Datum: 17.11.2005, überarbeitet am 07.03.2006

Der heimliche Interessenkonflikt

Lohnnebenkosten oder Energiesteuer senken

von Wolf von Fabeck
Geschäftsführer im Solarenergie-Förderverein Deutschland

Mit der Begründung - Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - stellen die deutschen Unternehmensverbände zwei Forderungen:

  • Senkung der Lohnnebenkosten und
  • Senkung der Energiesteuer.
Die Geldbeträge, um die es hier geht, 389 Mrd. bzw. 48 Mrd. Euro jährlich, könnte der hoch verschuldete Staat allerdings nur noch zu einem recht wirkungslosen Bruchteil durch Sparen und strikten Subventionsabbau finanzieren. Die ernsthafte Erfüllung auch nur einer dieser Forderungen würde deshalb letztlich auf eine weitere Schwächung des Staates und seiner Sozialsysteme hinauslaufen. Eine gleichzeitige Erfüllung beider Forderungen steht also völlig außerhalb einer verantwortbaren Lösungsmöglichkeit.

Fragt man aber nach dem Vorrang der einen gegenüber der anderen Forderung, so stößt man auf einen Interessenkonflikt zwischen zwei Unternehmensgruppen, der offenbar beiden Gruppen nicht recht bewusst ist.

  • Auf der einen Seite stehen die Unternehmen, die mit Hilfe von Energie Rohstoffe in Grundstoffe umwandeln, z.B. Bauxit in Aluminium.
  • Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen, die mit hohem Einsatz von menschlicher Intelligenz die Forschung vorantreiben, innovative Produkte entwickeln und herstellen, stehen das Handwerk und die Instandsetzungsbetriebe. Es stehen dort auch die Dienstleistungsunternehmen, nicht nur die privaten, sondern auch die staatlichen und kommunalen Dienstleister - von Kindergärten über die Schulen, die Universitäten bis zur Verbrechensbekämpfung und zur sozialen Fürsorge. Es stehen dort auch die Unternehmen mit kulturellen Angeboten. Und alle werden von den hohen Personalkosten gezwungen, ihre Personaldecke bis zum Zerreißen anzuspannen. Dadurch wird die Qualität ihrer Arbeit gefährdet und vielen Unternehmen bleibt nur noch die Schließung.
Nicht nur, weil vornehmlich bei den personalintensiven Unternehmen Arbeitsplätze verloren gehen, sondern auch weil dort die Aufgaben der Zukunftssicherung für die gesamte Gesellschaft gefährdet sind, unterstützt der Solarenergie-Förderverein Deutschland den Vorschlag einer Umschichtung der Steuer- und Abgabenlast von Personal auf Energie. Er schlägt vor, den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung (195 Mrd. jährlich) über eine Erhöhung der Energiesteuer auf Endenergie um 12 Cent/kWh zu finanzieren.
Negative Auswirkungen auf die energieintensiven Betriebe können durch eine europäische Grenzabgabe auf importierte energieintensive Grundstoffe verhindert werden.
Negative Auswirkungen auf private Energieverbraucher sollen durch die Auszahlung eines Energiegeldes von 100 Euro monatlich pro Kopf ausgeglichen werden.

Wenn Sie dieser Vorschlag interessiert, informieren wir Sie gerne weiter.

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PS Mit Förderung der Solarstromerzeugung hat unser Vorschlag übrigens NICHTS zu tun. Dafür gibt es bereits ein erfolgreiches Instrument, nämlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Allerdings würde die Umsetzung unseres Vorschlages die Nutzung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich und die Verbesserung der Energieeffizienz erheblich voranbringen.