden, weil sonst bei Fortsetzung des erfolgreichen Umstiegs auf die Erneuerbaren die Besteuerungsgrundlage wegbrechen würde.

Zu den von uns begrüßten vorübergehenden Ausnahmen gehört die Befreiung von Pflanzenöl von der Mineralölsteuer bis zum 31.12.2008 (http://www.sfv.de/lokal/mails/phj/pflanzol.htm).

Durch die jetzt vorgesehene Neuregelung wird die Wirtschaftlichkeit der Initiativen aller derjenigen zunichte gemacht, die sich - ermutigt durch diese Fördermaßnahme - der dezentralen Nutzung von reinem Pflanzenöl für den Fahrzeugverkehr verschrieben haben.

  • Betroffen sind die Werkstätten, die sich auf die Umrüstung von Dieselfahrzeugen zu pflanzenöltauglichen Fahrzeugen spezialisiert haben.
  • Betroffen sind die Fahrzeughalter, die aufgrund der Steuerbefreiung für Biotreibstoffe und im Vertrauen auf diese Regelung ihr Fahrzeug für einen Preis von ca. 2000 Euro haben umrüsten lassen.
  • Betroffen sind diejenigen, die eine Pflanzenöltankstelle errichtet haben
Für sie kommt die Regelung einer Entwertung ihres Eigentums gleich. Es ist daher fraglich, ob eine Aufhebung der gesetzlich bis Ende 2008 garantierten Steuerfreiheit für Biokraftstoffe überhaupt verfassungskonform ist.

Ein weiterer Punkt in dem Gesetzentwurf ist hochgradig kontraproduktiv, nämlich die Steuerbefreiung für Unternehmen. Gerade energieintensive Unternehmen müssen höher besteuert werden, damit der Anreiz zur Ersetzung von Personal durch Energie verringert wird. Dazu verweisen wir auf http://www.sfv.de/lokal/mails/link63.htm