Die ursprüngliche Überschrift dieses Beitrages war:

FDP: Ökostromhandel als Ersatz für das EEG.

Seit dem FDP-Parteitag Mai 2009 trifft diese Überschrift nicht mehr zu.

Der Wortlaut des neuen Beschlusses, soweit die Erneuerbaren Energien betroffen sind:

"(...) Klimaschutz, Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit für unser Land – diese Ziele verlangen nach Alternativen zu Kohle, Öl und Gas Gas. Abnehmende Rohstoffreserven, langfristig steigende Preise für fossile Energieträger sowie eine Konzentration der wirtschaftlich erschließbaren Reserven in politisch instabilen Regionen der Welt kennzeichnen die Zukunft.
Langfristig strebt die FDP eine CO2-neutrale Energieversorgung an. Mittelfristig brauchen wir einen Energiemix Energiemix, der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit vereint.
Der deutliche Ausbau erneuerbarer Energien und die Förderung von Energiespeichertechniken leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit Deutschlands. Er bietet zugleich die Grundlage für die weitere technologische Entwicklung und die Technologieführerschaft deutscher Unternehmen in diesem Sektor. Dabei müssen alle Nutzungspfade erneuerbarer Energien (Strom, Wärme, Mobilität Mobilität) einbezogen werden. Die Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien müssen so kostengünstig wie möglich umgesetzt werden.
Im Stromsektor will die FDP mehr Wettbewerb zwischen den erneuerbaren Energien ermöglichen.
Auch im System des Emissionshandels ist vor allem aus Versorgungssicherheitsgründen ein gesondertes Förderinstrument für erneuerbare Energien erforderlich. Denn ansonsten würden die Klimaschutzziele vor allem durch den Brennstoffwechsel hin zu Gas umgesetzt.
Von zentraler Bedeutung für den Markteintritt neuer Akteure und für den kostengünstigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei die Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit der Förderung.
Das deutsche Erneuerbare Erneuerbare-Energie Energien-Gesetz (EEG) baut auf dem unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen Vizekanzlers Hans-Dietrich Genscher eingeführten Stromeinspeisegesetz auf. Die bisherigen Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien müssen entsprechend dem technologischen Fortschritt und den dadurch gesunkenen Entstehungskosten weiter gesenkt werden. Die vollen Kostensenkungspotentiale müssen genutzt werden werden, um schnellstmöglich die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionell erzeugtem Strom zu erreichen.
Dazu sind insbesondere die ökonomisch und ökologisch sinnvolle Nutzung von Gülle, organischen Reststoffen aus der Land- und Ernährungswirtschaft sowie von Restholz und Holz aus Agroforstsystemen voran zu treiben.
Die Förderung soll in zweijährigem Abstand überprüft und nur bei nachweisbarem Entwicklungsfortschritt
in der jeweiligen Technologie fortgesetzt werden. Hierbei sind besonders die Kriterien der Marktdurchdringung, der Preisentwicklung, der Kostendegression und der Exportfähigkeit der Produkte zu berücksichtigen. Bei einer Überförderung ist die künftige Förderung unter Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit den tatsächlichen Notwendigkeiten zur weiteren Entwicklung anzupassen. Dann ist die Erhöhung von planmäßigen Degressionen und die Verkürzung von Förderzeiträumen in Betrachtung zu ziehen.
Die vorrangige Netz Netzeinspeisung einspeisung bleibt erhalten. Um erneuerbare Energie auch aus den Quellen Wind und Sonne zu einer jederzeit verfügbar sicheren Energiequelle zu machen, brauchen
wir völlig neue Formen der Energiespeicherung wie zum Beispiel Druckluftspeicher oder Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Die Forschung für die Speicherung fluktuierender erneuerbarer Energien muss mit Nachdruck intensiviert werden.
Wir stehen zur Privilegierung der erneuerbaren Energien im Baugesetzbuch. Wir möchten den Kommunen vor Ort aber mehr Mitsprachemöglichkeiten bei der Standortwahl geben.
Alle Beschränkungen für die Direkteinspeisung von Biogas sollen aufgehoben werden. Die Beimischungsquote für Biokraftstoffe soll zunächst auf dem jetzigen Niveau eingefroren und unter Wahrung des Vertrauensschutzes mittelfristig abgeschafft werden. Statt die Quote zu erhöhen, sollen reine Biokraftstoffe durch eine auf Cent pro Liter bezogene Steuervergünstigung gefördert werden. (...)"

Der ursprüngliche SFV-Beitrag vom 6.7.02 lautete:

Datum: 06.07.2002

FDP: Ökostromhandel als Ersatz für das EEG


Mehrfach schon hat die FDP angekündigt, dass unter ihrer Regierungsbeteiligung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgeschafft werden soll. Nach dem Motto: "Wer umweltfreundlicheren Strom haben will, der soll ihn selber bezahlen, fordert die FDP in ihrem Wahlprogramm stattdessen in Übereinstimmung mit der Stromwirtschaft die "Einrichtung eines marktlich organisierten Handelsmodells, um ausgereifteren Techniken eine eigenständige Marktteilnahme zu ermöglichen".
Ein solches Modell ist nichts anderes als staatlich lizensierter Ökostromhandel.
Das EEG soll abgeschafft werden, Ökostromhandel soll die Aufgabe übernehmen.

Im folgenden soll gezeigt werden, dass durch solch einen Wechsel in der Energiepolitik die Energiewende sicher verhindert würde. Dazu eine quantitative Abschätzung

Erste Frage: Muss Ökostrom teurer sein als Egalstrom?

Wenn Ökostrom billiger als Egalstrom hergestellt werden könnte, dann wäre das EEG nicht notwendig, denn die Stromkonzerne hätten sich längst dieser Technik bedient und der freie Markt hätte die Energiewende von alleine bewirkt.

Tatsächlich aber ist die Herstellung von Ökostrom teurer, weil die Hersteller von Egalstrom die natürlichen Ressourcen (Kohlelagerstätten, Öllagerstätten usw.) ausbeuten, während die Hersteller von Ökostrom keine Ausbeute natürlicher Ressourcen betreiben.

Bei einer Regierungsbeteiligung der FDP, die die Ökosteuer abschaffen will, ist auch nicht damit zu rechnen, dass Ökostrom durch Steuererleichterungen anderweitige Preisvorteile gegenüber dem Egalstrom erhält.

Erstes Zwischenergebnis: Echter Ökostrom ist teurer als Egalstrom


Zweite Frage: Wie kann Ökostromhandel zum Bau neuer Anlagen führen?

Für die Energiewende müssen ständig NEUE Anlagen gebaut werden. Es genügt deshalb nicht, wenn nur der Ökostrom aus bereits bestehenden Anlagen gekauft wird.

Deshalb kann Ökostromhandel nur dann einen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn auf lange Sicht immer mehr Ökostrom verlangt wird als zur jeweiligen Zeit hergestellt wird, und die Käufer bereits sind, dafür einen höheren Preis als für Egalstrom zu zahlen.

Zweites Zwischenergebnis: Damit ständig neue Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien gebaut werden, muss ein dauerhaft wachsender Nachfragesog nach dem von ihnen gelieferten Strom entstehen


Dritte Frage: Wie weit könnte die Nachfrage für Ökostrom gesteigert werden?

Wenn die Energiewende mit Hilfe von Ökostromhandel erreicht werden soll, muss trotz des höheren Preises für Ökostrom die Nachfrage nach diesem höher bleiben als das Angebot. Die Nachfrage muss insbesondere mit dem wachsenden Angebot mitwachsen! Ist dies überhaupt möglich? Dazu eine kleine Abschätzung der auf dem Ökostrommarkt erzielbaren Nachfrage:

Etwa drei Viertel des deutschen Stroms wird von der Industrie, (Fabriken, Gewerbe, Bahnen etc.) verbraucht. Diese Abnehmer stehen im Wettbewerb und sind deshalb im Regelfall nicht bereit, höhere Strompreise zu bezahlen.

Die privaten Stromverbraucher verbrauchen etwa 30 Prozent des deutschen Stroms. Als Ökostromabnehmer kommen (fast) nur private Stromverbraucher in Frage.

Wenn es gelingt, jeden Zehnten dieser privaten Stromverbraucher zum Bezug des teureren Ökostroms zu bewegen, dann wäre das etwa ein Zehntel von 30 % des Deutschen Stromverbrauchs, also rund 3 Prozent.

Drittes Zwischenergebnis: Ein Nachfragesog nach Ökostrom lässt sich auch auf lange Sicht nicht über 3 % des deutschen Strombedarfs steigern


Vierte Frage: Könnte Ökostromhandel wenigstens die bereits vorhandenen EE-Anlagen finanziell in Betrieb halten, wenn morgen das EEG wegfallen würde?

Vorab: Es ist zwar von Schwarz/Gelb angekündigt worden, dass unter ihrer Regierung das EEG aufgehoben werden soll, doch rechnet wohl keiner mit einer Aufhebung der Einspeisevergütung auch für Anlagen, die bereits in das Netz einspeisen, denn das wäre eine schlimme - möglicherweise sogar verfassungswidrige - Verletzung des Vertrauensschutzes.

Um aber die Wirkungslosigkeit des Ökostromhandels im Vergleich zum EEG vor Augen zu führen, gehen wir einmal hypothetisch von dem Fall aus, dass das EEG auch für "Altanlagen" außer Kraft gesetzt würde.

Der Anteil des als sogenannten "Ökostrom" gehandelten Stroms liegt bei etwa 0,1 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. Dieser geringen Nachfrage stünde bei einer plötzlichen Beendigung des EEG auch für "Altanlagen" schon jetzt ein Angebot von etwa 6 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen gegenüber. 0,1 Prozent zu 6 Prozent - von einem Nachfragesog kann überhaupt nicht die Rede sein. Selbst dann ergäbe sich kein Nachfragesog, wenn irgendwann einmal der oben abgeschätzte Nachfrageanteil von 3 Prozent erreicht würde (der dann außerdem auch nicht mehr weiter gesteigert werden kann).

Ökostromhandel wäre noch nicht einmal, und zwar nicht im allerentferntesten in der Lage, die bereits vorhandenen Windanlagen, Biomasse-Anlagen, Solaranlagen und Klein- Wasserkraftanlagen finanziell in Betrieb zu halten. Wichtige Wartungsarbeiten und Reparaturen würden unterbleiben; Betreiber in Konkurs gehen.

Endergebnis: Es bedeutet deshalb das Ende der Energiewende, wenn der Ökostromhandel als Ersatz für das EEG vorgesehen wird.